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Tipps und Technik R171 » » Thema: Vergleich Dachsteuermodule Reinhold/MSpeed |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 359
User seit 25.07.2004
| Geschrieben am 17.09.2006 um 14:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von batman am 17.09.2006 um 14:40 Uhr ]
Thomas B. schrieb:
Oder hat schon jemand negative Erfahrungen gemacht?
Hallo,
ich hoffe mal, außer mir noch keiner.
Denn wenn es zum Service-/Garantiefall kommen sollte, gestaltet sich die Sache u.U. etwas schwierig
Zuständig ist zwar der Verkäufer, aber letztendlich muss bzw. kann ja nur der Hersteller helfen. Wenn du dann bereit bist, dein Fahrzeug ganztägig (ohne Ersatzgestellung) zu Testzwecken abzugeben, wird vielleicht was draus, aber ...
der Fehler liegt garantiert nicht am Modul also auch (kulanterweise) kein Austausch.
Ich habe auf dieses "Angebot" verzichtet, da mein eigentlicher "Geschäftspartner" nach dieser Information sofort und unbürokratisch das Modul gegen das eines anderen Herstellers getauscht hat.
Gruß
Rainer | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.09.2006 um 15:05 Uhr  
| Wenn ein Hersteller der grundsätzlich keine Endkunden betreut trotzdem
kulanterweise mal einem Kunden helfen will sollte man da nicht zu viel fordern. Der Test der Module ist generell ohne PKW durchführbar. Grundsätzlich sollte der Kunde seinen Service über den Händler abwickeln. Dafür ist der Händler da, sonst könnte man die Dinger gleich auf dem Shop- oder Versandweg direkt vermarkten. Wenn darüber hinaus dem Kunden vom Hersteller trotzdem angeboten wird das Fahrzeug mal vorbei zu bringen, dann sollte man das nicht als Test für den Hersteller sondern als Service für den Kunden begreifen. Ob ein in großen Mengen in Serie gebautes Gerät ok ist oder nicht, bedarf Gott sei Dank nicht des Beweises im Kundenfahrzeug.
Die Test- und Prüfphasen sind grundsätzlich vor der Markteinführung zu erledigen. Könnte ja auch sein, daß der Hersteller über Testfahrzeuge verfügt.........
Gruß G | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 359
User seit 25.07.2004
| Geschrieben am 17.09.2006 um 15:47 Uhr  
|
Godzilla schrieb:
Wenn ein Hersteller der grundsätzlich keine Endkunden betreut trotzdem
kulanterweise mal einem Kunden helfen will sollte man da nicht zu viel fordern. Der Test der Module ist generell ohne PKW durchführbar. ...
Hallo G.,
fühlst du dich angesprochen, wurden etwa Namen genannt?
Tatsache ist, dass es mit dem Modul plötzlich Probleme mit der Dachsteuerung gab. Nach dem Ausbau und erneuter Prüfung bei MB waren diese beseitigt bzw. traten nicht mehr auf!?
Abwicklung erfolgte schon über den Verkäufer, nur aufgrund räumlicher Nähe zum Hersteller wurde (nach Absprache) der direkte Kontakt gesucht
- das hätte möglicherweise beiden Seiten geholfen.
Die "Forderung" bestand lediglich darin, die Zeit für die Abgabe enger zu fassen
- abgelehnt, nicht möglich!
Der Test "meines" Moduls hat (angeblich) keine Fehler hervorgebracht.
Die "Unsicherheit" des Kunden durch den kulanterweisen Austausch des Moduls (innerhalb der Garantie) wurde
- abgelehnt!
Es möge jeder für sich selbst beurteilen, ob diese "Forderungen" zu vermessen waren
jedenfalls wünsche ich keinem die gemachten Erfahrungen.
Glücklicherweise hat ja der Verkäufer des Moduls dann entsprechend reagiert,
auch wenn der Hersteller auf diese Art und Weise jetzt ein anderer ist.
Gruss
Rainer | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.09.2006 um 16:10 Uhr  
| Ja, ich fühle mich angesprochen. Wurde ja schließlich versucht über mich per Email etwas bei meinem Brötchengeber zu organisieren. Egal, hat ja jeder seine Sicht der Dinge geäussert. Freut mich, daß Du jetzt ein funktionierendes Modul hast, dann hat ja jeder wieder seine Ruhe.
Da gibts eh nie wirklich Gewinner - einer sagt da läuft was nicht und der andere stellt fest es ist alles okay. Unvermögen des Herstellers oder Einbaufehler des Kunden (oder oder oder) - wer soll da am Ende Recht behalten?? Geschenkt...........
Gruß G | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.09.2006 um 12:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Grobi-Horst am 18.09.2006 um 12:24 Uhr ]
Hallo,
bei Piecha gibt es jetzt die aktuelle Version des M-Speed-Moduls. Änderungen u.a.: Dachöffnung/-schließung während der Fahrt bis 60 km/h (statt bisher 50 km/h) möglich, bei Überschreitung der programmierten Geschwindigkeit stop, nach erneutem Unterschreiten der 60 km/h geht die Öffnung/Schließung automatisch weiter, das war bisher nicht so.
Edit: Sorry, habe gerade weiter vorne gelesen, dass die Mesage nicht so wirklich neu ist.
--
Viele Grüße
Grobi-Horst
---
meine Freunde dürfen mich auch Super-Grobi nennen | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 359
User seit 25.07.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 133
User seit 21.05.2006
| Geschrieben am 25.09.2006 um 07:38 Uhr  
| Ich möchte mir ein Dachmodul zulegen und bin nun ein bissl verwirrt wegen der Aussagen zu "E13" und "ABE" hier im Thread.
In der Anleitung zum neuen Piecha Modul steht:
Seite 2: "Allgemeine Betriebserlaubnis durch "E13" Prüfnummer"
Seite 4: "... und besitzen eine "E13-Prüfnummer" ..."
Seite 4: "Wer Geräte ohne "E-Kennzeichnung" im Fahrzeug verbaut, riskiert den Verlust der ABE und unter Umständen den Versicherungsschutz"
Heisst das nun ich habe eine ABE für das Modul (TÜV, Versicherung, MB-Garantie) oder nicht ?
Gruß
Chris
--
manchmal muss ich zuerst hören, was ich sage, bevor ich weiss, was ich denke... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 10
User seit 19.08.2006
| Geschrieben am 25.09.2006 um 21:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MK63 am 25.09.2006 um 21:18 Uhr ]
madsepperl schrieb:
Ich möchte mir ein Dachmodul zulegen und bin nun ein bissl verwirrt wegen der Aussagen zu "E13" und "ABE" hier im Thread.
In der Anleitung zum neuen Piecha Modul steht:
Seite 2: "Allgemeine Betriebserlaubnis durch "E13" Prüfnummer"
Seite 4: "... und besitzen eine "E13-Prüfnummer" ..."
Seite 4: "Wer Geräte ohne "E-Kennzeichnung" im Fahrzeug verbaut, riskiert den Verlust der ABE und unter Umständen den Versicherungsschutz"
Heisst das nun ich habe eine ABE für das Modul (TÜV, Versicherung, MB-Garantie) oder nicht ?
Gruß
Chris
--
manchmal muss ich zuerst hören, was ich sage, bevor ich weiss, was ich denke...
Hallo Chris,
der Einbau führt:
- sofort zum Verlust der Betriebserlaubnis (ABE)
- damit zum Verlust der Versicherung
- zum Verlust alle Garantieansprüche
Kein Modul halt eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) !!!
Ich habe lange überlegt (und sicher gibt es viele zufriedene Käufer) aber
dann doch die Finger davon gelassen. Man kann auch mal 20 Sek. den Finger am Schalter lassen. Und irgendwo ist es ja auch aus Sicherheitsgründen so gedacht.
Gruß Micha | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 571
User seit 18.09.2006
| Geschrieben am 26.09.2006 um 09:31 Uhr  
|
der Einbau führt:
- sofort zum Verlust der Betriebserlaubnis (ABE)
- damit zum Verlust der Versicherung
- zum Verlust alle Garantieansprüche
Kein Modul halt eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) !!!
Jetzt möchte ich, da dies doch einige beschäftigt, meinen Senf dazu abgegen:
Ob die Betriebserlaubnis erlischt hängt nicht davon ab, ob ein Teil ohne ABE eingefügt wird. Nach § 19 StVZO erlischt die BE nur, wenn eine Verschlechterung der Emissionen eintritt oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich wird.
Durch das Dachmodul wird sicherlich nicht schlechtes emittiert und eine Gefährdung anderer könnte ich mir allerhöchstens dadurch vorstellen, dass das Dach aktiviert wird und ein Passant vom Mechanismus eingeklemmt wird; sehr wahrscheinlich
Die Versicherung wird wegen Gefahrerhöhung nur dann von der Leistung frei, wenn diese kausal für den Schaden war. In unserem Fall bedeutet dies: Wird dem Passanten durch den Mechanismus das Genick gebrochen, kann es sein, dass es tatsächlich Ärger mit der Versicherung gibt.
Die Garantiebedingungen verlangen ebenfalls eine Kausalität zwischen dem Garantiefall und dem Umbau. Wenn also das Dach wegen dem Passanten mit gebrochenen Genick defekt ist, wird sich DC wahrscheinlich auch nicht kulant erweisen.
Jetzt möge jeder selber abwägen, ob er mit dem Risiko leben kann oder nicht. Ich hab mir übrigens das Reinhold Modul besorgt und freue mich schon auf den Einbau, wenn mein Nasenbär im Oktober fertig wird. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.09.2006 um 11:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mits am 26.09.2006 um 11:22 Uhr ]
Ich weiss sowieso nicht was eine "E-Prüfnummer" sein soll. Entweder das Modul hat eine EG-Typgenehmigung oder eine ECE-Genehmigung (und damit eine EG-Betriebserlaubins - die alte "ABE" wie sie allgemein bekannt ist wird dadurch abgelöst) oder es hat keine solche Erlaubnis!
Module mit Typgenehmigung besitzen durchaus eine Nummer die mit dem Buchstaben "e" beginnt aber von "Prüfnummer" hab ich noch nie was gehört diesbezüglich. Zusätzliche Baugruppen mit EG-Typgenehmigung dürfen durchaus in Fahrzeugen verbaut werden ohne dass Zulassung/Versicherungsschutz dabei erlischt!
Laut MSpeed Homepage (http://www.mspeed.de):
Ab sofort verfügen alle MSpeed CANDC-R Geräte (Version V0.01B) über eine e1 EG Typgenehmigung des Kraftfahrt Bundesamtes. Somit dürfen unsere Geräte die e1 (KBA) Kennzeichnung tragen - einzigartig im Bereich von Verdecksteuerungen.
Wer es denn genau wissen möchte dem empfehle ich sich vom Hersteller oder Händler Informationen bzgl. der Zulassung zu besorgen und damit einfach mal beim Kraftfahrtbundesamt nachfragen.
Viele Grüße,
mits
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