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Tipps und Technik R170 » » Thema: R170 vom Youngtimer zum Oldtimer |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 44
User seit 10.11.2018
| Geschrieben am 28.02.2019 um 09:18 Uhr  
| Hallo Ihr Lieben,
mein Slk ist von 1997 und soll ( so der Plan) zum Oltimer von meinem Sohn und Mir überführt werden.
Ist ja noch ein bisschen Zeit, trotzdem die Frage an euch:
Was heisst eigentlich Historisches Fahrzeug? Im Netz liesst man unterschiedliche Sachen.
Für mich heißt das, keine Anbauteile/Tuning/Elektronik Änderungen etc.
Also ein Slk so wie er das Werk verlassen hat.
Das heißt auch alle Änderungen/ Umbauten ( z.B. Dachmodul, Felgen nicht original etc. ) müssen wieder raus!
LG
Alexander
--
"Der schnellste Briefkasten der Welt"
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SLK 230, Yellowstone, Bj. 03.1997, Leder schwarz. KM 11700 km, unverbastelt!
https://www.hoergeraete-buende.de | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 63
User seit 09.10.2018
| Geschrieben am 28.02.2019 um 10:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Robert_MK am 28.02.2019 um 10:19 Uhr ]
Mein 635CSI hat sein H ... grundsätzlich soll alles einem zeitgemäßen (zur Zeit als das Fahrzeug aktuell war) Zustand entsprechen - An- und Umbauteile sowie Radios werden allgemein akzeptiert so sie in einem Zeitraum vom 10 jahren nach Auslaufen der Modellserie verfügbar waren. Für Radios gibt es eine Liste von Modellen die akzeptiert werden (Optik ist auf alt gemacht) obwohl sie alle modernen Features haben.
Nach dem Dachmodul wird niemand fragen - Felgen: siehe oben.
Ein extremes "tiefer-breiter" dürfte trotzdem Diskussionen mit dem Prüfer verursachen. Aber auch hier gilt: was der eine niemals durchlassen würde nickt der andere freundlich ab | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3865
User seit 20.04.2010
| Geschrieben am 28.02.2019 um 12:06 Uhr  
| Ja, da kommt viel auf den Prüfer an. Es gibt Leute, die am Liebsten den Original-Reifensatz noch auf dem Fahrzeug hätten, andere geben auch Breitbauten aus den 80ern ein H.
Insgesamt sollte das Fahrzeug einen guten Allgemeinzustand haben, wobei auch hier normal bei steigendem Alter mehr durchgelassen wird. Vorkriegsfahrzeuge z. B. werden da auch weniger kritisch behandelt als Nachkriegsfahrzeuge.
Was aber überhaupt nicht geht ist Durchrostungen, aufgerissene Polster und Co., klar.
Änderungen wie HiFi-Anlage oder Leistungssteigerung sind weniger ein Problem, solange sie halbwegs unauffällig verbaut sind.
Das Dachmodul erwähnst du mal gar nicht, da das eigentlich sowieso nicht erlaubt ist.
--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer" | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 162
User seit 20.04.2003
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 28.02.2019 um 13:06 Uhr  
| Wie schon geschrieben muß es unorginale Teile schon 20 Jahre vorher gegeben haben.
Waren die damals eintragungsfähig sind sie es heute auch noch.Aber der Haken-du mußt im Zweifel nachweisen das es dieses Teil vor 20 Jahren zu kaufen gab oder seit 20 Jahren anmontiert ist.
Ist manchmal nicht ganz so einfach das nachzuweisen.Internet hielft da oft weiter zb alter Verkausprospekt oder in einem Forum fragen.
Wegen Breitreifen-die sind ja eh eingetragen und da kann der Tüv sehen wann und seit wann es diese gibt.Haben die im Rechner.
Bei zb Stahlfelgen ist es auch beliebt etwas breitere Reifen als damals zu nehmen.Ich hab zb statt den orginalen 155 auf 175er beim GT 6 gewechselt.Aussage Prüfer-solange die nicht 3 cm rausstehen bzw es stimmig aussieht.......aber auch wieder Ermessenssache.
Ansonsten kann ich nur jedem raten alle Rechnungen aufzuheben wenn er mal das H auf dem Kennzeichen erreichen möchte. | Antworten
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