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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kauf eines R170 beim Händler mit Garantievereinbarung - ein Erfahrungsbericht |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.03.2018 um 20:00 Uhr  
| Anfang März 2016 war es soweit: Ein R170 musste ins Haus bzw. in die Garage! Unbedarft beim Fahrzeugkauf (und auch nie größere Probleme gehabt) sollte es aber besser beim Händler mit Garantie und Mängelhaftung sein. Fündig würde ich in 200 km Entfernung. Nach Besichtigung mit einem Begleiter mit Erfahrung war nichts mehr zu bemängeln: Unterboden rostfrei, ca. 70.000 km, Motorraum pico bello, Lack o.k., ein paar Sommersprossen – so what?!
Gekauft! Die Garantievereinbarung (mit konkreten Leistungen im Schadensfall in den AGB) wurde wie üblich seitens des Händlers bei der Preisverhandlung als Kostenfaktor angeführt - klar. Meine Frage auf eine freie Werkstattwahl im eventuellen Schadensfall wurde bejaht und somit war die Sache geritzt (da 200 km weg).
Beim obligatorischen Besuch des hier so genannten SLK-Papstes bat ich auch dem Motor entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen. Ergebnis nach Ausleuchten: Kolbenkipper Zyl.4 (raus kam später ein gebrochener Kolbenring und ein paar der üblichen Teile).
Also Schadensmeldung bei dem Garantieansprechpartner (er sei so genannt weil ich sonst keine treffendere Bezeichnung finde) eingereicht (laut Kleingedrucktem zuständig für die technische Abwicklung). Was folgte waren mehrere Telefonate die leider nicht zum erwarteten Ziel der Schadensregulierung führten. Am Ende verwies man mich an den Händler, man sah sich also nicht mehr zuständig!? Selbiger war einmal am Telefon zu erreichen und dann für mich nimmermehr. Eine Schadensregulierung bzw. das weitere Vorgehen konnte nicht gefordert bzw. besprochen werden (zumindest nicht wie man das so eigentlich machen sollte). Demzufolge entschied ich eine kurzfristige Reparatur zu meinen Kosten – half ja nichts.
Ich entschloss dieses Thema mit meinem Anwalt zu besprechen und wir entschieden uns die Kosten einzufordern – bei beiden Unternehmen wohlgemerkt (Mängelhaftung/Garantie). Geantwortet wurde anfangs durch den Anwalt des Händlers und separat durch den Geschäftsführer des Garantieansprechpartners. Bis dato war kein Wille zur Einigung erkennbar. Da alles nicht so wirklich fruchtete (Details bleiben hier erspart) wurde also ein Mahn-/Klageverfahren beim zuständigen Amtsgericht des Händlers eröffnet.
Und siehe da: Das Schreiben zur Abwehr der Klage wurde seitens des Händlers erstellt, der Geschäftsführer des Garantieansprechpartners wurde dort höchstpersönlich nunmehr als Zeuge genannt und zitiert, was für mich wohl ein juristischer Nachteil war. Die Garantievereinbarung wurde dort übrigens als unentgeltlich deklariert (nur mal so). Außerdem wurde seitens des Händlers wiederum behauptet man hätte mich ja an den Garantieansprechpartner verwiesen. Klingt jetzt zwar nach Heulsuse, aber jeder verwies mich einfach an den anderen – belegbar.
Bei der Festlegung des Verhandlungstermins im März 2017 wurde seitens des Amtsgerichts dann noch die Nichtzuständigkeit bezüglich des Garantieansprechpartners angedeutet (wegen dem Gerichtsstandort!). Der Plan meines Anwalts genau dagegen Einspruch beim zuständigen OLG einzulegen ging voll auf. Der Termin wurde kurzfristig aufgehoben und dem Antrag wurde seitens des OLG schließlich stattgegeben. Irgendwie fand man wohl dort auch das es eine rechtlich sinnvolle Sache ist beide als Beklagte beim Amtsgericht des Händlers zu sehen.
Bis dahin war das für mich als Laien schon relativ kompliziert und erschien mir doch sehr aufwendig und langwierig.
Sei es wie es war, im Dezember 2017 war der große Tag gekommen. Anwalt ohne Händler sowie ein Mitarbeiter des Garantieansprechpartners. Es folgten die üblichen Stellungnahmen und dann die Bitte/Frage um Einigung seitens des Gerichts. Hätte es selbige nicht gegeben wäre wohl ein Urteil gesprochen worden (Annahme). Alle Parteien zeigten sich jedoch kooperativ.
Interessant war es meiner Meinung nach hier: Als das Gericht dann die Händlervertretung mal so sinngemäß fragte ob er sich als Garantiegeber sieht wurde die Frage erst mal nicht eindeutig beantwortet.
Die Händlervertretung erklärte sinngemäß das dass dann eine Frage der rechtlichen Würdigung sei, falls das dann so gesehen wird – aha.
Der Garantieansprechpartner erklärte sinngemäß das man eine Händlergarantie anbietet und für die technische Abwicklung für den Händler zuständig ist (und übrigens selbstredend dessen Geld verwaltet. Eine Reparaturfreigabe erfolgt demzufolge auch durch den Händler) - aha.
In meinem konkreten Fall war das also belegbar ein telefonischer Ansprechpartner für mich als geschädigten Gebrauchtwagenkäufer sowohl als auch ein Zeuge für den Händler (wobei dieser Fakt nicht verallgemeinert werden soll und sich rein auf meinen Fall bezieht). [Zwischenfrage: Für was brauche ich die denn eigentlich bzw. was bringt mir dieser Vertrag als Verbraucher?].
Gut, es lief per Vergleich grob auf halbe/halbe raus (zahlbar durch den Händler verstand sich nun auch für mich) und somit ist der juristische Teil erledigt.
Diese Erfahrung ist sicherlich etwas schwierig zu formulieren, aber der geneigte Leser möchte sich bitte selbst ein Bild machen.
Sollte es etwas unverständlich sein liegt das ggf. an
- meinem Ausdrucksvermögen und/oder
- der wohl für den Käufer/Verbraucher schwierig einzusehenden Zusammenarbeit der Unternehmen, gerade im Schadensfall (wie von mir so empfunden im anwaltlichen Schriftverkehr und vor Gericht)?
Was bleibt nach 2 Jahren?
- Eine Erfahrung mehr – und die sind immer gut
- Die Gewissheit mehr Aufmerksamkeit beim Fahrzeugkauf mit Garantievereinbarung walten zu lassen (falls ich das überhaupt noch in Erwägung ziehen sollte – wohl eher nicht)
- Die Erkenntnis das man Niederlagen erst mal auch zugeben muss - vor sich und vor anderen
- Wirklich nach 1xTelefonat (Limit) alles weitere schriftlich zu regeln
- Das gute Gefühl mal wieder was durchgezogen zu haben bis zum Ende, auch wenn der Klageweg relativ langwierig war
- Interessante Einblicke in das Rechtssystem
- Einigen (für mich bislang offenen) Fragen im Kontext des Verbraucherschutzes wohl noch nachgehen zu müssen
Ach ja, die Garantievereinbarung wurde mit der Firma Multipart Garantie AG über den Händler selbst abgeschlossen, der Händler ist schon egal (weil eben einfach nur ein freier Autohändler – immerhin mit geteertem Hof und ohne Fähnchen). Schön wenn einer was mitnimmt aus dem Thread. | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.03.2018 um 21:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 14.03.2018 um 22:03 Uhr ]
Hallo Michael,
vielen Dank!
In meinem konkreten Fall kann man die Frage mit "ja" beantworten. Die Kosten werden wohl? in Abhängigkeit zum Klagewert prozentual anhand des Vergleichs umgelegt (jeder zahlt seinen Anwalt, die Gerichtskosten werden halbiert - bei einem 50/50-Vergleich wohlgemerkt)? Ohne Rechtsschutz hätte ich ein paar hunderter gut gemacht, zumindest was ich so schätze. Ohne Rechtsschutz mit Klatsche wären es ein paar tausender aus meiner Tasche geworden - ist so.
Natürlich steht immer die Frage im Raum ob sich das lohnt oder ob man seinen Sturkopf durchsetzen will. Da ist ein guter Rechtsanwalt gefragt dem Einhalt zu gewähren (was bis zu einem bestimmten Punkt wohl auch getan wird, aber bei mir nicht notwendig war. Beispiel: 50 EUR-Klagen, die gibt es tatsächlich). Dem interessierten Verbraucher entstehen aber erstmal keine Nachteile, da der Lehrgehalt nicht zu unterschätzen ist - auch für andere Aktionen.
Bei einem muss man sich jedoch im Klaren sein: Eine Rechtsschutzversicherung zieht irgendwann die Reissleine und bietet ggf. noch kulanterweise einen Wechsel an, wenn es wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist (man kennt das aus Bekanntenkreisen). Ich denke ich falle nicht unter die Kategorie. Diesen Joker jedoch zu ziehen oder auf was wichtige(re)s zu warten ist eine Entscheidung die jeder mit sich selbst ausmachen muß. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4995
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| Geschrieben am 14.03.2018 um 23:01 Uhr  
| Ich gebe und gab auch noch nie was auf diese Garantie.
Nicht falsch verstehen,respekt vor deiner Hartnäckigkeit wenns auch nur ein Teilerfolg mit viel Zeitaufwand und Ärger war.
Nix für mich aber ich wüßte gern ob schon mal hier im Forum einer besser wegkam mit einem Mangel ohne so einen Aufwand.Also Anruf und der Händler oder das Garantieunternehmen erledigt die Sache. | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19127
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 15.03.2018 um 08:03 Uhr  
| Gude Mosche,
im Herbst 16 habe ich beim Kauf eines ~ 13 Jahre alten Smart 450 ähnliche Erfahrungen mit einem Händler gemacht. Der Händler war gut 200km von mir entfernt (aus der Region Stuttgart). Auf den ersten Blick sah der Wagen auch gut aus, also Nummernschilder drauf und Heim gefahren.
Zuhause sind mir dann folgende Mängel aufgefallen:
- vorne falsche Reifengröße (155 statt 145er Bereifung)
- beide Standlichter vorne defekt
- beide Stößdämpfer hinten defekt (Staubmanschette fehlte ganz/teilweise)
- eine Koppelstange vorne ausgeschlagen
Mit diesen Mängeln hatte der Wagen drei Tage vorher noch frischen TÜV bekommen. Also ein Gefälligkeits-TÜV.
Den Händler habe ich dann Tags darauf auf die Mängel hingewiesen und an die Händler Gewährleistung erinnert. Der hat sich das dann ganz einfach gemacht und kurzerhand nicht mehr reagiert. Gut, meine Kosten für die Instandsetzung der Mängel haben sich auf max. 200€ belaufen, daher war mir das dann recht schnell egal.
Meine Erkenntnis aus der Aktion: Wenn ich nach älteren Gebrauchten, das bedeutet für mich älter als 2 Jahre, schaue bevorzuge ich private Verkäufer. Auf die Garantie/Gewährleistung kann man sich praktisch ein Ei drauf backen.
Letzten Herbst habe ich dann den 450er Smart gegen einen 451er Smart getauscht und diesen dann von Privat gekauft. Mit dem Kauf bin ich echt zufrieden.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.03.2018 um 08:42 Uhr  
| Guten Morgen !
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Fand ich sehr interessant. Im Endeffekt ist es so wie es Olli beschreibt. Im Streitfall kann man sich wohl auf die "Garantievereinbarung" ein "Ei drauf backen".
Finde ich übrigens gut, dass Du den Weg juristisch bis zu Ende gegangen bist. Wie man auch hier sieht, geht das im Zweifel aus wie das Hornberger Schießen.
Wünsche Dir allzeit gute Fahrt.
Andy
--
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 299
User seit 18.02.2011
| Geschrieben am 15.03.2018 um 10:35 Uhr  
| Als ich mir 2011 meinen 170er gekauft habe, habe ich mich nur auf die Hebebühne und eine Probefahrt sowie Vorbesitzer und Wartungsintervalle verlassen und meinen Blick als Oldifahrer. Die 500 Euro mehr für Garantie habe ich nicht genommen. Die Kosten habe ich nie in Anspruch genommen für irgendwelche Reparaturen.
--
SLK 200 10/1999, BMW E3 3,0s 03/1972, BMW X1 18d EZ 03/2013
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.03.2018 um 10:39 Uhr  
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Miwake schrieb:
Als ich mir 2011 meinen 170er gekauft habe, habe ich mich nur auf die Hebebühne und eine Probefahrt sowie Vorbesitzer und Wartungsintervalle verlassen und meinen Blick als Oldifahrer. Die 500 Euro mehr für Garantie habe ich nicht genommen.
Was allerdings oft nicht eine Frage des Wunsches ist bzw. gewählt/abgewählt werden kann...gerade hier wäre das ja aus Händlersicht von Nachteil... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8600
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 15.03.2018 um 11:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von QT am 15.03.2018 um 15:43 Uhr ]
Bevor hier weiterhin (wie im Internet ja üblich) nur die Negativstories aufschlagen, hier mal das genaue Gegenteil:
Kauf B Klasse (5 Jahre alt) letzten Herbst bei einem Toyotahändler. Bereits nach Ankunft zuhause bemerkt, dass 1 PTS Sensor sowie der Blinkerhebel defekt sind. Verkäufer wurde informiert und sofort grünes Licht erhalten, die Reparatur lokal bei MB durchführen zu lassen. Paar Wochen später dann MKL aktiv und nach Auslesen des Speichers ein defektes Thermostat. Auch hier nach Anruf beim Verkäufer sofort grünes Licht für Reparatur bei MB. Alle Schäden also bisher unbürokratisch und ohne Diskussion repariert worden. Bei nem Kauf von Privat wäre man hier zur Kasse gebeten worden.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
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