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| Geschrieben am 23.06.2019 um 09:43 Uhr  
| Guten Morgen allerseits, ich hab mal wieder eine Frage!
An meinem slk 230 Kompressor sind an den vorderen Kotflügeln die unteren Kanten etwas abstehend bzw. da sind an der Innenseite beidseitig solche Abstandshalter angebracht. soll das eine Kotflügelverbreiterung sein oder ist das möglicherweise eine Vorschrift von einem Felgenhersteller? Bisher konnte mir niemand eine Auskunt darüber geben.
Vielleicht kennt das jemand hier im Forum.
Danke schon mal im voraus
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| Geschrieben am 23.06.2019 um 11:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 23.06.2019 um 11:47 Uhr ]
du kannst das alles zurückbauen - es gelten folgende vorschriften:
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:
„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.
Dies bedeutet in der Praxis, dass der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss. Von oben betrachtet muss im definierten Bereich der Reifen abgedeckt sein
Radabdeckung EG-Zulassung
Hier ist der abzudeckende Bereich zwar kleiner als bei der nationalen Zulassung, allerdings gilt dieser für das gesamte Rad und nicht nur für die Laufflächenbreite. Die hinteren Kanten der Radabdeckung dürfen außerdem nicht über der gelben Linie enden.
--
grüsse bruno
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| Geschrieben am 23.06.2019 um 12:06 Uhr  
| du kannst die Kotflügel getrost anlegen
meist wird es so gehandhabt - ist von einem namhaften Felgenhersteller
TÜV-AUFLAGEN
Die Radabdeckung muß gewährleistet sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung).
Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
--
grüsse bruno
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| Geschrieben am 23.06.2019 um 14:32 Uhr  
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elgado schrieb:
Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
Moin!
...und da nur das Profil abgedeckt sein muß in dem Bereich, ist in D auch der Japanstyle (breiter Reifen auf viel zu breiter Felge mit ggfs. viel Sturz) möglich... solange das mit dem Verschränkungstest klappt.
Ciao Uwe
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