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| Geschrieben am 22.04.2011 um 12:16 Uhr  
| Ich habe meine Kompletträder jetzt seit einer Woche drauf und kann nun die ersten Erfahrungen schildern:
Ich bin rundrum zufrieden Die Dimensionen von 17 Zoll und 215er Reifen rundherum haben sich als goldrichtig erwiesen. Auch die Hankook-Reifen machen einen sehr guten Eindruck.
Ich bin bisher ca. 700km gefahren. Fast nur Autobahn, habe aber auch ein kleines Stück Kopfsteinpflaster.
Der direkte Vergleich zu der Reifen-/Felgenkombi sind meine 205er-Fulda-Winterreifen auf 15Zoll Originalfelden.
Positiv ist an den neuen Rädern:
- optisch top (klar, Geschmacksfrage, aber ich bin froh keine 18er drauf gemacht zu haben)
- subjektiv keinerlei Verschlechterung des Komforts, auch auf Kopfsteinpflaster
- der Wagen klebt auf der Straße
- das Fahrgefühl ist deutlich verbessert
- der Bremsweg ist subjektiv sehr gut (musste leider eine Vollbremsung auf der AB hinlegen)
Negativ:
- höherer Spritverbrauch (+7% in der ersten Woche)
- von den Vorderrädern wird Dreck auf die Karosserie geschleudert
Alles in allem überwiegen für mich die positiven Effekte bei weitem. Das einzige was ich wirklich noch ändern würde, wäre die 15mm Spurverbreiterung, die hier schon diskutiert wurde. Die hinteren Radkästen könnten wirklich etwas besser ausgefüllt sein. Ich werde allerdings erstmal schauen, wie sich das "Dreck-Problem" bei den Vorderrädern entwickelt.
Eine Frage noch:
Ich habe in meinem Fahrzeugschein nur 15" und 16" Felgen angegeben. Reicht es, wenn ich das folgende PDF ausdrucke und ins Auto lege oder muss ich mir die Felgen beim Tüv eintragen lassen?
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/45919/b21_7_5x17_5x112_et35_d3_66_6___v03.pdf
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| Geschrieben am 22.04.2011 um 14:06 Uhr  
| Servus,
in Auflage A02 findest du die Antwort bezüglich der Eintragung:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Da deine Reifengröße (215/45 R17) nicht in den COC Papieren deines SLK eingetragen ist, kommst du um eine Eintragung nicht herum.
Gude, Olli.
--
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