bei der heutigen DEKRA-Prüfung ohne Mängel stand als Hinweis "Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht?
Muss ich mich bei Gelegenheit um die Feststellbremse kümmern bzw. wie kann ich dies u.U. selbst prüfen? Die Prüferin hatte mich nicht informiert.
nein, alles ist gut! es gibt, bedingt durch die feststellmotoren an der hinterbremse, quasi so gut wie keine "schleichende bremsung" mehr bis zum blockieren. die elekt. feststellbremsen haben quasi 0 oder 1. lg.
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SLK 350 / Bj.11 / Full Stock