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Tipps und Technik R170 » » Thema: Felgenschlösser |
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| Geschrieben am 05.08.2003 um 19:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 05.08.2003 um 23:28 Uhr ]
Hallo Thorsten,
da muß ich leider etwas widersprechen.
Wenn bei einem Diebstahlversuch was zu Schaden kommt, gibts auch Geld von der Teilkasko.
Problematisch wird es nur, wenn die Diebstahlabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Aber da ein potentieller Dieb sich an den Felgenschlössern versuchen wird, wird das nicht unbedingt ein Problem sein.
sorry, aber hier muß ich Dir wiedersprechen. Die Versicherung ersetzt Folgebeschädigungen am Kfz nur, wenn der Tatbestand Diebstahl erfüllt ist. Ein versuchter Diebstahl, bei dem nichts gestohlen wurde, reicht nicht !!! aus. Ist nichts gestohlen, ist bei Beschädigungen am Fahrzeug lediglich der Tatbestand Vandalismus erfüllt, der widerrum nur von der Vollkako getragen wird. Die Folgen dürften bekannt sein.
Die Quelle meiner Infos ist unsere Kfz Schadenabteilung. Denke, die werden das wohl wissen
Beitrag ist editiert worden weil Thomas natürlich Recht hatte
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.08.2003 um 09:14 Uhr  
|
Frankman01 schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 05.08.2003 um 23:28 Uhr ]</font>
Hallo Thorsten,
da muß ich leider etwas widersprechen.
Wenn bei einem Diebstahlversuch was zu Schaden kommt, gibts auch Geld von der Teilkasko.
Problematisch wird es nur, wenn die Diebstahlabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Aber da ein potentieller Dieb sich an den Felgenschlössern versuchen wird, wird das nicht unbedingt ein Problem sein.
sorry, aber hier muß ich Dir wiedersprechen. Die Versicherung ersetzt Folgebeschädigungen am Kfz nur, wenn der Tatbestand Diebstahl erfüllt ist. Ein versuchter Diebstahl, bei dem nichts gestohlen wurde, reicht nicht !!! aus. Ist nichts gestohlen, ist bei Beschädigungen am Fahrzeug lediglich der Tatbestand Vandalismus erfüllt, der widerrum nur von der Vollkako getragen wird. Die Folgen dürften bekannt sein.
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Beitrag ist editiert worden weil Thomas natürlich Recht hatte
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Hallo Frankman01,
ich muß Dir leider recht geben!!! Ich war auf dem Holzweg. Entschuldigung auch an Torsten!
Habe mich nochmal schlau gemacht und erfahren, daß sowas nur im Zusammenhang mit einem Einbruch versichert ist, den die Teilkasko deckt nur den Einbruchdiebstahl.
Die schizophrene Situation ist also so:
Nur die Felgen/Reifen geklaut kein Geld von der Versicherung
Scheibe eingeschlagen, ev. was geklaut + Reifen/Felgen weg wird ersetzt
Also ganz schön bescheiden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes ist es doch eine Überlegung wert, ob man nicht doch ein Felgenschloß nimmt.
Kann natürlich im Zweifelsfall nicht immer den Diebstahl verhindern, speziell wen Profis am Werke sind, schreckt vielleicht die Amateure ab.
Wenn dann die Felge beschädigt wird, besteht immerhin noch die Hoffnung, daß diese Schäden geringer als der Totalverlust sind bzw. wenn der Schaden gar zu groß ist, kann man diesen als böswillige Beschädigung über die Kasko abdecken.
Gruß
Frank Peter | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.08.2003 um 09:14 Uhr  
|
Frankman01 schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 05.08.2003 um 23:28 Uhr ]</font>
Hallo Thorsten,
da muß ich leider etwas widersprechen.
Wenn bei einem Diebstahlversuch was zu Schaden kommt, gibts auch Geld von der Teilkasko.
Problematisch wird es nur, wenn die Diebstahlabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Aber da ein potentieller Dieb sich an den Felgenschlössern versuchen wird, wird das nicht unbedingt ein Problem sein.
sorry, aber hier muß ich Dir wiedersprechen. Die Versicherung ersetzt Folgebeschädigungen am Kfz nur, wenn der Tatbestand Diebstahl erfüllt ist. Ein versuchter Diebstahl, bei dem nichts gestohlen wurde, reicht nicht !!! aus. Ist nichts gestohlen, ist bei Beschädigungen am Fahrzeug lediglich der Tatbestand Vandalismus erfüllt, der widerrum nur von der Vollkako getragen wird. Die Folgen dürften bekannt sein.
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Hallo Frankman01,
ich muß Dir leider recht geben!!! Ich war auf dem Holzweg. Entschuldigung auch an Torsten!
Habe mich nochmal schlau gemacht und erfahren, daß sowas nur im Zusammenhang mit einem Einbruch versichert ist, den die Teilkasko deckt nur den Einbruchdiebstahl.
Die schizophrene Situation ist also so:
Nur die Felgen/Reifen geklaut kein Geld von der Versicherung
Scheibe eingeschlagen, ev. was geklaut + Reifen/Felgen weg wird ersetzt
Also ganz schön bescheiden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes ist es doch eine Überlegung wert, ob man nicht doch ein Felgenschloß nimmt.
Kann natürlich im Zweifelsfall nicht immer den Diebstahl verhindern, speziell wen Profis am Werke sind, schreckt vielleicht die Amateure ab.
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Gruß
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.08.2003 um 09:27 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Die schizophrene Situation ist also so: Nur die Felgen/Reifen geklaut kein Geld von der Versicherung...
Hallo Frank-Peter,
- klaut Dir jemand die Felgen mit Reifen, wird Dir der Schaden durch die Teilkasko ersetzt!
- werden die Felgen nur beschädigt - aber nicht geklaut - kommt die Vollkasko für den Schaden auf - sofern Du eine hast!
Grüße
Frank
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User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 06.08.2003 um 10:56 Uhr  
| Hi Lothar,
die Höherstufung in der Vollkaskoversicherung richtet sich nach der Anzahl der Schadensfälle im Versicherungsjahr, unabhängig von der Art des Schadens und der Schadenshöhe. In der Teilkaskoversicherung gibt es grundsätzlich keine Höherstufung.
Also ist nur relevant ob ein Diebstahl- (=>Teilkasko) oder Vandalismusschaden (=> Vollkasko) vorliegt.
ciao
Andy
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety
deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.08.2003 um 10:58 Uhr  
|
Lothar P. schrieb:
Eine Höherstufung in der Versicherung erfolgt aber nicht nach Diebstahl von irgendwas am Auto, sondern nur bei selbstverschuldeten Unfall,oder?
Hi Lothar,
eine Höherstufung erfolgt nur bei Inanspruchnahme der Vollkasko, die Teilkasko verändert sich im Schadensfall und bei Inanspruchnahme nicht!
Grüße
Frank
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Beiträge: 778
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.08.2003 um 11:03 Uhr  
| ...bei mir in der Teilkasko steht auch "Einbruchdiebstahl", ist ein recht neuer Vertrag, damit reicht ein geklautes spiegelglas auch nicht um die Teilkasko in Anspruch zu nehmen (hätte ich sonst bei meinem Vandalismus Schaden machen können...)!
--somit wären meine Felgen auch nicht versichert über die Teilkasko....(
LG Mark
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