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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: 2-Säulen Parkhebebühne |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2651
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.09.2020 um 18:11 Uhr  
| Hallo,
für meine hohe (ca. 380 cm) aber schmale Garage (ca. 280 cm) suche ich schon länger eine Möglichkeit 2 Fahrzeuge übereinander zu parken.
Zuerst dachte ich an 4 Säulen-Parkbühnen. Die passen aber von der Breite her nicht.
Jetzt habe ich bei Twinbusch eine 2-Säulen-Parkbühne gesehen, welche ähnlich wie ein Tiefgaragenduplexparker aussieht (https://www.twinbusch.de/product_info.php?products_id=445).
Die würde passen und kann auch so hoch gestellt werden, dass man bequem unten durch gehen kann.
Das Teil kostet mich mit Lieferung und Montage ca. 3700 Euro. Das ist nicht wesentlich teurer als die üblichen 4-Säulenparkbühnen (Chinaware).
Wichtig ist mir aber natürlich, dass die Plattform sicher oben bleibt. Im Produktvideo sieht man bei 2:35 das Einrasten der Sperrklinken (https://tinyurl.com/y2sqsesz). Das sieht für mich als Laien ganz solide aus. Ich habe sowas bei Profibühnen wie Nussbaum allerdings auch wesentlich massiver gesehen. Leider finde ich in der Produktbeschreibung keinen Hinweis auf ein GS-Siegel oder eine TÜV-Abnahme, was fast jeder Wagenheber hat.
Die vom Hersteller ausgewiesene CE-Zertifizierung ist lt DGUV (Dt. gesetzl. Unfallversicherung) nicht mit dem GS-Siegel vergleichbar:
Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen oder dem DGUV Test-Zeichen: Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung nicht aus. Beim GS-Zeichen und beim DGUV Test-Zeichen erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung. Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung sind auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle gleichwertig.
Frage an die Techniker unter euch: Muss man Bedenken haben, dieses Teil für den Hausgebrauch zu verwenden?
Rauf- und runtergefahren wird die Plattform vermutlich nur alle paar Wochen. Geparkt wird darauf entweder ein Käfer oder ein Spitfire (beide unter 1 t, also weit unter dem angegebenen Limit von 2,7 t).
--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas
R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot | Antworten
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User seit 20.04.2010
| Geschrieben am 07.09.2020 um 20:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Herr der Kringel am 07.09.2020 um 20:04 Uhr ]
Eine CE-Erklärung sagt erstmal NUR aus, dass der Hersteller dafür bürgt, alle bei Inverkehrbringen der (vollständigen oder unvollständigen) Maschine gültigen Normen zu erfüllen. Ohne CE darf keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie in Betrieb gehen, ist also eigentlich fast überall dabei.
Die Verriegelungszinken sehen für 2,7 t vielleicht gerade ausreichend aus, für deine Fahrzeuge reichen die aber dem Gefühl nach. Nachdem der Hersteller namhaft ist würde ich aber davon ausgehen, dass die schon mit FEM durchgerechnet wurden. Ich würde halt darauf achten, dass du mit dem Schwerpunkt des Fahrzeugs wenn möglich nahe an die Führung kommst, damit wenig Kippmoment auf die Bühne wirkt. Dann sollte das schon funktionieren.
Davon abgesehen würde ich vermuten, dass das Steuerventil der Hydraulikzylinder als 5/3-Wegeventil ausgeführt ist. Damit sperrst du bei Ruhestellung nämlich den Hydraulikzylinder. Weit würde dein Fahrzeug also wohl nicht runterkommen selbst wenn die Riegel mal versagen sollten.
--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer" | Antworten
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| Geschrieben am 16.08.2021 um 17:02 Uhr  
|
Tom R schrieb:
Danke dir für den Kommentar
--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas
R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot
In Ergänzung, der Anbieter ist doch ein deutscher Vertreiber und schreibt in der Artikelbeschreibung
… 1A Verarbeitungsqualität mit CE-Zertifikat für UVV Abnahme.
Das heißt, die Bühne besitzt eine CE Zertifizierung, benötigt aber wie alle stationären Hebeanlagen eine UVV Abnahme der Gesamtinstallation, ebenso wie eine regelmäßige Nachprüfunn
Was auch immer dazu gehört. Im gewerblichen Bereich können dies Schutzzäune, Lichtschranken, Fluchtfreiräume und Abstände zu anderen Maschinen sein und einiges mehr.
Ebenso gehört für eine Bedienung solcher Hebeeinichtungen immer der Nachweis einer dokumentierten Unterweisung.
Privat ist man da oft außen vor oder man „kümmert“ sich nicht mangels Wissen um die Dinge.
Sollten aber Schäden oder gar Haftungsansprüche auftreten, kann es für den Privatanwender auch schlecht enden.
Ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen und privat hätte ich auch gerne eine Hebebühne in meiner Garage.
Aber die UVV, also Unfallverhütungsvorschriften, derer gibt es für fast alles was, wenn es in die berufliche Ausübung geht, haben rechtlich bindenden Charakter und Verstöße, auch die berühmten „Ausnahmen“ mit -ich wollte mal eben- oder -das war gerade nicht da- zählen im Haftungsfall oder gar bei den Pflichten der Vorgesetzten in keinem Fall.
Die BGs haben dazu einiges an Lehrmaterial.
--
Gruß Peter | Antworten
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