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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wer bestimmt wo mein Auto repariert wird? |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
 Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 09.11.2018 um 17:05 Uhr  
| Hallo
Beim einkaufen hat eine Dame ihren Einkaufswagen in den rechten Kotflügel unser E Klasse Cabrio rollen lassen.
Ich habe im Auto auf meine Frau gewartet
Habe die Dame zu rede gestellt Antwort :Ist nur vors Rad gestoßen es ist aber genau auf der Kante der Lack ab und eine Delle.
Sie hat mir ihre Adresse und Privathaftplicht genannt und wir haben den Schaden der Versicherung gemeldet.
Bei einer Wergstatt wurde ein Kostenvoranschlag gemacht zur Versicherung geschickt und der Wagen repariert.
Genau einen Tag nach der Reparatur ein Schreiben der Versicherung wir kennen den Kostenvoranschlag nicht an und ich soll mein Fahrzeug bei der Firma XXXXX reparieren lassen.
Die beheben den Schaden für 180 EUR der Betrag wird Ihnen aus Konto überwiesen.
Ist das so korrekt
MFG
Uwe
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.11.2018 um 17:45 Uhr  
| Hallo
Du als "Geschädigter" kannst selbst bestimmen wo dein Auto repariert wird. Es heißt zar das unnötige Kosten zu vermeiden sind, aber das dir die Gegnerische Versicherung vorschreibt wo das Auto repariert wird, das würde ich mir nicht bieten lassen.
Du kannst sogar einen Anwalt einschalten, wenn sich die Versicherung stur stellt,den muss die Vers.des Schädigers auch bezahlen | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 19151
User seit 26.07.2000

 | Geschrieben am 09.11.2018 um 17:56 Uhr  
| Hallo Uwe,
die Versicherung versucht es eben, dich möglichst billig abzuspeisen. Sie hat schon die Möglichkeit einen eigenen Gutachter zu bestellen, wenn sie der Meinung ist, dass dein Gutachten unverhältnismäßig ist. Die Werkstatt die deinen Schaden repariert darf sie dir m.e. nicht vorschreiben.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

| Geschrieben am 09.11.2018 um 19:01 Uhr  
| Da ist aber schon einiges Falschgelaufen.
Zunächst sollte man auch wenn man nicht Schuld ist vorher alles mit der Versicherung absprechen und warten bis die Vers. grünes Licht gibt.
Natürlich kann man als Geschädigter dann selbst die Werkstatt bestimmen, die dann Reparieren soll.
Ich vermute aber das der KVA und die darauf erfolgte Reparatur nicht von ein und der selben Firma gemacht wurden.
Beim Vergleich der Versicherung mit ihren eigenen Datenmaterial und der Forderung der Werkstatt sah man sicher eine zu große Diskrepanz im Verhältnis zwischen der realen Schadenshöhe und den erstellten Rechnungsbetrag dieser Firma.
Das wird bei Betrachtung der Rechnung zweifelsohne zu erkennen sein.
Was hat denn am Ende die Reparatur gekostet?
SG
Werner
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
 Beiträge: 7668
User seit 28.04.2003
 | Geschrieben am 09.11.2018 um 19:02 Uhr  
| ... wenn ich die Rechtslage richtig im Kopf habe, ist es so wie Olli geschrieben hat.
Problematisch in deinem Fall könnte sein, dass du die Reparatur durchführen hast lassen, bevor du die Freigabe von der Versicherung hattest.
--
Sven Kamm
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5624
User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 09.11.2018 um 19:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 09.11.2018 um 20:00 Uhr ]
Grundsätzlich kannst Du wo auch immer reparieren lassen.
Probleme kann es geben wenn die Werkstatt unüblich hohe Kosten geltend macht, also zum Beispiel deutlich höhere Stundensätze nimmt als es normal ist. Da Du auch schadenmindernd tätig sein musst, kann die Versicherung hier ggf. berechtigt kürzen wenn mit den Reparaturmaßnahmen übertrieben wurde.
Also z.B. Neuteil obwohl billiger und korrekt z. B. ausgebeult hätte werden können.
Bei Deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist.
Sinnvoller wäre es sicherlich gewesen die Freigabe bzw. Kostenübernahmeerklärung des Versicherers abzuwarten.
Gehe mal davon aus, dass kein Gutachten gemacht wurde, so kann natürlich ggf. der Einwand gebracht werden, dass der getriebene Aufwand nicht notwendig war.
Der Drops ist gelutscht, das Fahrzeug repariert und ich würde einfach weiterhin auf die Bezahlung der notwendigen und Sach- und fachgerechten Reparatur bestehen und notfalls einen Rechtsanwalt einschalten wenn nichts geht!
Mittlerweile nicht unüblich es mal zu versuchen, leider!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
 Beiträge: 2636
User seit 10.12.2011

 | Geschrieben am 09.11.2018 um 20:01 Uhr  
| So wie ich das anhand der Beschreibung einschätze liegt der Fehler darin, dass kein Gutachten eines anerkannten Gutachters sondern lediglich ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt vor der Durchführung der Reparatur vorlag.
Ein anerkannter Gutachter ist an vorgegebene Regeln zur Ermittlung der Reparaturkosten gebunden und wird seine Bewertung mit Aufnahmen auch absichern, sadass seine Einschätzung auch nach der Reparatur noch nachvollziehbar ist.
Nach der Reparatur sollten sich dann die Werkstattkosten im Rahmen des Gutachtens bewegen. Im Gegensatz hierzu ist die Werkstatt bei einem Kostenvoranschlag frei in ihrer Preisfindung.
Kannst du die Werkstatt frei wählen? Im Prinzip ja, aber....
Wenn ein Gutachter einen Schaden von 200 Euro veranschlagt hat,und die Werkstatt 2000 abrechnen will, dann wird sich die Versicherung zu Recht querstellen.
Ist alles rein meine persönliche Einschätzung ohne Rechtssicherheit.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5104
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 09.11.2018 um 20:20 Uhr  
| Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt völlig aus,die versuchen dich zu verunsichern.Anwalt und der berät dich richtig.
Und den darf dann die Versicherung auch löhnen.Ham se dannn davon die Halunken.
Ich hatte genau das selbe.Mein Anwalt hat genau einen Brief geschrieben mit einer Woche Frist zu zahlen und seiner eigenen Rechnung dabei.Nach 5 Tagen war das Geld da.
Die Eierköppe meinten meine 2000 Euro Reperatur ginge für 260 Euro in einer ihrer Werkstätten. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
 Beiträge: 168
User seit 19.04.2014
 | Geschrieben am 09.11.2018 um 22:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Rolle am 09.11.2018 um 22:22 Uhr ]
ich meine, das du sogar auf die Reparatur in einer Markenwerkstatt bestehen kannst, wenn dein Auto durchgängig in einer Markenwerkstatt gewartet und ggf. repariert wurde. Es kann allerdings dazu kommen, das sie dafür einen Nachweis in Form des digitalen Serviceberichts fordern.
Der Tip mit dem Anwalt ist gut, beim Sprechen mit dem gegnerischen Versicherer zieht man immer den Kürzeren.
Ich habe meinen Unfall in Holland an Rechtsanwälte abgegeben, es gab schon eine Nachbesichtigung, der ich zugestimmt hab, obwohl ich es nicht musste. Sie wollen die Motorhaube nicht ersetzen...
Die Forderung der Rechtsanwälte ist aktuell bei 6,2...
--
Mich kann man nicht beschreiben, mich muss man erleben! Wer mich nicht will, hat alle anderen verdient!
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Schreiberlevel: Forenritter
 Beiträge: 3111
User seit 04.08.2009
 | Geschrieben am 10.11.2018 um 00:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 10.11.2018 um 00:12 Uhr ]
Wie Frank schon schrieb, auf Begleichung der vollen Rechnungssumme bestehen und ansonsten auf Einschaltung eines Rechtsanwalts hinweisen...dann zahlen die schon.
Bei Bagatellschäden werden keine Gutachterkosten übernommen.
Kostenvoranschlag ist dann ausreichend.
Den schickt man der Versicherung idealerweise unter Hinweis auf den bevorstehenden Werkstatttermin.
Wenn die Versicherung sich dann erst nach dem Werkstatttermin meldet, ist das zu spät und eben ihr und nicht dein Verschulden.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au | Antworten
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