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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 27.08.2021 um 23:01 Uhr  
| ganz einfach.
LED Leuchtmittel, welche die H1 im Nebelscheinwerfer ersetzen sind defakto verboten und es erlischt die Betriebserlaubnis.
Ausnahme sind aktuell von Osram und Philips entwickelte H7 LEDs mit Freigabe für Fahrzeugscheinwerfer bestimmter Automodelle. Die enthalten auch eine Simulationssteuerung zum geringeren Stromverbrauch für die Scheinwerferüberwachung.
Hinzu kommt, dass die Leuchtmittelüberwachung auf defekte Glühbirnen hier anspricht, da der Strombedarf der LEDs geringer ist.
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Gruß Peter | Antworten
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... ist OFFLINE
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User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 27.08.2021 um 23:20 Uhr  
| Ist das Leuchtmittel zugelassen (E-Prüfzeichen, ECE-Freigabe, ABE, etc.) und seitens des Herstellers als kompatibel zum Fahrzeug deklariert? Vermutlich nicht...
Das periodische kurze Aufleuchten was du feststellst ist wahrscheinlich die Funktionsprüfung des Leuchtmittels. Dazu wird das Leuchtmittel seitens des zuständigen Steuergeräts für einen kurzen Zeitraum (1 Sekunde oder deutlich weniger) eingeschaltet um zu überprüfen ob eine Stromaufnahme stattfindet - falls ja ist das Leuchtmittel in Ordnung, falls nein ist es defekt und es wird eine entsprechende Fehlermeldung hinterlegt und im KI angezeigt.
Bedingt durch die Trägheit eines Glühfadens leuchtet dieser dabei nicht auf - eine LED hat aber keine so ausgeprägte Trägheit und leuchtet daher auf
Noch dazu ist die Stromaufnahme deutlich geringer so dass dies allein schon eine Fehlermeldung hervorrufen kann. Das ist bei dem von dir verbauten LED-Leuchtmittel vermutlich mit einer Schaltung kompensiert worden weswegen die LED nicht nur kurz aufblitzt sondern noch mehrere Sekunden lang nachleuchtet.
Diese Funktionsprüfung kann man bei einigen Fahrzeugen auscodieren (BMW, z.B.), bei Mercedes ist mir so etwas aber nicht bekannt.
Bei einem zugelassenen und kompatiblen LED-Leuchtmittel sollte das aber nicht notwendig sein. Wenn das Leuchtmittel nicht zugelassen sein sollte: Zurückbauen.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 28.08.2021 um 00:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 28.08.2021 um 00:46 Uhr ]
Chris
vermutlich nicht?
Klar ein -Definitiv nicht-.
Wenn es H1 LEDs mit Zulassung gäbe universell für alle Nebler oder auch begrenzt für ein paar Autos, dann wäre dies, wie mit den wenigen auf ein paar Fahrzeuge freigegebenen H7, längst durch die Presse.
Eine bessere Werbung als eine solche Freigabe und Presseveröffentlichung können und würden sich die großen Osram, Philips doch gar nicht entgehen lassen.
Auch die Webseiten von Osram oder Philips schreiben nichts zu H1.
Was es geben könnte sind Komplettbausätze von Neblern, also Scheinwerfergehäuse plus fest verschweißter, integrierter LED Leuchteinheit bei Hella hat aber nur Fernscheinerfer in LED gelistet.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 28.08.2021 um 08:56 Uhr  
| Nachdem wir das mit der Legalität geklärt haben, noch den einen oder anderen technischen Hinweis.
Das blinken der Leuchtmittel wird, wie Chris schon geschrieben hat, von der Funktionsprüfung des Leuchtmittels kommen. Haben die LEDs einen Kühlkörper? Der wird größer als das Leuchtmittel selbst sein. Dieser Kühlkörper wird beim Betrieb der Nebelscheinwerfer sehr heiß und kann dir an einer ungünstigen Stelle montiert das halbe Radhaus weg schmoren.
Das Thema ist also tatsächlich komplexer als es auf den ersten Blick aussieht, von der Legalität mal ganz abgesehen, die nach aktuellem Stans niemals gegeben sein wird.
Gude, Olli.
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| Geschrieben am 28.08.2021 um 12:58 Uhr  
| Jürgen, wie schon beschrieben, die LEDs sind da meist „billige“ Chinaware, oder allenfalls für Showfahrzeuge vielleicht was qualitativ besser, nicht für die Leuchtmittelüberwachung heutiger moderner PKWs geeignet, da die Stromaufnahme bzw. der Widerstand zu gering ist.
An 12 V ohne Stromflussüberwachung funktionieren die Lampen, zumal ein defekt an beiden Birnen gleichzeitig eh unwahrscheinlich ist.
Das Thema war hier schon öfters.
Es gibt halt immer neue Versuchskaninchen.
--
Gruß Peter | Antworten
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