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Klatsch und Tratsch » » Thema: Vorfahrt Radfahrer am Kreisverkehr |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.07.2019 um 14:53 Uhr  
| Hallo Zusammen,
aufgrund meines heutigen fast Unfalls mit einem Radfahrer am (nicht im) Kreisverkehr und den nachfolgenden Schmipftiraden seinerseits bin ich bzgl der Vorfahrtsregel recht unsicher.
Angehängt der Kreisverkehr um, den es geht.
Ich kam von einer der Straßen und wollte in den Kreisverkehr einfahren. Der Radfahrer kam von rechts auf einem der Radwege und wollte meine Fahrbahn kreuzen.
Da ich am Kreisverkehr verkehrsbedingt anhalten musste versperrte ich ihm die Kreuzung meiner Fahrbahn.
Er bremste , stolperte und fiel hin. folgte.
Beschilderung:
Straße zum Kreisverkehr Vorfahrt beachten (#205) und Kreisverkehr (#215) und im Kreisverkehr Richtung rechts (#211)
Wer hatte jetzt Vorfahrt ? Ich oder der Radfahrer ?
Im inet sind keine eindeutigen Aussagen zufinden.
Vielleicht gibt es ja hier den einen oder anderen Experten...…..
--
Grüße
Coco
----------------------------------------------------------
SLK forever:
R170 FL SLK200 10.2000 - 08.2004
R171 SLK200 09.2004 - 02.2011
R172 SLK200 03.2011 - 05.2019
R172 SLC200 06.2019 -
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3659
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 20.07.2019 um 16:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 20.07.2019 um 16:35 Uhr ]
Hallo Coco,
falls der Radweg im Bild oben vor dem eigentlichen Kreisverkehr die Fahrbahn kreuzt und hier, wie zu sehen, kein Zebrastreifen vorhanden ist, ist der Radfaher wie ein Fußgänger zum PKW nachrangig, halt wartepflichtig und muss den PKW durchlasssen.
Viele Fußgänger laufen auf Überwegen mit einem Fahrbahnteiler, jedoch KEINEM Zebrastreifen auch einfach auf die Fahrbahn im Glauben, sie hätten ein Vorrecht.
Dem ist eindeutig nicht so. Der Teiler soll dem kreuzenden Fußgänger nur das Überqueren durch „Teilstrecken“ in der Fahrbahn je Fahrtrichtung des Verkehrs erleichtern. Die Teiler ergeben kein Fußgängervorrecht wie ein Zebrastreifen.
Der PKW ist somit nicht wartepflichtig oder muss den Fußgänger vorlassen.
Weiterhin, was Radfaher betrifft, das Fußgängervorrecht gilt nur für Fußgänger, der Radfahrer muss dafür absteigen und über den Zebrastreifen gehen. Fährt er auf den Zebrastreifen ist die Schuld auch bei ihm.
Stand alles schon mal in entsprechenden Zeitschriften.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.07.2019 um 20:25 Uhr  
| Jeden Tag von Mo-Fr bin ich in HH im Berufsverkehr unterwegs. Die einzigen, für die Verkehrsregeln scheinbar nicht gelten, sind die Radfahrer.
Man muss höllisch aufpassen, die fahren wirklich unberechenbar und sind sich ihres Verhaltens oft gar nicht bewusst.
--
Gruß Jörg
SLK200K EZ 11/2003 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7911
User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 20.07.2019 um 22:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 20.07.2019 um 22:08 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Weiterhin, was Radfaher betrifft, das Fußgängervorrecht gilt nur für Fußgänger, der Radfahrer muss dafür absteigen
und über den Zebrastreifen gehen. Fährt er auf den Zebrastreifen ist die Schuld auch bei ihm.
Das ist ein Punkt(obwohl ich selber gelegentlich Radfahrer bin) der mich täglich ärgert
Solange neben dem Zebrastreifen kein Radweg(sogenannter Radfurt oder so ähnlich)
eingezeichnet ist gilt er als "normaler" Verkehrsteilnehmer und hat KEINERLEI Vorfahrt
solange er auf seinem Bike fährt/hockt sprich er muss da dazu erst absteigen!
Oder noch besser vor roter Autoampel auf den Bürgersteig bei Fußgängergrün drüber
und auf der anderen Seite sofort auf die Fahrzeugfahrbahn und sich wundern dass ich sie fast an/umfahre
Ok wollte keine Radfahrerdiskussion eröffnen und/aber Peter hat recht
bei einer Vorfahrt für den Radfahrer, solange er fährt, muss auf dem Boden der Fahrbahn,
bei uns ein Brauner() Streifen oder ein Fahrrad abgebildet sein, bei der Überquerung!
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
***Rems-Murr Stammtisch*** | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2468
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.07.2019 um 23:23 Uhr  
| N'abend,
erstmal, Coco, du warst im Recht, aber was hilft es im Fall des Falles und mit Blick darauf, was sich die Radfahrer herausnehmen.
coco schrieb:
...
Da ich am Kreisverkehr verkehrsbedingt anhalten musste versperrte ich ihm die Kreuzung meiner Fahrbahn.
Er bremste , stolperte und fiel hin. folgte.
...
Hinzu kommt hier noch, dass du gar nicht mehr in Bewegung warst und "nur" ein Hindernis warst. Die Herrschaften haben auch Bremsen, die aber sehr ungern genutzt werden.
Ich passe mittlerweile höllisch auf und rechne immer mit Allem und gar Nichts bei Radfahrern.
--
Grüße
Bernd
______
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.07.2019 um 11:28 Uhr  
| Vielleicht ging es dem Radfahrer (also aus seiner rein subjektiven Sicht) in dem konkreten Fall auch gar nicht direkt um die Vorfahrt, sondern darum, dass man den Überweg frei hält, wenn man eh verkehrsbedingt anhalten muss.
Das soll jetzt aber kein Vorwurf sein, da Platzverhältnisse vor Ort immer anders aussehen als auf einer Luftaufnahme.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C205d
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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