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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19096
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 07.04.2005 um 19:43 Uhr  
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Diddie schrieb:
Auf dem Kaufvertrag prangt der Stempel "Verkauf an Wiederverkäufer - Kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch".
Aber ich hab gelesen, dass sowas nicht gilt
Viele Grüße
Diddie
Also ich kenne das unter dem Begriff "Händlergeschäft". Warum soll das nicht zulässig sein? Wenn´s nicht in deinem Interesse war, hättest du den Vertrag nicht unterschreiben dürfen .
Gude, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst. | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1355
User seit 27.12.2004
| Geschrieben am 07.04.2005 um 23:53 Uhr  
| "Stempel "Verkauf an Wiederverkäufer - Kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch". "
selbst wenn das nicht rechtens sein sollte: im Gewährleistungsfall dürftest du mit dem Händler ganz schön Probeme bekommen (wünsche ich dir natürlich nicht - scheint aber vorprogrammiert zu sein).
Die GW-Garantie sieh dir bloß super-genau an - evtl. mal einen Fachmann fragen?!?
--
Grüße - Johannes
SLK 200, EZ 6/99 mit Automatik, Klima & Tempomat im Besitz seit 15.9.2004 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 379
User seit 28.01.2005
| Geschrieben am 08.04.2005 um 08:31 Uhr  
| Hallo,
das ist schon richtig so. Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann keinen Gewährleistungsausschluss machen, das geht nur von Händler zu Händler oder im Exportgeschäft.
Ich wünsche dir natürlich nicht, dass du in die Situation kommst. Sollte doch ein Mangel auftauchen, geh einfach zum Händler und zeige ihm die Fakten auf. Im Zweifelsfall musst du halt einen Anwalt einschalten.
Greez
Jörg
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 824
User seit 09.12.2003
| Geschrieben am 08.04.2005 um 08:36 Uhr  
| War der Vertrag schon vorher gestempelt ? Dann hat der Händler vielleicht alle Veträge vorsorglich gestempelt um diese n bei Händlergeschäften nicht zu vergessen. Dann hätte der Stempel sicherlich keine Bedeutung für dich.
Wurde der Stempel aber extra auf deinen Vertrag gedruckt erscheint mir das etwas UNSERIÖS. Dann hättest du den Vertrag so nicht unterschreiben sollen.
Was hat der Händler den dazu gesagt? Wie hat er den Zusatz den erklärt ?
Gruß Andi2003 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 24
User seit 07.04.2005
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1484
User seit 09.04.2003
| Geschrieben am 08.04.2005 um 10:42 Uhr  
| ...und das gilt sowieso nicht wenn er Mängel arglistig verschweigt...egal was auf dem Kaufvertrag steht.
Ich hatte auch einen ähnlichen Fall in dem der Händler nach Abschluss des offiziellen Kaufvertrages (mit Anzahlung) bei der Abholung meinte, dass bei diesem Preis er mir keine Garantie geben könne und er einen Privatverkauf daraus machen wollte (ich hatte allerdings den Durchschlag des original Kaufvertrages).
Ich schlug ihm dann vor vom Kaufpreis noch einmal 2000,00 € abzuziehen dann wäre es so ok...
Letztlich hat er es dann beim normalen Kaufvertrag belassen...
--
Greets Mario,
(mulaluma)
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-Sprechen Sie hochdeutsch ?? "Ja, sischer dat..."-
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