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User seit 02.03.2006
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2019 um 07:08 Uhr  
| Sehr schön, man hat ja sonst nichts zu tun. Danke, EU.
Ich habe aber Zeit bis 2023, allerdings brauche ich wohl eine "Karteikartenabschrift" der damaligen ausstellenden Behörde
Und dann alle 15 Jahre einen neuen Führerschein kaufen, na super.
Da müssen wir durch
--
Gruß Jörg
SLK200K EZ 11/2003 | Antworten
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User seit 09.10.2016
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.02.2019 um 08:49 Uhr  
| Never change a runnig System !
Der graue Lappen versieht seit über 40 Jahren seinen Dienst treu und ohne Fehl und Tadel und ich denke nicht daran den umzustauschen !
Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!
In den 40 Jahren bin ich maximal 5 mal nach dem Lappen gefragt worden.
Somit ist das Risiko erwischt zu werden relativ gering und sollte ich erwischt werden ist zumindest die erste Ordnungswidrigkeit durch die eingesparten Umtauschkosten finanziert !
Gruß
Frank
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Beiträge: 616
User seit 27.01.2018
| Geschrieben am 27.02.2019 um 09:17 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Never change a runnig System !
... den Umtausch verstreichen lässt [b]riskiert ein Verwarnungsgeld....
Gruß
Frank
...
Hi,
richtig. Jetzt müßte man nur noch wissen wie Hoch es ausfällt und dann läßt sich gut ausrechnen ob es sich auch lohnt. Immerhin verfällt der "Neue" nach 15 Jahren. Nach 15 Jahren habe ich also dann keine gültige Fahrerlaubnis dann. Was ein Scheiß....
Mit einem "Umgültigen" erwischt zu werden ist sicherlich teurer als mit einem "nicht Umgetauschten" ...
Gruß
Gerdi
--
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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 27.02.2019 um 09:56 Uhr  
| Hallo zusammen,
für mich ist das erst die 1. Stufe eines viel weiterführenden Gesamtvorhabens.
Erst wenn die nun eingeführte beschränkte Laufzeit von 15 Jahren eingeführt ist kann man nachträgliche Eignungsprüfungen alle 15 Jahre durchführen.
Nach meiner Meinung wird es nicht mehr lange dauern und dann wird diese bei jeder neuen Erteilung als 2. Schritt nachgeschoben.
Alle 15 Jahre muss dann jeder seine Fahrtüchtigkeit und Fahreignung nachweissen oder seinen Führerschein abgeben.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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User seit 13.11.2005
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.02.2019 um 10:39 Uhr  
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silverstone schrieb:
Alle 15 Jahre muss dann jeder seine Fahrtüchtigkeit und Fahreignung nachweissen oder seinen Führerschein abgeben.
Gruss Rainer
Hallo Rainer,
hier bin ich durchaus zwiespältig!
Selbst wollte ich fremdbestimmt den Lappen auch nicht abgeben.
Aber wenn ich an unseren Nachbarn in der Ferienwohnung denke, wäre es manches mal gut wenn da eine Überprüfung der Fähigkeiten erfolgen würde.
Der ist jetzt 83 und fährt noch immer.
Die Anzahl der Kampfspuren an seinem Wagen ist jedes mal wenn wir in der Ferienwohnung sind etwas größer. Bisher scheinbar zum Glück nur selbst irgendwo hängen geblieben und keine Fremdschäden, wobei ich keine Ahnung habe, ob er beim parken nicht doch den einen oder anderen Nachbarn erwischt hat!
Da ist für mich latent das Risiko einer Fremdschädigung gegeben, wo ich durchaus auch Verständnis hätte, wenn die Notbremse gezogen würde, bevor etwas Schlimmeres geschieht!
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 27.02.2019 um 10:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 27.02.2019 um 10:50 Uhr ]
Hallo Frank,
mir geht es genau so. Die Diskussion hatten wir ja in den letzten Jahren immer wieder und es gibt für beide Positionen gute Argumente und Beispiele.
Bislang haben die Politiker nicht den Mut gehabt dort tätig zu werden. Nun erscheint es mir so, dass man das über 2 zeitlich getrennte Schritte angeht um den Volkszorn in Grenzen zu halten. Selbstredend macht man das über die EU damit die hiesigen Politiker sagen können : wir wollen das nicht aber wir müssen. Mal schauen wie das weitergeht.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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| Geschrieben am 27.02.2019 um 10:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von derschwarzeritter am 27.02.2019 um 10:56 Uhr ]
w169 schrieb:
Ich habe aber Zeit bis 2023, allerdings brauche ich wohl eine "Karteikartenabschrift" der damaligen ausstellenden Behörde
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Gruß Jörg
SLK200K EZ 11/2003
... das ging geschmeidig.
Bei der "damaligen Behörde" (jetzt Fachstelle Führerscheinangelegenheiten in Friedberg/Hessen) angerufen, es wurden ein paar Daten abgefragt, die "Karteikartenabschrift" wird mit der Post geschickt.
Kostest auch nix.
Coole Sache
Das eigentliche, nervige, zeitraubende Theater kommt sicher mit der "Fahrerlaubnisbehörde Berlin", wird spannend.
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