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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.06.2018 um 22:29 Uhr  
| Habe ich auch gelesen.... .
Von nem 17 jährigen Gör auf der Beifahrerseite erwarte ich nichts in Punkto Hirn, aber mit ein paar Jahren mehr auf der Uhr kann man sich ja ausrechnen was eine Flucht vor der Polizei bringt - nämlich nichts .
Klar erwischen die den, die Frage ist nur wo und wann. Es sei denn man verlässt (mal wieder) ganz schnell das Land. | Antworten
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| Geschrieben am 25.06.2018 um 22:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kitez am 25.06.2018 um 23:22 Uhr ]
Bezog sich auf den Unfalverursacher !
SLK Dieb und Beifahrerin
Nicht pauschal auf junge Leute !Um das klarzustellen Taunusboy.
Ansonsten wird er sich bei Gericht auf anraten seines Anwalt für alles entschuldigen,sein Anwalt argumentieren das er eine schlechte Kindheit hatte.Den Schaden gut machen möchte.
Stellt sich die Frage : Wie ???
Die Bestraffung ist klar: 2 Jahre auf Bewährung
Ansonsten werden alle Geschädigte Recht und somit einen vollsteckbaren Titel bekommen.
Nicht mehr !
--
Es wurde ein Mensch totgefahren.
SCHLIMM und TRAGISCH
Mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen
--
SLK.R171 - 200 Kompressor/ Tansanitblau -->163 Pferde mit staubigen Bremssätteln <--
Blümchenplücker und Schmetterling
https://tinyurl.com/yaoqpca4
--
SLK - Stammtisch Bad Füssing
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| Geschrieben am 26.06.2018 um 10:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ramius am 26.06.2018 um 10:17 Uhr ]
Moin,
ich bin entsetzt über den Unfall
1. Mein Beileid und Mitgefühl den Angehörigen des Verstorbenen
2. Die Tat, einen Menschen zu überfahren und zu Töten ist unentschuldbar im Zuge eines KFZ Diebstahles.
3. Dem Verursacher muss der Prozess gemacht werden und eine mehrjährige Freiheitsstrafe OHNE Bewährung und mit Leistung von mehreren Hundert Sozialstunden in einer Senioreneinrichtung sollte die Strafe sein
4. Sperre für den Erwerb eines KFZ Führerscheines für mindestens 15 Jahre
5. Generell denke ich sollte losgelöst von dem Unfall über eine Legitimation der Leistung bei PKW KFZ durch Staffelung ähnlich wie bei Motorrädern und Führerscheinbesitz eingeführt werden.
6. Wie ist ein 170er (außer durch Diebstahl des Fahrzeugschlüssels) so einfach zu stehlen? IMHO geht das nicht mal eben so…
Ich bin immer wieder erfreut, wie sicher die 170er gebaut sind, dass nur in den seltensten Fällen die Fahrzeugführer oder Insassen überhaut (lebensgefährliche ) Verletzungen davon tragen…. (Ausnahme der VU auf der Landstrasse letzte Woche in Niedersachsen)
--
Viele Grüsse
Ralf
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| Geschrieben am 26.06.2018 um 11:06 Uhr  
| Die Staatsanwaltschaft kann viel fordern. Sollte - warum auch immer - ein solches Urteil ergehen, dann wird es vom BGH kassiert. Genauso wie das hier:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-raser-berlin-101.html
Auch im vorliegenden Fall wird man vermutlich niemals den Vorsatz belegen können. Aber probieren kann man es ja. Gibt sicherlich einige Schlagzeilen in grossen Buchstaben und viel Tamtam für den Staatsanwalt.
Egal welches Urteil, es kann sowieso niemals mehr das Geschehene korrigieren oder gut machen.
--
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