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Tipps und Technik R170 » » Thema: Heute TÜV und Eintragung, echte Katastrophe !!! |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 21.05.2010 um 09:15 Uhr  
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Renni schrieb:
Mir ist Natürlich klar, das es nicht nur reine Schikane des Tüv Prüfers ist. Nur mal ganz Ehrlich, wenn der Wagen mit 4 Mann und vollem Tank nicht schleift wann dann. Und darum geht es doch letztendlich, wie im Tüv Bericht bemängelt –Radabdeckung hinten, Freigängigkeit nicht ausreichend.
Ich frage mich wie die Leute hier im Forum die Felgen-Reifen Kombi. hinten mit 9J x 17 -18 Zoll und ET 30-35mm Eingetragen bekommen haben, die stehen ja noch weiter raus.
Und Olli aus Nainhattan, live vom TÜV aus Süderbrarup.
Leider hatte ich kein Fotoapparat zur Hand als der Wagen mit 4 Mann besetzt war. War mir auch nicht möglich das Foto nachzustellen, warum auch der Abstand zwischen Reifen u. Kotflügel hatte sich nur um 2,0- 2,5 cm verringert.
Kann Dir aber ein anderes Foto anbieten, bei der Ansicht von oben ist noch gut zu erkennen wie satt der Kotflügel das Hinterrad abdeckt. Nur über dem Schweineohr ist noch etwas Reifen zu erkennen. Hat das Foto mehr Aussagekraft, oder soll ich noch eine Zeichnung anfertigen lassen.
Gruß Renni
--
Klar soweit !!!
10,5x18 ET30:
-- entsprechendes Fwk verbaut
-- Karosserie aufwendig bearbeitet
-- entsprechenden TÜV gesucht
PS: zu meinen TÜV Terminen anfang der Saison fahre ich immer mit den alten (Winter-) Standreifen in 7,5x16
--
Gruss, Karsten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 21.05.2010 um 10:10 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
umac schrieb:
Und genau das darf doch eigentl. nicht sein... Deiner will da einen Bleistift dazwischenstecken, ein anderer seine ganze Hand - warum wird nicht x mm vorgeschrieben? Dann weiß jeder (vorher) woran er ist. So ein "Freigängigkeit muß gewährleistet sein" öffnet Spekulationen jeden Raum.
mal ne ganz dumme Frage: Wie willst du denn den Abstand genau messen? Wir reden hier von Abständen im mm Bereich, da ist eine hohe Messgenauigkeit gefragt.
Moin!
Wenn's zB. heissen würde "mind. 5mm zu allen Teilen" dann kann man sich als "Umbauer" darauf einstellen und ggf. mit entspr. Aufwand vorab auch messen und bekommt die Gewißheit, daß der Prüfer die Eintragung nicht verweigern darf.
Damit wäre denn auch jegliche TÜV-Vagabundiererei unnötig und diese zwiespältigen "Tunereintragungen" hinfällig (...die wohlmöglich beim nächsten regulären TÜV-Termin zu Streß führen können).
Ciao Uwe
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 21.05.2010 um 10:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zaskar am 21.05.2010 um 10:46 Uhr ]
Moin!
Wenn's zB. heissen würde "mind. 5mm zu allen Teilen" dann kann man sich als "Umbauer" darauf einstellen und ggf. mit entspr. Aufwand vorab auch messen und bekommt die Gewißheit, daß der Prüfer die Eintragung nicht verweigern darf.
Damit wäre denn auch jegliche TÜV-Vagabundiererei unnötig und diese zwiespältigen "Tunereintragungen" hinfällig (...die wohlmöglich beim nächsten regulären TÜV-Termin zu Streß führen können).
Ciao Uwe
--
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einfach mal die Stammtischbrille absetzen!
Mal drüber nachgedacht, dass der Sachverständige mit seiner Unterschrift für die Abnahme haftet?
Ein Recht auf TÜV Abnahme wäre etwas vermessen, odda? *kopfschüttel*
--> aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, wenn der 1. nicht gewillt ist, sucht man sich halt nen 2. oder 3., irgendeiner ist evtl. toleranter. Liegt ja immer ein Ermessensspielraum des Prüfers vor.
--
Gruss, Karsten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19095
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 21.05.2010 um 12:49 Uhr  
|
umac schrieb:
Wenn's zB. heissen würde "mind. 5mm zu allen Teilen" dann kann man sich als "Umbauer" darauf einstellen und ggf. mit entspr. Aufwand vorab auch messen und bekommt die Gewißheit, daß der Prüfer die Eintragung nicht verweigern darf.
Ciao Uwe
--
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Nochmal: Wie soll denn der Abstand von z.B. 5mm gemessen werden? Natürlich wäre sowas wünschenswert. In der Praxis ist das m.e. jedoch nicht umsetzbar.
Dann lieber mit "Tunereintragung", denn dann klappts auch mit der passenden Rad/Reifenkombination
Gude, Olli.
--
live vom TÜV aus Süderbrarup:
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 21.05.2010 um 14:45 Uhr  
| warum soll man 5mm nicht messen können? in der Praxis nimmt man für hinten (da Kofferraum) und andere Federrate als an VA den Kugelschreiber = ca. 5mm.
vorne reicht oft 1mm aus, m.E.
Die in Gutachten geforderte "Freigängigkeit" liegt halt im Ermessensspielraum des Prüfers.
--
Gruss, Karsten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 9246
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| Geschrieben am 21.05.2010 um 14:58 Uhr  
| Hallo Olli
ich lach mich schlapp hier..........
Die 5 mm kann man ganz einfach abmessen: Mit nem Zollstock (ohne sich dabei zu bücken) außen am Radhaus anlegen und nach unten peilen..........
wenn nichts übersteht, ist es gut
Ich komme grad aus Süderbrarup
Die Roadsterbügel waren ja noch nicht eingetragen
Moin, ich wollte die Chrombügel an meinem Auto eintragen lassen.
...........MUSS DAß?????
Ja, steht im Gutachten drin, dass das gemacht werden soll!
.........ACH SO............ JA, STEHT DRIN........DANN WOLL´N WIR MAL GUCKEN
Er nimmt den Zollstock, und misst die Höhe des Bügels, und vergleicht das Bild im Gutachten mit dem Original............
DAS KANN MAN SICH JA VORSTELLEN, DASS DIE BEIM ÜBERSCHLAG EINIGES ABHALTEN...............
Nächste Woche Do. habe ich Termin mit dem Schwarzen, da freue ich mich schon drauf
Gruß
--
Convertible
............................................................
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 395
User seit 21.10.2008
| Geschrieben am 22.05.2010 um 01:20 Uhr  
| Ja ja für alles hier in Deutschland gibt es Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien u.s.w.
Aber bei Eintragungen, zählt der sogenannte Ermessensspielraum des Prüfers ganz toll geregelt das ganze.
Nur gut das in der Produktion bei Daimler, nicht auch nach Ermessensspielraum produziert wird (wurde). Sonst hätten unsere Autos alle unterschiedliche Maße.
Der Hammer oder.
Gruß Renni
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 22.05.2010 um 07:42 Uhr  
|
Renni schrieb:
Ja ja für alles hier in Deutschland gibt es Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien u.s.w.
Aber bei Eintragungen, zählt der sogenannte Ermessensspielraum des Prüfers ganz toll geregelt das ganze.
Nur gut das in der Produktion bei Daimler, nicht auch nach Ermessensspielraum produziert wird (wurde). Sonst hätten unsere Autos alle unterschiedliche Maße.
Der Hammer oder.
Gruß Renni
--
Klar soweit !!!
Moin.
Einen Roboter bei Daimler kann man programmieren, wie er die Teile millimetergenau zusammenbaut.
But wie willst Du die Vorgabe "Freigängigkeit" in greifbare Werte, sprich mm ausdrücken?
Zumal du hier mindestens 4 Unbekannte hast: Karosserietoleranzen, Höhe des Fwks, Felgengröße (bzw. breite) und unterschiedliche Reifenbreiten.
Meiner Meinung (der selber Ing. ist) unmöglich so etwas in feste Gesetzsetzesvorgaben zu packen.
Abschließend, weil wir m.M. Richtung Stammtisch driften: entweder im Vorfeld mit einem Tüvprüfer klären was geht, wirkt Wunder, oder illegal betreiben (spart Ärger)
--
Gruss, Karsten
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