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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verkauf nach §25a, differenzbesteuert
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   Tom R

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 Geschrieben am 02.07.2018 um 17:22 Uhr   
"Verkauf nach §25a, differenzbesteuert" steht im Inserat eines Gebrauchwagenhändlers. Diese Regelung ist ja für Wiederverkäufer gedacht. Der Händler will wohl keine Gewährleistung übernehmen. In diesem Fall ist das auch verständlich, da es sich um einen 50 Jahre alten Unimog handelt. Der Händler kann die Gewährleistung bei Verkauf an Privat ja nicht ausschließen, obwohl das Risiko für ihn kaum kalkulierbar ist. Unimog ist eben ein echter Mercedes mit z. T. komplexer Technik (z. B. Getriebe, Druckluftanlage), deren Instandsetzung ggf. Geld, Zeit, Spezialkenntnisse und -werkzeuge erfordert.
Weiß jemand, ob ich als Privatmann den Händler seiner Gewährleistungspflicht verbindlich entheben kann?


--
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   raimund54

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 Geschrieben am 03.07.2018 um 13:28 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von raimund54 am 03.07.2018 um 13:31 Uhr ]

Hallo,

der Verkauf differenzbesteuert hat nur etwas mit der Mehrwertsteuer zu tun (man muß nur MwSt. an das Finanzamt auf den Differenzpreis VK - Einkauf bezahlen und nicht auf den vollen VK) und nicht mit der Gewährleistung. Als Händler kann ich die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Waren aller Art (auch Autos) nicht ausschliessen. Bei gebrauchten Waren gilt nur die Beschränkung auf 1 Jahr wohingegen bei Neuware 2 Jahre Gewährlistung (+ evtl. Garantie) gegeben werden muß.

Gruß,

Raimund



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   SL47

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 Geschrieben am 03.07.2018 um 13:37 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 03.07.2018 um 13:39 Uhr ]

Differenzbesteuerung nach §25a UStG und Gewährleistungrecht haben absolut nichts miteinander zu tun. Selbst Mercedes-Niederlassungen bieten Junge Sterne oft mit Differenzbesteuerung an - nämlich dann, wenn sie den Wagen zuvor von einem privaten Kunden in Zahlung genommen haben

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   Tom R

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Beiträge: 2651
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.07.2018 um 16:34 Uhr   
Danke für Hinweise. Warum schreibt der Händler diesen Vermerk bezügl. Differenzbesteuerung dann in seine Annonce? Dem Käufer, egal ob privat oder gewerblich, kann es doch egal sein, wie der Verkäufer seinen Gewinn versteuert.

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   QT

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 Geschrieben am 03.07.2018 um 17:27 Uhr   
Einem gewerblichen Käufer ist es nicht egal ob die MwSt auf der Rechnung eher klein oder eher hoch ausfällt. Schließlich muss er diese ja nicht effektiv bezahlen sondern rechnet sie als Vorsteuer gegen eingenommene MwSt gegen. Einem Privatkäufer sollte es dagegen egal sein.

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   Mike J

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Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.07.2018 um 08:30 Uhr   


Tom R schrieb:
"Verkauf nach §25a, differenzbesteuert" steht im Inserat eines Gebrauchwagenhändlers. Diese Regelung ist ja für Wiederverkäufer gedacht. Der Händler will wohl keine Gewährleistung übernehmen. In diesem Fall ist das auch verständlich, da es sich um einen 50 Jahre alten Unimog handelt. Der Händler kann die Gewährleistung bei Verkauf an Privat ja nicht ausschließen, obwohl das Risiko für ihn kaum kalkulierbar ist. Unimog ist eben ein echter Mercedes mit z. T. komplexer Technik (z. B. Getriebe, Druckluftanlage), deren Instandsetzung ggf. Geld, Zeit, Spezialkenntnisse und -werkzeuge erfordert.
Weiß jemand, ob ich als Privatmann den Händler seiner Gewährleistungspflicht verbindlich entheben kann?


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Hallo,

ich denke, hier gilt "wo kein Kläger, da kein Richter", heißt, wenn der Käufer den Händler nicht mit Garantieansprüchen behelligt, gibt es auch keine.

Die Differenzbesteuerung hat, wie die Vorschreiber schon völlig richtig erkannt haben, nichts mit der Gewährleistung zu tun. Diese soll verhindern, dass ein Fahrzeug preislich überteuert an private Abnehmer veräußert wird, da diese die ausgewiesene USt wirtschaftlich immer im voller Höhe tragen.



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   raimund54

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 Geschrieben am 06.07.2018 um 11:42 Uhr   
Hallo,

vielleicht noch eine kleine Ergänzung zur Garantie bzw. Gewährleistung:

Gewährleistung muß jeder Händler/Firma geben wenn diese etwas verkaufen, egal ob gebraucht (1 Jahr) oder neu (2 Jahre). Wenn also etwas kaputt geht, muß man quasi als Käufer (nach 1/2 Jahr) nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestanden hat. Garantie ist ein darüber hinausgehend ein Versprechen, dass die Ware auch Auto fehlerfrei ist und er Käufer muß nichts nachweisen, wenn etwas kaputt geht.

Aber jetzt kommt es. Ich habe eine kleine 1 Mann Firma und repariere Computer. Wenn ich meinen Firmenwagen als Fa. verkaufe, muß ich ein Jahr Gewährleistung geben obwohl das gar nicht mein Metier/Arbeitsbereich ist.

Es hilft da nur das Auto aus dem Firmenvermögen herauszunehmen und dann privat zu verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen (muß ich selbst nicht, da mein Auto ein Leasing-KFZ welches an den Händler zurückgeht).

Und das hat alles nichts mit Ausweisung der Umsatztsteuer zu tun.

LG,

Raimund


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   Mike J

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 09.07.2018 um 08:37 Uhr   


raimund54 schrieb:
Hallo,

vielleicht noch eine kleine Ergänzung zur Garantie bzw. Gewährleistung:

Gewährleistung muß jeder Händler/Firma geben wenn diese etwas verkaufen, egal ob gebraucht (1 Jahr) oder neu (2 Jahre). Wenn also etwas kaputt geht, muß man quasi als Käufer (nach 1/2 Jahr) nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestanden hat. Garantie ist ein darüber hinausgehend ein Versprechen, dass die Ware auch Auto fehlerfrei ist und er Käufer muß nichts nachweisen, wenn etwas kaputt geht.

Aber jetzt kommt es. Ich habe eine kleine 1 Mann Firma und repariere Computer. Wenn ich meinen Firmenwagen als Fa. verkaufe, muß ich ein Jahr Gewährleistung geben obwohl das gar nicht mein Metier/Arbeitsbereich ist.

Es hilft da nur das Auto aus dem Firmenvermögen herauszunehmen und dann privat zu verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen (muß ich selbst nicht, da mein Auto ein Leasing-KFZ welches an den Händler zurückgeht).

Und das hat alles nichts mit Ausweisung der Umsatztsteuer zu tun.

LG,

Raimund


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Hallo Raimund,

dann zahlst Du aber 19% USt auf den Eigenverbrauch (Entnahme des KfZ aus dem Betriebsvermögen) und musst nachweisen (am besten per Gutachten), dass du den korrekten Wert angesetzt hast.

Irgendwas ist halt immer...

--
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   raimund54

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 Geschrieben am 10.07.2018 um 11:32 Uhr   


Mike J schrieb:


raimund54 schrieb:
Hallo,

vielleicht noch eine kleine Ergänzung zur Garantie bzw. Gewährleistung:

Gewährleistung muß jeder Händler/Firma geben wenn diese etwas verkaufen, egal ob gebraucht (1 Jahr) oder neu (2 Jahre). Wenn also etwas kaputt geht, muß man quasi als Käufer (nach 1/2 Jahr) nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestanden hat. Garantie ist ein darüber hinausgehend ein Versprechen, dass die Ware auch Auto fehlerfrei ist und er Käufer muß nichts nachweisen, wenn etwas kaputt geht.

Aber jetzt kommt es. Ich habe eine kleine 1 Mann Firma und repariere Computer. Wenn ich meinen Firmenwagen als Fa. verkaufe, muß ich ein Jahr Gewährleistung geben obwohl das gar nicht mein Metier/Arbeitsbereich ist.

Es hilft da nur das Auto aus dem Firmenvermögen herauszunehmen und dann privat zu verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen (muß ich selbst nicht, da mein Auto ein Leasing-KFZ welches an den Händler zurückgeht).

Und das hat alles nichts mit Ausweisung der Umsatztsteuer zu tun.

LG,

Raimund


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Hallo Raimund,

dann zahlst Du aber 19% USt auf den Eigenverbrauch (Entnahme des KfZ aus dem Betriebsvermögen) und musst nachweisen (am besten per Gutachten), dass du den korrekten Wert angesetzt hast.

Irgendwas ist halt immer...

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Hallo Mike,

ja natürlich muß ich bei Entnahme des KFZ die USt entsprechend Restwert bezahlen, aber ich habe ja dann auch beim Kauf und allen Kosten die USt. nicht bezahlt (bzw. nur den Eigenanteil nach Fahrtenbuch oder 1% Regelung). Habe ich auch früher bei gekauften/finanzierten KFZ so gemacht.

Gruß,

Raimund

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