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| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:30 Uhr  
| >jeder Kunde hat ein rückgabe recht von 2 wochen egal welcher Hänler die Dinger verkauft!!!!!!!!!!!!
Viel Spaß beim Kauf über Ebay!
>Deutschland ist mit das einzige Land wo die Scheinwerfer bis jetzt nicht zugelassen sind aber da ist Werner dran!!!
Da haste was falsch verstanden. Diese Scheinwerfer (2. Generation ohne LWR) werden nie eine Zulassung erhalten.
>Der Gegenverkehr wird denken Ich habe ein Laserschwert als Scheinwerfer
Genau das ist die richtige Einstellung...hauptsache, das Licht bzw. der Scheinwerfer sieht "cool" aus...
*kopfschüttel*
Gruß,
Harald | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Mark am 27.04.2007 um 16:45 Uhr ]
HarryB schrieb:
@Mark:
> Von einigen Leuten verstehe ich die Aufregung nicht....jeder der sich hier informiert weiß woruaf er sich einläßt, von Abzocke oder ähnlichem kann man überhaupt nicht sprechen.
Produkte mit falschen Beschreibungen zu vermarkten, ist in meinen Augen von Sonar reine Abzocke. Und daß diese Beschreibungen falsch sind, wissen wir (Kunden + Händler) erst, seitdem die ersten Kunden die Teile in der Hand hielten. Soviel zu dem "informiert".
>Keiner wird gezwungen die Scheinwerfer sich zu kaufen.
Jetzt nicht mehr, aber das gilt u.U. nicht für die bestehenden Bestellungen. Die Händler sind bereits in Vorleistung getreten und haben jetzt die A-Karte. Ob ein Kunde seine Bestellung stornieren kann, hängt vom Händler ab.
>Jeder der mit einem DSM während der Fahrt das Dach bedient hat ein größeres Risiko das er jemand anderem schädigt.
Das möchte ich jetzt gerne schlüssig erklärt haben...
> Eine manuelle LWR die in Deutschland vorgeschrieben ist und die nicht bedient wird (man schaue sich nur mal an wieviele Leute die Nebelschlussleuchte sobald es ein wenig regnet anmachen) bringt genausowenig.
Wenn Du mit einer falsch eingestellten LWR oder einer eingeschalteten Nebelschlußleuchte jemanden blendest und von der Polizei angehalten wirst, dann bekommste im schlimmsten Falle eine mündliche Ermahnung.
Bei einer nicht vorhandenen LWR ist die Zulassung futsch...Du fährst ohne Beriebserlaubnis.
Die Logik "das benutze ich ja sowieso nicht, also kann ichs abbauen" gilt hier nicht.
Gruß,
Harald
Wenn ich mir die aktuelle Artikel Beschreibung bei XTC anschaue steht da ganz eindeutig "ohne Zulassung".
Wenn etwas neu auf den Markt kommt, der Händler es mit Eigenschaften verkauft die das Produkt hinterher nicht hat ist für mich-falls diese nicht vorhandenen Eigenschaften für mich wichtig sind- eine Rückgabe klar und meines Wissens vom Gesetzgeber auch so geregelt.
Jedesmal wenn jemand während der Fahrt sein DSM betätigt besteht das (fiktive!) Risiko das sein Dach dem Hintermann in die Windschutzscheibe fliegt. Mit falsch eingestellten Scheinwerfern jemanden so zu blenden das er in den Graben fährt halte ich für weniger wahrscheinlich (bei den ganzen Jungs die mir allein mit Fernlicht schon entgegengekommen sind) .
Die Zulassung ist mit DSM auch Futsch. Übrigens auch mit dem CLK-Grill. Und ohne die Schweineohren ab 225er Reifen auch.
Achja-das hat alles DC ein/umgebaut...hmm.
Jeder soll das tun was er vertreten kann - wie gesagt nur meine Meinung. Nur diese Moralapostelei hier ist manchmal schlimm.
Jeder kann das Teil -wenn es mit Zulassung angeboten wurde-wieder zurückgeben. Und keiner MUSS die Scheinwerfer kaufen...also?
Aber da wir alle permanent hell wach, stocknüchtern, vorrauschauend und unterhalb der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs sind kann uns ja nichts passieren.
LG Mark
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User seit vor Apr. 03
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.04.2007 um 17:28 Uhr  
| @ HarryB ne das hast du falsch verstanden wenn die LWr aus dem SLK ausgetragen werden darf sind die Scheinwerfer zulässig!!!!
Wieso die Händler bei Ebay sind da keine Ausnahem. Habe schon oft etwas bei ebay besttellt bzw gekauft und wieder zurückgeschickt. Es gibt ein Gesetz der das Fernabgabegesetz regelt und da steht drin das du eine 2 Wöchige rückgbe frist von 2 wochen hast ohne angabe von gründen. Jetzt komm bitte nicht damit das alle Händler bei Ebay Gangster sind denn das wäre zuweit her geholt .
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 14.12.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 17:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von J R am 28.04.2007 um 21:13 Uhr ]
Player26 schrieb:
@ HarryB ne das hast du falsch verstanden wenn die LWr aus dem SLK ausgetragen werden darf sind die Scheinwerfer zulässig!!!!
Wieso die Händler bei Ebay sind da keine Ausnahem. Habe schon oft etwas bei ebay besttellt bzw gekauft und wieder zurückgeschickt. Es gibt ein Gesetz der das Fernabgabegesetz regelt und da steht drin das du eine 2 Wöchige rückgbe frist von 2 wochen hast ohne angabe von gründen. Jetzt komm bitte nicht damit das alle Händler bei Ebay Gangster sind denn das wäre zuweit her geholt .
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Und wurden dir die Versandkosten auch erstattet?
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 17:40 Uhr  
|
J R schrieb:
Player26 schrieb:
@ HarryB ne das hast du falsch verstanden wenn die LWr aus dem SLK ausgetragen werden darf sind die Scheinwerfer zulässig!!!!
Wieso die Händler bei Ebay sind da keine Ausnahem. Habe schon oft etwas bei ebay besttellt bzw gekauft und wieder zurückgeschickt. Es gibt ein Gesetz der das Fernabgabegesetz regelt und da steht drin das du eine 2 Wöchige rückgbe frist von 2 wochen hast ohne angabe von gründen. Jetzt komm bitte nicht damit das alle Händler bei Ebay Gangster sind denn das wäre zuweit her geholt .
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Und wurden die Versandkosten auch erstattet?
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Franky (J R)
Auch das ist gesetzlich geregelt, ab 40 eur Warenwert muss der Verkäufer die Versandkosten erstatten...
LG Mark
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| Geschrieben am 27.04.2007 um 20:14 Uhr  
| Moin Franky (J R),
vielen Dank für deinen wiederholten Hinweis darauf, dass wir alle, die wir die Scheinwerfer einbauen und unsere Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben, gesetzeswidrig handeln.
Das können wir von dir, so glaube ich, seit den letzten zehn Seiten immer wieder nachlesen.
Meinst du nicht, dass es jetzt gut ist?
Ist ja nichts gegen dich, doch irgendwann wird's langweilig...
Ist ja auch nichts gegen deine Meinung zu sagen, doch musst du sie nicht alle zehn Postings wiederholen.
Das gilt übrigens für alle Für-und-Wider-Poster.
Leute, wir wissen es jetzt - der Thread ist nämlich schon 73 Seiten lang...
Nichts für ungut!
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Sundern, wir kommen...
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| Geschrieben am 27.04.2007 um 21:02 Uhr  
| Hallo, auch ich habe den Beitrag über die Klarglasscheinwerfer der 2.Gen von Anfang an verfolgt und muß nun doch etwas zum guten geben . Jeder probiert sich die Sache mit der fehlenden LWR schön zu reden , die Händler um nicht auf diesen Mist aus Asien sitzen zu bleiben, und die jeniegen die meinen so etwas gehöre unbedingt an ihren SLK. Seit ihr alle so Blind oder merkt ihr nicht das euch hier nur gans billiger Schrott angeboten wird und ihr auch noch alles dafür tut (austragung der LWR)um diesen zu besitzen. Es ist und bleibt Illegal ohne LWR und die Hersteller sollten auf dieser Ware sitzen bleiben. Mfg,Oldischmuddel | Antworten
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User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 27.04.2007 um 21:17 Uhr  
| @Mark:
>Wenn ich mir die aktuelle Artikel Beschreibung bei XTC anschaue steht da
> ganz eindeutig "ohne Zulassung".
Ja, das steht da, seitdem die Scheinwerfer lieferbar sind. In den X Wochen davor stand da noch nichts
> eine Rückgabe klar und meines Wissens vom Gesetzgeber auch so
> geregelt.
Mag bei XTC so sein, aber nicht bei jedem Ebay-Krauter. Ansonsten hätte jeder Verkäufer 100% positive Bewertungen.
>Jedesmal wenn jemand während der Fahrt sein DSM betätigt besteht das
>(fiktive!) Risiko das sein Dach dem Hintermann in die Windschutzscheibe
> fliegt. Mit falsch eingestellten Scheinwerfern jemanden so zu blenden das
>er in den Graben fährt halte ich für weniger wahrscheinlich (bei den ganzen
> Jungs die mir allein mit Fernlicht schon entgegengekommen sind) .
Mal zwei Fragen:
1) Wie oft wurdest Du schon von einem umherfliegenden SLK-Dach getroffen?
2) Wie oft hat Dich ein entgegenkommendes Auto durch falsch eingestellte Scheinwerfer geblendet?
Du hast damit vielleicht kein Problem - aber das kannst Du nicht pauschalisieren. Der Rest ist einfach Wahrscheinlichkeitsrechnung...
Gruß,
Harald | Antworten
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