
 | Linkblock
|  |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171
Tipps und Technik R171 » » Thema: LED Birnen in Nebelleuchte R171 PFl ? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: frisch geschlüpft
 Beiträge: 1
User seit 06.01.2013
| |  |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
 Beiträge: 4011
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 16.08.2020 um 14:08 Uhr  
| Nur so am Rande,
es wird viel im Netz zu LED Beleuchtung als Nachrüstung angeboten, H7, HB4 Sofiten, Rücklichtglühbirnen für alle Leuchtgruppen, aber Achtung für keine der Lampen gibt es eine Zulassung für Lampenkörper, die nur mit den Standardleuchtmitteln, also Glühfadenbirnen mit oder ohne Halogengasfüllung ihre Zulassung erhalten haben.
Vergiß es oder riskiere Knollen wegen Blendung und Gefährdung sowie Versicherungsschutz und Fahren ohne Betriebserlaubnis.
LED Lampen dürfen nur als geprüfte und zugelassene Einheit mit dem gesamten Lampenkörper verkauft werden, da dann die Reflektoren und Anordnung der LEDs aufeinander abgestimmt sind und die zulässigen Leuchtweiten und Streufelder einhalten.
--
Gruß Peter | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an psr-slk Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|  | Affiliate-Anzeigen:
| |  |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenvorschüler
 Beiträge: 12
User seit 16.08.2020
| |  |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5174
User seit 26.09.2011
| |  | Affiliate-Anzeigen:
| |  |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
 Beiträge: 4011
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 18.08.2020 um 14:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 18.08.2020 um 14:13 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Bei Sicht unter 50 meter.
In fast 40 Jahren hatte ich das einmal.
Aber tausende Idioten die bei jedem Scheiß die Lampe anmachen und dann noch ewige Tage danach mit rumfahren.
Nur so zur Klärung, es ging um die vorderen Nebelleuchten und den Einbau von HB4 Led-Leuchtmitteln.
Die 50 Meter Regel, von der Du nun schreibst, gilt nur für die Nebelschlussleuchte und vor allen nur bei Nebel.
Die vorderen Nebelleuchten dürfen auch bei Schneefall und starkem Regen eingeschaltet werden und es gilt nicht die 50 Meter Regel.
Weiteres dazu im Detail hier: https://www.bussgeldkatalog.de/nebelscheinwerfer/#Wann-darf-ich-Nebelscheinwerfer-einschalten-gemaess-StVO
Und unsere neue Foristin Carlover001 hat zwar was von Bussgeld bezahlt geschrieben, allerdings nicht bestätigt, ob die wegen nicht erlaubter LED-Glühlampen war.
--
Gruß Peter | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an psr-slk Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|  |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5174
User seit 26.09.2011
| |  | Affiliate-Anzeigen:
| |  |
|
|
 | Wer ist online?
|  | Anonym :893
Mitglieder: 5
Im Chat : 0
|
 | Google@MBSLK
|  | |
 | affil_r_u
|  |
|
 | google 160
|  | |
|