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| Geschrieben am 09.09.2018 um 23:56 Uhr  
| ...ist mir dies Jahr mit meinem Motorrad passiert , kostete beim DEKRA-Freundlichen nix mehr als normal, er meinte sogar "beim direkten Weg von zu Hause zum TüV könne oooch de Polente nix machen" - nun, das wollt ich doch besser nicht probieren, bei mehr als 1 Jahr fährt man schon in die Punkteränge 1 Point zzgl 60 Teuro
--
herzliche Grüßles aus Mainhätten | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.09.2018 um 07:20 Uhr  
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Zumindest wird der TÜV nicht mehr rückdatiert.
2004 war das noch so! Damals kaufte ich ein Motorrad, welches über 6 Jahre in einer Halle stand aber nie abgemeldet wurde Der Eigentümer gab mir alle Papiere und meinte, auf ein paar Wochen käme es jetzt auch nicht mehr an.
Später bin ich so mit der alten Zulassung zum TÜV gefahren. Der Prüfer sagte, so etwas hätte er noch nie gesehen, klebte zwei Jahre und wünschte gute Fahrt.
--
Gruß Jörg
SLK200K EZ 11/2003 | Antworten
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| Geschrieben am 10.09.2018 um 08:10 Uhr  
| Mit dem SLK war ich dieses Jahr auch einen Monat zu spät dran, was beim TÜV keinerlei Konsequenzen hatte.
Wie sieht es denn aus, wenn der Wagen abgemeldet wird und man mit Kurzzeitkennzeichen zur HU/AU fährt? Kann man damit den Punkt evtl. umgehen?
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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| Geschrieben am 10.09.2018 um 12:34 Uhr  
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w169 schrieb:
Zumindest wird der TÜV nicht mehr rückdatiert.
2004 war das noch so! Damals kaufte ich ein Motorrad, welches über 6 Jahre in einer Halle stand aber nie abgemeldet wurde Der Eigentümer gab mir alle Papiere und meinte, auf ein paar Wochen käme es jetzt auch nicht mehr an.
Später bin ich so mit der alten Zulassung zum TÜV gefahren. Der Prüfer sagte, so etwas hätte er noch nie gesehen, klebte zwei Jahre und wünschte gute Fahrt.
Dann hast du meines Wissens keinen normalen TÜV, sondern eine Komplett-Abnahme machen müssen. (bei akt. Gesetzeslage, damals haben mich andere Dinge interessiert )
Der gilt dann natürlich wieder 2 Jahre, ist aber auch teurer. Soweit ich das noch im Kopf habe, ist das ab 6 Jahren Abmeldung nötig. Bis dahin reicht wohl eine normale TÜV-Prüfung.
Bis vor kurzem war es so, dass der TÜV bei bspw. 2 Monate Überziehung und 07/2018 wieder auf 07/2020 geklebt wurde und nicht auf 09/2020. Mittlerweile wird ab TÜV-Datum 2 Jahre gerechnet, allerdings kostet es halt mehr wenn man überzieht. Lohnt sich also nur 1-Monats-weise.
--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer" | Antworten
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