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| Geschrieben am 04.04.2021 um 18:31 Uhr  
| Hm, können ja ne Menge Dinge sein, Motor/es gab ESP-Probleme/Abgass/Getriebe usw.. .Hast du ein Service-Angebot oder eine Rückrufanordnung erhalten. Denn eine Aufforderung durch das KBA gilt ja doch als verpflichtend. Nach der Benachrichtigung muss man als Pkw-Halter innerhalb von 18 Monaten das Fahrzeug dem Software-Update unterziehen lassen, danach wird das Amt tätig und legt still. Aber wegen der Garantie wird das wohl nötig sein, schöne Ostern. | Antworten
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| Geschrieben am 05.04.2021 um 20:28 Uhr  
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Slc43-61 schrieb:
...............
Will hat nicht den Sound kastrieren lassen.
Schönes Restostern.
Sehr nachzuvollziehen
Aber was willst du dagegen machen?
Beim nächtsen Service bei MB hast du das Softwareupdate aufgespielt bekommen, ohne das einer vorher fragte oder es irgend wo in deinen Unterlagen danach auftaucht.
Kannst du nur vermeinden wenn du MB Service Partner meidest.
Oder eventuell die Schnttstelle beim Werkstattbesuch verschießt!
Zebu
--
SLK 300 R172 | Antworten
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| Geschrieben am 06.04.2021 um 01:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Moscher am 06.04.2021 um 01:05 Uhr ]
Nach dem Besuch bei MB sind ja fast alle zufrieden, MB, das KBA, und der Wagen ist vielleicht auch schön ruhig geworden^^ Wems nicht gefällt kann ja einfach eine andere Software draufpacken. Beendet aber die MB Garantie, aber ein paar Anbieter geben ja trotzdem 2 Jahre Garantie auf Motor und
Getriebe.
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