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Tipps und Technik R172 » » Thema: Benzin im Öl |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 119
User seit 28.05.2011
| Geschrieben am 21.03.2013 um 12:49 Uhr  
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Tom999 schrieb:
Hallo,
das wird sicherlich in meinem Fall nicht ganz so einfach werden.
Mein Slk stammt nicht von einer MB Werksniederlassung, sondern von einem freien Händler. Dieser verkauft zwar nur Mercedes, gehört aber nicht zum Daimler Konzern.
Hallo Thomas,
leider nach meiner Ansicht mußt Du Dir sagen: Dass war es, Neudeutsch da geht nichts mehr.
Garantieverlängerung geht nur bei den Freundlichen von MB, Voraussetzung alle Arbeiten bei Daimler - Benz NL oder zugelassener Werkstatt. Hat einmal ein nicht MB Werker geschraubt, Ende mit Garantie, ein Werksfehler ist in der Regel nur schwierig - wenn überhaupt- mit Gutachter nachzuweisen.
Rücknahme des SLK nur über Haftung des freien Händlers nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sicherlich bist Du mit dem SLK hier willkommen. Es wird aber allen eine Lehre sein - auch mir - Ratschläge hier einzustellen, wenn die schuldrechtlichen Gegebenheiten nicht oder in Tropfenform verabreicht werden.
Ich frage mich, wer hat den Kleinen getreten und am Anfang vergewaltigt, dass der von Dir geschilderte Mangel - der nach Guidos Amerkungen hier im Tread und meinen Erfahrungen mit dem gleichen Motor nur in einem anderen Modell - wohl selten bzw. überhaupt nicht vorkommt, aufgetreten ist . Wir wissen es nicht, Du auch nicht und der freie Händler schweigt.
Sorry Horst
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 46
User seit 19.03.2013
| Geschrieben am 21.03.2013 um 13:18 Uhr  
| Hallo Horst,
erstmal danke für deine Anmerkungen.
Ich habe mich wohl mißverständlich ausgderückt.
Das Fahrzeug wurde im ersten Jahr von einem Werksangehörigen gefahren. Ich habe es lediglich bei einem Händler gekauft, der keine MB Niederlassung ist. Das Fahrzeug hatte gerade mal 4000 km und ist sicherlich pfleglich behandelt worden. Die erste Inspektion ist bei einer Mercedes Niederlassung gemacht worden, die zweite war noch nicht fällig. Es hat niemand an dem Auto "rumgeschraubt", der nicht zur einer regulären Mercedeswerkstatt gehört.
Selbstverständlich habe ich immer wieder zwischendrin den Ölstand kontrolliert, die beim meinem zweiten Werkstattbesuch im Öl gefundenen 2,5 Liter Benzin können sich nur in einem Zeitraum von max. 2 Monaten und ca. 1500 KM hier gesammelt haben.
Die gerineg Fahrleistung vom Kauf bsi Heute ist unter anderem auch der Tatsache geschuldet, dass ich im Sommer auch häufiger mal mit dem Mottorrad oder Fahrrad unterwegs bin.
Gruss
Thomas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3066
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 21.03.2013 um 14:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 21.03.2013 um 14:06 Uhr ]
Moin Thomas,
ich würde dir dringend empfehlen, dich (fach-)anwaltlich beraten zu lassen, da zu einen die Herstellergarantie und zum anderen die Händlergewährleistung abzulaufen droht.
Ob, und wenn ja gegen wen, du Ansprüche geltend machen kannst, sollte sich aus dieser Beratung ergeben. Fakt ist, dass die von dir beschriebene Ölverdünnung über kurz oder lang mit einem Motorschaden enden wird.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 119
User seit 28.05.2011
| Geschrieben am 21.03.2013 um 15:03 Uhr  
| Hallo Thomas, hallo Jürgen,
ich stimme zu, dass Jürgen den richtigen Weg aufgezeigt hat. Gleichwohl empfehle ich Thomas einmal den Thread:
Unterschied Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie http//http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf- und -verkau/gebrauchtfahrz... aufzumachenund zu lesen.
Der Nebel der hier aufgezogen ist - vielleicht nur bei mir - sollte gelichtet werden,
1. Studium des Kaufvertrages mit dem Kleingedruckten
2. Wo ist bestätigt, dass der Erstbesitzer ein Werksangehöriger war.
3. Bietet ein Werksangehöriger die Gewähr für pflegliche Behandlung
4. Werksangehörige bieten in der Regel die Fahrzeuge über einen MB Pool an.
5. Wer hat die Reparatur - Austausch des Nockenwellensensors ausgeführt ?
Nl MB oder autorisierte MB Werkstatt?
6.MB - die Niederlassung bzw. MB Werkstatt hat die erste Inspektion nach
Zeitablauf ( nicht Km) gem. Assist durchgeführt ( 4/12)
Jetzt steht Inspektion nach Zeitablauf 4/13 gem. Assist wahrscheinlich an. Was spricht dagegen die Inspektion von einer MB Nl bzw. MB - Werkstatt ausführen zu lassen? Gleichzeitig auf den möglichen Mangel hinzuweisen und Abstellung
im Rahmen der Hersteller - Garantie zu fordern.
Im Hinblick auf den Zeitablauf 4/13 und hier geht es um den Tag der erstmaligen Zulassung für die Hersteller - Garantie und gegebenfalls um das Garantiepaket im Anschluss an die MB Neufahrzeug-Garantie ist höchste Eile geboten.
Dies ist alles sehr streßig, so das m.E. nur der Weg bleibt: Dem freien Händler den Wagen mit Anwaltschreiben zurückgeben, wegen eines erheblichen Sachmangels ( Begründung nur durch Fachanwalt, gerichtsbeständig) und die Herausgabe des Kaufpreises zu verlangen. Zug um Zug Fahrzeug/ Brief gegen Geld bzw. Gutschrift auf Konto vor Übergabe.
Gruß Horst
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16803
User seit 11.09.2004
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 46
User seit 19.03.2013
| Geschrieben am 22.03.2013 um 07:27 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
N'Abend,
infohalber interessieren mich zwei Punkte:
1. Kann es sein, dass der Wagen extrem im Kurzstreckenverkehr und nie mal eine längere Strecke (100km+) bewegt wird?
Ich würde eher gemischt sagen, definitiv zwischendrin auch immer wieder Strecken > 100 km
2. Durch welche Untersuchungsmethode hat man so genau herausgefunden, dass sich 2,5 Liter Benzin im Öl befinden?
Das ist die Aussage der Mercedes Werkstatt, wie dies genau ermittelt wurde kann ich nicht sagen. Ich soll das ganze ja auch noch schriftlich bekommen, vielleicht steht da ja etwas dazui drin.
Gruss
Thomas | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 119
User seit 28.05.2011
| Geschrieben am 22.03.2013 um 16:08 Uhr  
| Hallo Thomas, hallo Guido,
Viel ist hier über die rechtlichen Möglichkeiten geschrieben worden - auch von mir -. Wenn ich mir die Beiträge nochmals durchlese scheint mir eine Zusammenfassung notwendig sein:
Folgende Unregelmäßigkeiten gibst Du an:
1. Benzin im Öl - Ölverdünnung -
2. Weiße schleimige Ablagerung am Einfülldeckel - gemeint ist sicherlich
der Öleinfülldeckel.
Guido hat Dir schon einen Hinweis auf eine entsprechneden Thread zu 1. gegeben.
Ergänzend zu meinen Ausführungen über einen Kurzstrecken - Einsatz habe ich im Internet aufgerufen:
weiße schleimige Ablagerung am Öleinfüllstutzen
eine wahre Fundgrube und was wird hier überwiegend beschrieben: Kurzstreckenverkehr s.Ziffer 2 oben.
Wenn alles sonst OK ist von der Wartungsseite - alle Reparaturen wurden in einer autorisieten MB - Werstatt durchgeführt - Abschluß eines MB Garantie Paketes im unmittelbaren Anschluß an die Herstellergarantie, möglichst 2 Jahre.
Ist mit 699.- Euro nicht gerade billig, beruhigt aber.
Mit Grüssen Horst
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 14.06.2012
| Geschrieben am 25.03.2013 um 19:04 Uhr  
| Hallo,
meine Arbeitskollegin sprach mich gestern an, ob ich auch Probleme hätte mit Benzin im Motoröl.Sie fährt genau wie ich einen R172 200 Automatic, ihrer Bj. 11.11, meiner Bj.2.12.Heute habe ich dann mal den Öleinfülldeckel geöffnet, und"so ein Mist"ich habe es auch.Der Deckel ist voll mit weissem, schäumigem Schleim, der Benzingeruch deutlich wahrnembar, aus der Öleinfüllöffnung trat Dampf aus wie aus einem Wasserkocher.
Meiner Kollegin wurde in ihrer MB Niederlassung erklärt, das am 08.04. eine neue Motorsoftware rauskommt, die dieses Problem beseitigt.Bin gespannt was dabei rauskommt.Ich selbst warte noch auf Rückruf meiner NL zwecks Werkstatttermin.
Ihr 172 ist kein Kurzstreckenfahrzeug, meiner schon eher, da ich nur 5 km bis zur Arbeit habe.Strecken grösser 100km meist nur am Wochenende.Exact das gleiche Nutzungsprofil
hat meinem R171 200, den ich vorher 4 Jahre gefahren bin, überhaupt nichts ausgemacht.
Insofern akzeptiere ich das Argument nicht, das Kurzstrecken dafür verantwortlich sein sollen.
Wenn mein Wagen in der Werkstatt war, werde ich hier darüber berichten.
Bis dahin,
Gruß
Sven
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 46
User seit 19.03.2013
| Geschrieben am 25.03.2013 um 21:10 Uhr  
| Hallo Sven,
das kommt mir irgendwie bekannt vor.
Mir wurde als Termin für das Softwareupdate "Mitte des Jahres" genannt.
Ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt kontaktiert, und hoffe noch vor Ostern einen Termin zu kriegen, da bei mir ja der Ablauf der Garantie unmittelbar bevorsteht.
Nach mehreren Versuchen ist es mir heute gelungen die für meine Beschwerde zuständige Sachbearbeiterin bei MB zu erreichen.
Bis spätestens Donnerstag soll ich eine Info erhalten wie es weitergeht, das glaube ich allerdings erst wenn es soweit ist. Nach ihren Angaben sollen wohl noch weitere Untersuchungen an meinem Slk erfolgen, es gilt jedoch abzuklären ob meine Werkstatt über die entsprechenden Mittel verfügt ?!
Was das leidige "Kurzstreckenargument" angeht, kann ich nur bestätigen, dass auch ich mit meinem R171 keinerlei Probleme hatte.
Zumal ich zwischen den letzten zwei Werkstattbesuchen nur Strecken zwischen 25 und 50 km gefahren bin. Trotzdem waren schon wieder 250 ml Benzin im Öl.
Ich habe jetzt wenigstens eine schriftliche Bestätigung der Werkstatt über meine drei Besuche.
Warum man mich beim letzten Mal mit dem Hinweis, dass das Werk keine weiteren Untersuchungen im Rahmen der Gewährleistung bezahlen würde, weggeschickt hat, obwohl ja wieder Benzin im Öl gefunden wurde ist mir völlig schleierhaft.
Inzwischen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das ganze bei einer anderen Niederlassung nicht besser gelaufen wäre.
Ich wünsche Dir eine möglichst stressfreie Lösung deines Problems, und bin gespannt zu hören wie es weitergeht.
Gruß
Thomas | Antworten
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