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Tipps und Technik R172 » » Thema: SLK R172 - Leasing (Geschäftlich) |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
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User seit 08.04.2011
| Geschrieben am 11.07.2012 um 10:26 Uhr  
| Ich wäre hier mit steuerlichen Empfehlungen sehr vorsichtig, ein jeder sollte bei geschäftlichem Leasing seine individuelle steuerliche Situation mit seinem Berater klären. Pauschal kann man hier keine Aussagen treffen.
Es gibt bspw. Selbständige, die gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Da auf die Leasingrate aber MWST berechnet wird, diese auch die Finanzierungskosten (also eigentlich mehrwertsteuerfreie Zinsen) beinhaltet, kann dies in so einem Fall schon nachteilig sein, zudem trägt man das Risiko einer MWST-Erhöhung.
Ein Restwert gegen 0 innerhalb kurzer Laufzeit ist meines Wissens auch nicht erlaubt, da ansonsten das Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer zu aktivieren ist. Wenn man zudem den Leasingvertrag nutzt, um das Fahrzeug deutlich unter Marktwert ins Privateigentum zu überführen, kann dies auch als Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung bewertet werden.
Ich empfehle daher die steuerliche Beratung durch Experten, die auch die persönliche Situation kennen anstelle des Internets.
In meinem Berufsleben habe ich regelmäßig Vergleichsrechnungen Finanzierung/Leasing durchgeführt (nicht bezogen auf Fuhrparkleasing, da hier im Regelfall der Full-Service-Leasing-Gedanke im Vordergrund steht, sondern auf Maschinen / Immobilien), Leasing war dann i.d.R. teurer. Dies ergibt sich auch aus den Verwaltungskosten/Gewinnerzielungsabsichten des Leasingunternehmens, des Weiteren können diese sich nicht mehr so günstig refinanzieren wie noch vor der Finanzkrise. Während der Krise zu Zeiten der niedrigen Gebrauchtwagenpreise (Abwrackprämie) hatten ja einige Schwierigkeiten, die Fahrzeuge überhaupt zu den kalkulierten Restwerten zu verkaufen.
Subventioniertes Leasing der Autohersteller kann Sinn machen, aber auch dies sollte man vergleichen mit Barzahlungsrabatten etc.
--
mm-slk | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 415
User seit 24.09.2011
| Geschrieben am 11.07.2012 um 17:06 Uhr  
|
mm-slk schrieb:
Ich wäre hier mit steuerlichen Empfehlungen sehr vorsichtig, ein jeder sollte bei geschäftlichem Leasing seine individuelle steuerliche Situation mit seinem Berater klären. Pauschal kann man hier keine Aussagen treffen.
Es gibt bspw. Selbständige, die gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Da auf die Leasingrate aber MWST berechnet wird, diese auch die Finanzierungskosten (also eigentlich mehrwertsteuerfreie Zinsen) beinhaltet, kann dies in so einem Fall schon nachteilig sein, zudem trägt man das Risiko einer MWST-Erhöhung.
Ein Restwert gegen 0 innerhalb kurzer Laufzeit ist meines Wissens auch nicht erlaubt, da ansonsten das Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer zu aktivieren ist. Wenn man zudem den Leasingvertrag nutzt, um das Fahrzeug deutlich unter Marktwert ins Privateigentum zu überführen, kann dies auch als Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung bewertet werden.
Ich empfehle daher die steuerliche Beratung durch Experten, die auch die persönliche Situation kennen anstelle des Internets.
In meinem Berufsleben habe ich regelmäßig Vergleichsrechnungen Finanzierung/Leasing durchgeführt (nicht bezogen auf Fuhrparkleasing, da hier im Regelfall der Full-Service-Leasing-Gedanke im Vordergrund steht, sondern auf Maschinen / Immobilien), Leasing war dann i.d.R. teurer. Dies ergibt sich auch aus den Verwaltungskosten/Gewinnerzielungsabsichten des Leasingunternehmens, des Weiteren können diese sich nicht mehr so günstig refinanzieren wie noch vor der Finanzkrise. Während der Krise zu Zeiten der niedrigen Gebrauchtwagenpreise (Abwrackprämie) hatten ja einige Schwierigkeiten, die Fahrzeuge überhaupt zu den kalkulierten Restwerten zu verkaufen.
Subventioniertes Leasing der Autohersteller kann Sinn machen, aber auch dies sollte man vergleichen mit Barzahlungsrabatten etc.
--
mm-slk
nun,Du hast in deinem Berufsleben mit Vergleichsrechnungen(Leasing/Finanzierung) zu tun gehabt(ich auch).
Natürlich ist jeder Fall individuell zu sehen aber :
Klar kann es auch Fälle geben,bei denen ein zu niedriger Kaufpreis bei Leasing-Ende zu Problemen wie z.B. einer "verdeckten Gewinnausschüttung" führen kann.
Ich allerdings habe in meinem langen Berufsleben als "Experte" noch nie einen solch problembehafteten Fall erlebt.
Es führt durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen,ob Du Finanzbeamte oder z.B.Steuerberater zu bestimmten Sachverhalten befragst.
Bei steuerlichen Fragestellungen kann man seine Meinung dazu durchaus in einem Forum posten, ohne daß es als Pauschalisierung verstanden wird.
Würdest Du einem Kfz-Meister ein Posting bei einem Motor-Problem absprechen,weil er das Fahrzeug vorher nicht untersucht hat?!
Gruß
Thore
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 775
User seit 08.04.2011
| Geschrieben am 12.07.2012 um 09:53 Uhr  
| Der Vergleich mit einem KFZ-Meister hinkt gewaltig. Wenn an einem Fahrzeug etwas kaputt ist, ist es egal ob ich den fahre oder Du. Der Fehler bleibt derselbe. Bei steuerlichen Themen kommt es aber sehr wohl auf den "Fahrer" und dessen individueller steuerlicher Situation an. Kleine Fehler können da schon ein Steuerkonzept kippen. Und das deutsche Steuerrecht ist nun einmal eines der komplexesten weltweit, mir fällt da fast nur noch Brasilien ein, die das noch toppen. Und leider erlebe ich es immer wieder, dass ursprünglich innovative Ideen einem im Rahmen von Betriebsprüfungen wieder vor die Füsse fielen. Am Ende muss aber jeder selber entscheiden, ob er Steuerberatung im Internet sucht oder einen Experten seines Vertrauens fragt.
--
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Beiträge: 18
User seit 08.05.2008
| Geschrieben am 24.08.2012 um 12:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von tp20krg am 24.08.2012 um 12:55 Uhr ]
Hallo,
meine Erfahrungen zum Leasing:
Ich hatte einige Jahre Leasingfahrzeuge (geschäftlich) mit Restwertabrechnung, wo ich die Raten immer besonders hoch angesetzt hatte (Abschreibung) und dann das Fahrzeug zu dem geringen Restwert privat übernommen habe. In den meisten Fällen konnte ich den Wagen besser verkaufen und hatte so einen kleinen Nebenverdienst. Durch einen Wechsel der Leasinggesellschaft wäre das fast mal schief gegangen, da die am Ende einen erheblich höheren Restwert angesetzt hatten und ich an dem Mehrerlös, den ich ja mit den hohen Raten bezahlt hatte, nur mit 75% beteiligt gewesen wäre. Das konnte ich gerade noch durch eine "schlechte" Bewertung durch meinen Händler abbiegen. Also Vorsicht bei solchen Modellen! Nach Leasinggesetz darf der Restwert nicht vorher festgeschrieben werden.
Leasing machen wir heute nur noch auf Kilometerabrechnung bei Modellen, die ein Risiko bei der Vermarktung tragen. Beispiel:
EOS V6, der nach 3 Jahren mit 120.000 km am Markt eigentlich unverkäuflich ist; den hat der Händler einfach zurück bekommen
SLK 350, der nach 4 Jahren und 80.000 km einen kalkulierten Restwert von ca. 34.000€ hatte; hat der Händler einfach zurück bekommen und keine 30.000 €mehr dafür bekommen - sein Pech
SLK 280, 4 Jahre, 80.000 km, hätte man vielleicht auch kaufen können, aber das Leasingangebot war ok; werde mal beobachten, was er jetzt noch bringt (ist gerade erst zurück)
SLK 350 BE, 4 Jahre, 80.000 km, gerade abgeholt, wieder Leasing, da es auch hier nicht einfach sein wird, den nach 4 oder 5 Jahren wieder zu einem vernünftigen Preis loszuwerden.
Meine Meinung ist, dass sich Mercedes mit Preisnachlässen immer schwer tut. Die werden dann bei einem Leasing in Verbindung mit einem hohen Restwert eingebaut. Dann passt's.
Ich hatte mir auch ein Angebot für den Porsche Boxster geben lassen. Bei einem nur 3.000 höheren Listpreis hätte mich das Auto über 200 € (netto) im Monat mehr gekostet. Noch Fragen?
Auto's wie ein A4 Avant in vernünftiger Ausstattung oder Golf Plus / Variant werden bei uns gekauft. Das rechnet sich bei den mageren Zinsen immer und die wird man auch wieder zu vernünftigen Konditionen los.
Aber wenn du einen SLK nicht 10 Jahre fahren willst, würde ich immer zu Leasing raten.
--
Gruß
Karsten
==> jetzt SLK350 BE <== | Antworten
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User seit 12.02.2006
| Geschrieben am 24.01.2014 um 14:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von disk am 24.01.2014 um 14:10 Uhr ]
Hallo zusammen, ich greife das Thema nochmal auf, da ich vor einem ähnlichen Problem stehe. Bis zum 31.01. gibt es noch dieses SLK Leasing Angebot von Mercedes. Gestern habe ich folgendes Angebot erhalten:
Leasingangebot:
Kaufpreis EUR 50.265,60
abzüglich Leasing-Sonderzahlung EUR 9.449,97
Gesamtkreditbetrag EUR 50.265,60
Sollzins gebunden p.a. - 11,11 %
Effektiver Jahreszins - 10,57 %
Gesamtbetrag EUR 14.849,97
Monatliche Leasingrate inkl. GAP-Unterdeckungsschutz EUR 150,00
Man hat mir einen Kaufpreis am Vertragsende von 24700,00 € zugesichert, was sich im Leasingangebot aber nicht wiederspiegelt. Nicht das ich am Ende plötzlich einen Kaufpreis von 35000 € habe. Ich frage deswegen, da ich selber von Leasing überhaupt keine Ahnung habe.
--
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Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 26.01.2014 um 17:37 Uhr  
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disk schrieb:
Man hat mir einen Kaufpreis am Vertragsende von 24700,00 € zugesichert, was sich im Leasingangebot aber nicht wiederspiegelt. Nicht das ich am Ende plötzlich einen Kaufpreis von 35000 € habe. Ich frage deswegen, da ich selber von Leasing überhaupt keine Ahnung habe.
Wenn es sich um ein "echtes" Leasing handelt, darf es kein Vorkaufsrecht zu einem festen Preis am Leasingende geben, da es sich ansonsten um eine "versteckte Finanzierung" handelt. Die Frage ist also wie du dich darauf verlassen kannst, wenn du nichts Schriftliches hast (ich würde mich nicht drauf verlassen.... ).
Gruß
Guido
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