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... ist OFFLINE
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.02.2008 um 21:39 Uhr  
| In diesem Fall kann man nur sagen, der Versuch ist nicht strafbar !
Kommt leider immer wieder vor, das entweder eine Versicherungsgesellschaft oder auch ein einzelner Sachbearbeiter hier auf Kosten des Geschädigten versucht, Geld zu sparen.
Insgesamt kann man sagen, dass die Schadenregulierungspraxis in allen Sparten härter und weniger großzügig wird.
Allerdings muß man auch sagen, dass Versicherungsbetrug ein Volkssport geworden ist und somit diese Betrüger, sage ich ganz bewußt so, die Preise nach oben treiben und natürlich auch negativen Einfluß auf die Schadenregulierung nehmen. Wer läßt sich schon gerne beschei...!
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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| Geschrieben am 28.02.2008 um 13:57 Uhr  
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SLK171 schrieb:
N'Abend,
steht ja klar drin, dass das nicht rechtens ist, ich würde mir da keine Angst einjagen lassen und mich immer schön bei Versicherungen mit guter Erfahrung oder gutem Ruf versichern.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***
Hallo Guido,
das ganze hat nur einen Haken. Du suchst nach einer Versicherung mit gutem Namen. Aber dein Unfallgegner hat eine mit schlechtem Ruf. Darauf hast du keinen Einfluß.
Bei deiner gewählten "guten" Versicherung kann sich nur ein möglicher Unfallgegner freuen.
Gruß
Jupp
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.02.2008 um 16:52 Uhr  
| Hallo enerx,
ich habe die Erfahrung gerade erst letzte Woche gemacht.
Bei einer Parkremplerreparatur (Stossfänger plus Lackierungen) bei Daimler
hat die Versicherung gleich mal 15% abgezogen.
Begründung: Da der Reparaturpreis rund 15% über dem ortsüblichen Reparaturpreis (einer freien Werkstatt) liegt wurde mir der Erstattungsbetrag ZUSÄTZLICH zur Selbstbeteiligung reduziert..........
Ich könnt kotzen!!!!!
--
Grüsse
Coco
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.02.2008 um 18:17 Uhr  
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guterrat schrieb:
[...] mußt du über einen Anwalt die 15 % einfordern. [...]
Hallo Jupp,
schön und gut, aber ohne Rechtschutzversicherung ist das russisches Roulette.
Laut ADAC Rechtsberatung gab es wohl in den letzten Wochen verstärkt derartige Beschwerden. Die Versicherer berufen sich wohl auf eine neue EU Richtlinie die seit dem 1. Jnuar 2008 gilt und besagt, dass man sein Auto dort reparieren lassen kann wo man will, ABER es darf den ortsüblichen Rep-Preis nicht überschreiten. Und frei nach der Richtlinie den Schaden so gering wie möglich zuhalten.
--
Grüsse
Coco
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| Geschrieben am 28.02.2008 um 18:25 Uhr  
| ... und die ADAC- Rechtsberatung kannst Du manchmal auch vergessen- die haben mir mal gesagt, ich soll einen Tempoverstoss (mit Punkt etc.) lieber zugeben, obwohl meine Freundin allein gefahren ist (aber als Fahranfänger glaubt man sowas manchmal...)
--
Gruß Andreas
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Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit.
Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein [1879–1955] | Antworten
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