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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 21.09.2019 um 17:53 Uhr  
| Hallo Freunde der geflegten Fortbewegung.
Eine junge Dame versuchte am 13.09. Rückwärts auf meiner Motorhaube ihr KFZ abzustellen.
Kein Personenschaden, Schuldfrage geklärt.
Die Versicherung (HDI) der Unfallverursacherin hat mir für die Reparaturzeit einen Leih/Mietwagen über
Sixt angeboten.
Gestern war der Gutachter auch Vorort und hat den Schaden aufgenommen.
Meine Frage wäre jetzt, wenn ich den Leih/Mietwagen anfordere, welche "Ansprüche" kann ich stellen?
Mein Fahrzeug ist ein 2005er R171 350 mit 7G Automatikgetriebe und 142000km Laufleistung.
Ist es Möglich auf ein Cabrio mit Automatikgetriebe zu bestehen, oder kann sich die Versicherung da quer stellen?
Danke für eure Antworten | Antworten
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| Geschrieben am 21.09.2019 um 18:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 21.09.2019 um 18:22 Uhr ]
ob es so noch ist, weiß ich jetzt nicht. Früher galt die Regel, ein Leihfahrzeug bei Schadensregulierung wird ohne Eigenbeteiligung nur in der Fahrzeugklasse unter der eigenen gewährt.
Also bei einen geschädigten Auto der Mittelklasse (ist es lt Definition immer noch) wie dem Mondeo gibt es nur ein Fahrzeug der unteren Mittelklasse wie Focus oder Golf. Hinzu kommt allerdings heute auch noch der Beschaffungswert, da z.B ein Dreier BMW oder C Mercedes erheblich teurer sein kann, auch als Mietwagen als ein Opel Insignia oder Renault Laguna, großer Peugeot. Auch hier, die Versicherung zahlt nur die günstigere Klasse.
Auch soll ja mit dem Leihfahrzeug nur die Mobilität des Geschädigten sichergestellt werden, daher besteht kein zwingender Anspruch auf ein Cabrio. Hinzu kommt, dass die Vermieter ein Cabrio mit weit höheren Mietpreisen veranschlagen, als selbst Fahrzeuge einer größeren Klasse.
Also ein SLK ist von der Größe, dazu noch „nur“ Zweisitzer schon eher kleine Klasse wie Fiesta, Corsa preislich aber eher bei den Vermietungen einer mercedes C oder E Klasse.
Was es durchaus gibt, dass wegen Nichtverfügbarkeit eines Autos man vom Vermieter ein gleichwertiges oder manchmal höherwertiges Auto bekommt, er aber den Vertrag auf die kleinere Klasse datiert.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 22.09.2019 um 13:32 Uhr  
| Ach da gibt es soviel möglichkeiten die sich die Versicherungen ausdenken.
Mir wollten sie mal keinen geben weil ich 5 Fahrzeuge angemeldet hatte und ich ja wohl einen davon nehmen könnte.
Sind sie auch nicht mit durchgekommen.
Ein anderes mal hatte ich eine Oberklasse für meinen Kadett weil wegen Winter nichts anderes frei war.Nach 9 Tagen riefen die an ich solle vorbeikommen zum tauschen.
Hab angerufen das wenn sie tauschen wollen sollen sie kommen.
Haben sie nicht gemacht aber wollten mir die mehrkosten für 2 Tage aufdrücken.
Hat auch nicht geklappt.
Aber im Zweifel immer nachfragen..............mein Anwalt schreibt für eine telefonische Frage jedenfalls keine Rechnung. | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.09.2019 um 13:53 Uhr  
| In der Regel mindestens eine Stufe tiefer.
Ist doch aber ganz einfach. Anruf beim gegnerischen Versicherer und mit dem Sachbearbeiter abstimmen und schon ist man auf der sicheren Seite!
Gruß
Frank
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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User seit 11.11.2017
| Geschrieben am 22.09.2019 um 19:26 Uhr  
| Erstmal Danke an alle.
Anrufen hat leider überhaupt nichts gebracht.
Anruf HDI: Das mit dem auto machen Sie mit Sixt aus.
Anruf Sixt: Für diese Info brauchen Sie als erstes einen Werkstatttermin.
Die Sache ist nur, wenn ich den Werkstatttermin habe, ist es dann auch relativ eng von der Zeit her
sich woanders ein angemessenes Fahrzeug zu besorgen.
Deswegen auch hier die Frage nach evtl Erfahrungswerten oder Fachwissen oä
--
R171 350 200KW Irridium Silber ...und ich liebe ihn | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
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User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 22.09.2019 um 20:22 Uhr  
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Die Schuldfrage scheint ja geklärt. Dann setz Dich doch erstmal mit Deiner eigenen Versicherung in Verbindung. Das hat man mir damals geraten und es hat wunderbar geklappt. Die haben das untereinander ausgemacht und dann von der gegnerischen Versicherung endlich klare Aussagen bekommen. Da Du anscheinend nicht schuld bist, kannst Du auch einen Anwalt einschalten. Dann kommen die schon auf Trapp. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 30.04.2018
| Geschrieben am 23.09.2019 um 08:24 Uhr  
| Kann ich leider nur bestätigen. Wenn ich nicht schuld bin, immer Anwalt und Mietwagen. Sonst wird man von der Versicherung nicht ernst genommen. Ist wirklich ärgerlich, weil unnötig... aber es scheint zu klappen und so mancher Beteiligte verzichtet auf Leistungen.
--
Volle Kanne Hoschi!
*** SLK 280, V6, 7 Gang Automatik, R171 (EZ 03/2007) *** | Antworten
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