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| Geschrieben am 19.05.2010 um 19:33 Uhr  
| Tag an alle TÜV-Geschädigten!
Die urprüngliche Aufgabe vom TÜV war doch die Überprüfung von Dampfkesseln - Vielleicht kennen sie sich damit besser aus
Es wird Zeit, dass das letzte TÜV-Monopol - Eintragungen etc. auch noch fällt!
Ich mache... äh....fahre nach Möglichkeit einen Riesenbogen um die Graukittel herum!
--
slk willi
(slk habi) | Antworten
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User seit 11.04.2010
| Geschrieben am 19.05.2010 um 20:09 Uhr  
| Also das mit dem 4 Mann und wippen kenne ich auch.Als ich mir mein Fahrwerk eintragen lassen habe.Allerdings ist er hinten auf eine Wage gefahren und dann wird über das zulässige Gesamtgewicht eingeladen und must glaube 2 cm Restfederweg haben.Aber wenn du begrenzer nehmen darfst ist das kein Problem kosten nicht und sind in 5 Min montiert.Denn Rest haste ja schon.Viel Erfolg. | Antworten
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| Geschrieben am 19.05.2010 um 20:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 19.05.2010 um 20:12 Uhr ]
Renni schrieb:
Ok ich sehe einige gehen mit Humor an die Sache ran, mir ist das lachen leider vergangen.
Um zu den Vorschlägen zu kommen, werde nicht zum anderen Tüv fahren noch mal 80,00 Euro bezahlen um mir das gleiche anzuhören. GTÜ oder Dekra helfen mir auch nicht weiter, weil die Kombination Räder und Spurplatten (Einzelabnahme) nur der TÜV machen darf.
Deshalb heißen die auch Technischer- Überwachungs- Verein. Da muss ich schon wieder an Werner denken!
Freigabe hab ich jetzt per Mail bekommen, dank Goodyear Dunlup Germany habe ich jetzt eine Freigabe für Fulda Carat Exelero auf SLK R170.
Grenzwertig ist da nichts, wie gesagt mit 4 Mann am wippen nicht hat geschliffen. Vier Mann und das im Zweisitzer, das sagt doch schon alles. Mehr Ladung geht doch gar nicht.
Hab hier man ein Foto von den Felgen, um zu verdeutlichen wie viel Platz noch zwischen Reifen und Kotflügel ist. Auch von oben ist der Reifen schön abgedeckt, wie gesagt nicht tiefer aber mit Bilstein B4 und 15mm Spurplatten.
Grenzwertig, ist vielleicht ein Dosenhalter. Aber das doch nicht.
Gruß Renni
--
Klar soweit !!!
Wenn ich das lese, wundert es mich eher dass der Prüfer nicht den Karren an Ort und Stelle stillgelegt hat
Gude, Olli.
P.S. dein Foto ist ungefähr genauso aussagekräftig wie das Blümchenbeet der Prüfstelle
--
live vom TÜV aus Süderbrarup:
"Alles original AGM - das muss so sein" | Antworten
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| Geschrieben am 21.05.2010 um 00:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Renni am 21.05.2010 um 00:48 Uhr ]
Mir ist Natürlich klar, das es nicht nur reine Schikane des Tüv Prüfers ist. Nur mal ganz Ehrlich, wenn der Wagen mit 4 Mann und vollem Tank nicht schleift wann dann. Und darum geht es doch letztendlich, wie im Tüv Bericht bemängelt –Radabdeckung hinten, Freigängigkeit nicht ausreichend.
Ich frage mich wie die Leute hier im Forum die Felgen-Reifen Kombi. hinten mit 9J x 17 -18 Zoll und ET 30-35mm Eingetragen bekommen haben, die stehen ja noch weiter raus.
Und Olli aus Nainhattan, live vom TÜV aus Süderbrarup.
Leider hatte ich kein Fotoapparat zur Hand als der Wagen mit 4 Mann besetzt war. War mir auch nicht möglich das Foto nachzustellen, warum auch der Abstand zwischen Reifen u. Kotflügel hatte sich nur um 2,0- 2,5 cm verringert.
Kann Dir aber ein anderes Foto anbieten, bei der Ansicht von oben ist noch gut zu erkennen wie satt der Kotflügel das Hinterrad abdeckt. Nur über dem Schweineohr ist noch etwas Reifen zu erkennen. Hat das Foto mehr Aussagekraft, oder soll ich noch eine Zeichnung anfertigen lassen.
Gruß Renni
--
Klar soweit !!! | Antworten
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| Geschrieben am 21.05.2010 um 01:14 Uhr  
| Deine Kombination steht nur 2mm weiter nach innen wie meine.
(8,5x17 ET34 mit 10mm Spurplatte und 245/45 17). Bei meinem SLK mussten auch die Kanten umgelegt werden, da ging kein Bleistift durch bei Verschränkungstest. Also ich sehe es genauso wie der Prüfer, etwas Platz muss schon noch sein, wieviel liegt dann allerdings im Ermessen des Prüfers. | Antworten
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User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 21.05.2010 um 08:01 Uhr  
|
Tigra schrieb:
Also ich sehe es genauso wie der Prüfer, etwas Platz muss schon noch sein, wieviel liegt dann allerdings im Ermessen des Prüfers.
Moin!
Und genau das darf doch eigentl. nicht sein... Deiner will da einen Bleistift dazwischenstecken, ein anderer seine ganze Hand - warum wird nicht x mm vorgeschrieben? Dann weiß jeder (vorher) woran er ist. So ein "Freigängigkeit muß gewährleistet sein" öffnet Spekulationen jeden Raum.
Btw. ich hab' hier einen Motorradendtopf liegen mit EU-ABE... also alles im grünen Bereich - oder? ...tja, wäre im Karton nicht noch ein TÜV-Gutachten, daß dem Topf 20 PS Mehrleistung bescheinigt bei mehr Krach (ohne jede Veränderung am Topf). Also entweder anschrauben und gut ist (bis Lärm/Leistung gemessen wird) oder legalisieren und den Gegenwert des Topfes jährl. nochmal an die Versicherung abdrücken. Wie immer der Pott die ABE erlangt hat, ist mir schleierhaft. Und der wurde zu tausenden in D verkauft (warum wohl?!)...
Soviel zur Bürokratie
Btw. müssen wir nun alle Radabdeckungen nachrüsten, damit das kompl. Rad abgedeckt ist und nicht mehr nur die Lauffläche?
Ciao Uwe
--
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| Geschrieben am 21.05.2010 um 08:17 Uhr  
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umac schrieb:
Müssen wir nun alle Radabdeckungen nachrüsten, damit das kompl. Rad abgedeckt ist und nicht mehr nur die Lauffläche?
Hallo,
auch bei den Keskins für meinen SLK sollen laut Gutachten sowohl vorne als auch hinten ausreichende Radabdeckungen angebracht werden, was ich aber nicht gemacht habe. Der Dekra-Prüfer hat's auch gelesen, aber gesagt: "Was kann ich dafür, wenn Sie sie wieder abbauen?" und die Felgen mit 10er Spurplatten eingetragen. Größe ist: vuh 8,5" mal 18" ET 30 mit jeweils 225er Reifen.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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| Geschrieben am 21.05.2010 um 08:59 Uhr  
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umac schrieb:
Moin!
Und genau das darf doch eigentl. nicht sein... Deiner will da einen Bleistift dazwischenstecken, ein anderer seine ganze Hand - warum wird nicht x mm vorgeschrieben? Dann weiß jeder (vorher) woran er ist. So ein "Freigängigkeit muß gewährleistet sein" öffnet Spekulationen jeden Raum.
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Mosche,
mal ne ganz dumme Frage: Wie willst du denn den Abstand genau messen? Wir reden hier von Abständen im mm Bereich, da ist eine hohe Messgenauigkeit gefragt.
Der TÜV hat sich jedoch bei der Eintragung auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ein einfacher Verschränkungstest und schon ist klar wie es um die Feigängigkeit des Reifens steht. Da braucht man nich noch vier Leute ins Auto laden.
Gude, Olli.
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