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| Geschrieben am 06.09.2019 um 15:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von edo2fast am 06.09.2019 um 15:10 Uhr ]
Ich habe mich entschlossen, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin in 10 Tagen,einen Anwalt zu kontaktieren der sich mit den Dieselskandal Fällen auskennt. Vermutlich werde ich MB auf Wandlung des Kaufvertrags wegen Nichterfüllung zugesichecherter Eigenschaften verklagen. Da ich Rechtschutzversichert bin, kommen wegen einer Klage erst mal keine Kosten auf mich zu. Nach aktueller Lage dauert so ein Prozess von Einreichung der Klage bis zum Urteil etwa 10 bis 12 Monate. Mal sehen was das gibt.
VG Eric
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| Geschrieben am 06.09.2019 um 17:47 Uhr  
| Laut Anschreiben gibt es eine ABE , die immer im Fahrzeug mitzuführen ist, da ja das Fahrzeug gegenüber der original Zulassung verändert wurde. Die Euro Norm 5 würde sich dadurch aber nicht ändern, also auch Fahrverbote würden einen dann weiter treffen.
Also alles nur negative Änderungen für den Besitzer, da nicht klar ist was alles durch das Update geändert wird, und welche Ergebnisse das auf Haltbarkeit und Verbrauch hat.
VG Eric
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.09.2019 um 10:34 Uhr  
| Das ist schon eine seltsame Herangehensweise von Mercedes.
Ist überhaupt nicht aufgeführt was das Update bringen oder beseitigen soll?
Da es freiwillig ist kann es ja nichts Gravierendes sein. Aber welche Vorteile hat man davon?
Ehrlich gesagt wäre ich da eher skeptisch und würde ggf. einen MB-Mann des Vertrauens "privat" fragen "Wenn das Dein Fahrzeug wäre würdest Du das machen lassen?".
Solche Softwareupdates hatte in zweimal. Beim SLK war der Motorlauf aus meiner Sicht nicht rund und sauber. Da wurde softwaremäßig etwas verändert. Folge war ein Mehrspritverbrauch von ein bis zwei Litern. Wurde dann wieder rückgängig gemacht.
Beim E wurde eine neue Software aufgespielt. Da wurde ich allerdings vorgewarnt, das die Daten der adaptive Getriebesteuerung verloren gehen und es zu höherem Spritverbrauch kommen könnte. War dann auch der Fall und über ca. 2 oder 3 Tankfüllungen lag der etwa 1,5 Liter höher.
Hatte dann aber den Vorteil dass, nachdem uns das bewusst war, wir besonders schönen fuhren und so der Spritverbrauch nach der Anlernphase gefühlt etwas niedriger war.
Also ohne genaue Kenntnis was da die Folgen sind und weshalb man das machen sollte würde ich es nicht machen. Alternativ kann man es mit der Bestätigung dass es rückgängig gemacht werden kann "ausprobieren". Allerdings sollte dann aber bekannt sein ob es so etwas wie die vorgenannten neue Anlernphasen mit Nachteilen gibt!
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 23.10.2019 um 16:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 23.10.2019 um 17:51 Uhr ]
edo2fast schrieb:
Hallo,
Ich bin von MB angeschrieben worden, das jetzt für meinen GLK 350CDI Euro5 das Software Update verfügbar ist. Diese Massnahme ist freiwillig. Würdet Ihr Das durchführen lassen, oder euch einer Sammelklage gegen MB anschliessen, mit ungewissem Ausgang .
VG Eric
Hallo
für mich stellt sich die Frage merke ich ob das Update bei dem nächstem Service ohne mein Wissen aufgespielt wurde.
MFG
Uwe | Antworten
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