Hallo,
ich überlege mir den Supersprintfächerkrümmer für meinen 200er Sauger zu kaufen. Ich habe bereits den Supersprint Endschalldämpfer seit vielen Jahren unter meinem Fahrzeug.
Frage:
Es gibt keine ABE seitens Supersprint für den Fächer.
Weiß jemand ob man den zusammen mit dem Endschalldämpfer beim Tüv eingetragen bekommt?
Oder sind die Fächerkrümmer nur für den Motorsport zugelassen
Mein Fahrzeug ist ein SLK R 170 200 von 1997.
Viele Grüße
Wolfgang
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-63 am 20.11.2019 um 15:23 Uhr ]
Jap, (natürlich) alles eingetragen (2 Seiten voller Fahrzeugschein) gemäß des Gutachtens von SuperSprint (müsstest ja haben wenn du den Auspuff auch von SuperSprint hast.) das in Kombi mit dem Endschalldämpfer gilt (bei mir dann noch mitsamt HJS 200cpsi und Absorber dahinter).
Bei der Top3 der von der Rennleitung ins Visier genommenen Teilen überlässt man da in der Stadt nichts dem Zufall (Auspuff, Felgen Fahrwerk), vor allem nicht wenn man in der ZielAltersGruppe des üblichen GTI-Fahrers ist xD Generell ist jede Eintragung mehr eine Diskussion weniger und wenn die Rennleitung den Fahrzeugschein erblickt fragt sie eh nicht weiter -> sieht ja, dass es jemand ist der sich um die Sachen gekümmert hat. (Alles was ne ABE/E-Nummer hatte hab ich auch gleich mitrein nehmen lassen, Bremsleitungen zB)
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von umac am 20.11.2019 um 16:40 Uhr ]
SLK-63 schrieb:
Alles was ne ABE/E-Nummer hatte hab ich auch gleich mitrein nehmen lassen, Bremsleitungen zB
Moin!
Und das ganze möglichst ww. also wahlweise, damit der Rotz nicht wieder ausgetragen werden muß, weil man 'mal 'was anderes probiert oder gar ein Originalteil zurückrüstet.