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Tipps und Technik R172 » » Thema: Rad-Reifenkombination auf SLC 250D |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 10
User seit 07.08.2018
| Geschrieben am 05.01.2019 um 13:43 Uhr  
| Hallo Fangemeinde,
ist die Eintragung nachfolgender Rad-Reifenkombination auf SLC 250D Bj. 2017 (Baumuster 172404), (AMG-Line Exterieur; Code 950 mit Sportfahrwerk; Code 486 und AMG Dynamic Select auf AMG-Felge VA: A 172 401 18 00 und HA: A 172 401 19 00, möglich? (Zulassung für AMG SLC 43; Baumuster 172466 ist vorhanden; siehe Anlage!)
• Vorderachse: 8Jx18 H2 ET43 mit 235/40 ZR 18 95Y Extra Load
• Hinterachse: 9Jx18 H2 ET42 mit 255/35 ZR 18 94Y Extra Load
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 105
User seit 16.02.2018
| Geschrieben am 05.01.2019 um 15:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bärnd am 05.01.2019 um 15:31 Uhr ]
Hallo,
die offizielle Rad-Reifen-Liste von Daimler gibt es unter https://goo.gl/KoypNp einzusehen. (Link ist nicht gekürzt um die verlässliche Herkunft (Daimler) zu verdeutlichen.)
Link zur Mercedes Seite doch gekürzt. Gruß vom Mod
In besagter Liste ist die Felge als zulässig mit 225/245 eingetragen, allerdings nur mit "Schweineohren", dann aber Eintragungsfrei.
Ab jetzt kommt es auf die Toleranzen deines 172, den verwendeten Reifen und den Goodwill des Prüfers an ob er Freigängigkeit, Radabdeckung und Co als ausreichend erachted. Sollte das gegeben sein, dann ist die Eintragung recht problemlos möglich.
Grundsätzlich ist aber jede Eintragung jederzeit durch die Rennleitung anzweifelbar fall man sich im Grenzbereich des legalen befindet.
Beste Grüße
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 191
User seit 09.06.2017
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 105
User seit 16.02.2018
| Geschrieben am 06.01.2019 um 19:05 Uhr  
| Hallo Phillip,
der Hinweiß zur Rennleitung hat durchaus seine Berechtigung. Der Threadersteller erwähnt in einem anderen Thread eine Fahrwerksveränderung. Bei Wahl anderer Reifendimmensionen ist die grundsätzliche Gültigkeit der ABE etwaiger Nachrüst-fahrwerksbauteile nicht mehr gegeben.
Daher der Hinweiß, dass die Reifengröße eventuell zu Problemen bei der (falls Umgerüstet wird) notwenigen Einzelabnahme einem schlecht gelaunten Prüfer sauer aufstoßen kann. Ebenso kann solch eine Eintragung immer der Rennleitung dienen als Aufmacher für eine erweiterte Fahrzeugkontrolle.
Lg
Julian
--
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