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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Feuerwehrleute zu Treppenhäusern |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 05.02.2008 um 11:41 Uhr  
| Hallo,
mal eine Frage an die Feuerwehrleute und andere, die sich auskennen:
Gibt es eine bindende Verordnung (nicht Empfehlung, ggf. für BaWü), die das Abstellen von (brennbaren Gegenständen) in Treppenhäusern verbietet?
Es geht nicht um das Abstellen dieser Gegenstände direkt auf Fluchtwegen, sondern auf Ablagen, die sich neben den Treppen befinden, im besagten Falle: Möbel, Pappkisten, Getränke, Bekleidung in Tüten etc.
Gruß
Guido | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.02.2008 um 12:24 Uhr  
| Hallo Guido,
noch keine expliziete Regelung gefunden aber folgendes zu Treppenhäusern in der LBO BW:
§ 28 Treppen, Treppenräume, Ein- und Ausgänge, Flure, Gänge, Rampen
(1) Treppen, Treppenräume, Ein- und Ausgänge, Flure, offene Gänge und Rampen müssen gut begehbar und verkehrssicher sein. Sie müssen in solcher Zahl vorhanden und so angeordnet und ausgebildet sein, daß sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und die erforderlichen Rettungswege bieten.
oder ggf. hier
http://www.bau.de/forum/werhat/2999.htm
Also würde ich bei Mist im Treppenhaus mal zuerst das Argument bringen, dass der Flur nicht mehr verkehrssicher ist.
Sorry, weitere Details habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Es gibt aber unterschiedlich ausfallende Urteile z.B. zum Thema Kinderwagen im Treppenhaus. Tlw. wurde das untersagt, tlw. auch akzeptiert.
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 05.02.2008 um 12:31 Uhr  
| Hallo Frank Peter,
jep, vielen Dank erstmal. Das "Wege-" Argument reicht leider nicht. Das Treppenhaus ist frei zugänglich und da ist nichts eingeschränkt.
Es geht um eine großflächige Ablage (ca. 10qm) unter einem Dachfenster. Wobei man bei einem Dachfenster als Notweg vielleicht doch wieder mit dem Fluchtwegargument kommen könnte.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz *** | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1345
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 05.02.2008 um 12:37 Uhr  
| Hallo Guido.
Einfach mal bei der örtlichen Feuerwehr oder dem Ordungsamt vorbeigehen und den Sachverhalt schildern.
Oder schriftlich anfragen, denn wenn was aktenkundig ist und wirklich mal was passieren sollte, lassen sich diese Ämter nicht gerne anschliessend den schwarzen Peter zuschieben.
Die schreiben dann ganz schnell eine Verfügung und damit hast Du was in der Hand.
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 04.11.2003
| Geschrieben am 05.02.2008 um 13:46 Uhr  
| Hi Guido,
wenn es sich bei dem Treppenhaus um einen Fluchtweg handelt, ist dieser brandlastenfrei zu halten. d.h. kein Papier, Müll etc..
Ist das Dachausstiegsfenster der 2. Fluchtweg, also für Anleitern der FW, sollte der Ausstieg auch nicht verstellt werden.
Im Eigeninteresse der Bewohner sollte man das so handeln, siehe dazu jetzt die aktuellen Ereignisse in Ludwigshafen.
Wer das allerdings überprüft und wer da Druck machen kann ist mir jetzt auch nicht so klar.
Gruß Moni | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10905
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 05.02.2008 um 13:50 Uhr  
|
Juergen S. schrieb:
Einfach mal bei der örtlichen Feuerwehr oder dem Ordungsamt vorbeigehen und den Sachverhalt schildern.
Moin!
Jipp, so würde ich das auch machen. In einem mir bekannten Fall kam sogar einer von der BF vor Ort und hat sich die Sache angesehen.
--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau inkl. SS-Posaune, Chromdings und hassunichgesehn...
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 05.02.2008 um 13:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 05.02.2008 um 13:57 Uhr ]
Hi Moni,
das mit dem 2. Fluchtweg wurde auch schon mal angesprochen, aber da hieß es, der 2. Fluchtweg wäre über den Balkon, weil einfacher. Andererseits liegt der Balkon nicht zur Straße, sondern zum Garten. Das Dachfenster wäre also vermutlich allenfalls der 3. Fluchtweg. Ich kenne mich da leider zu wenig aus. Es gibt auch nur eine freiwillige Feuerwehr.
Dein Hinweis mit "brandlastenfrei" klingt aber schlüssig und gut. Die Formulierung werde ich mir merken.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 04.11.2003
| Geschrieben am 05.02.2008 um 17:07 Uhr  
|
SLK171 schrieb:
Hi Moni,
das mit dem 2. Fluchtweg wurde auch schon mal angesprochen, aber da hieß es, der 2. Fluchtweg wäre über den Balkon, weil einfacher. Andererseits liegt der Balkon nicht zur Straße, sondern zum Garten. Das Dachfenster wäre also vermutlich allenfalls der 3. Fluchtweg. Ich kenne mich da leider zu wenig aus. Es gibt auch nur eine freiwillige Feuerwehr.
Dein Hinweis mit "brandlastenfrei" klingt aber schlüssig und gut. Die Formulierung werde ich mir merken.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***
Hallo Guido,
da die BF nur von der Strasse anleitert, ist ja logisch, ist das Dachflächenfenster zur Strasse raus mit Sicherheit der 2. Fluchtweg, nach dem Treppenhaus.
An den Balkon zum Garten raus kann die Feuerwehr ja nicht anleitern. Es sei denn es gibt ne Feuerwehrzufahrt und einen Hof im hinteren Bereich.
Gruß Moni | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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