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Klatsch und Tratsch » » Thema: Rotlichverstoß Anhörung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 24.02.2007
| Geschrieben am 20.01.2018 um 15:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von früchtle am 20.01.2018 um 15:16 Uhr ]
Hallo erstmal.
Nun hat es mich nach fast 50 Jahren erwischt.
Bei Rot über die Ampel.
Gestern kam die Anhörung ohne eine Strafandrohung. Das Bild ist ok.
Das OA in Karlsruhe hat mir eine Accountzugang mit geschickt in dem ich alle Bilder anschauen kann. der erste blitz löste bei 0,6sek aus. Gelb war es 3sek und das "Rotlichtbild 0,94sek.
Nun gibt es wohl verschiedene Rotlichtverstöße. Wer kann mir helfen.
vielen Dank
Manfred | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.01.2018 um 15:54 Uhr  
| Erst mal Beileid, aber es gibt Schlimmeres.
Ich gehe mal davon aus das folgendes auf dem Plan steht:
Erster Blitz - bei rot drüber
Zweiter Blitz - in den Gefahrenbereich eingefahren (kein Haltelinienverstoß mehr, leider)
Unter einer Sekunde nach überfahren der roten Ampel kostet es halt weniger, trotzdem 1 Monat Beifahrer. Prinzipiell müßten die 0,6 Sekunden zählen....?
Ich würde zum Anwalt gehen und fragen ob man was machen kann bezüglich
- Fahrer abweichend vom Halter und Familienmitglied (zur Not Fahrtenbuch und vorab bei klingeln nicht die Tür öffnen)
- Haltelinienverstoß, aber das ist ja eher hinfällig mit dem zweiten Bild.
Habe in UT beim Stern Diplomarbeit gemacht, da kann man nur allen Respekt zollen das du in BW 50 Jahre durchgekommen bist...steht ja in jedem Hintertupfingen so ein Teil.
Gruß
Markus | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 269
User seit 26.05.2003
| Geschrieben am 20.01.2018 um 16:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von rab am 20.01.2018 um 16:52 Uhr ]
SLK-M schrieb:
Erst mal Beileid, aber es gibt Schlimmeres.
...da hat SLK-M ohne Zweifel Recht, aber:
Ist das der erste punktefähige Verstoß? Wenn nein, könnte es "interessant" werden, was Dein Alter angeht (darf ich schreiben, bin selbst > 60). Da Du "50 Jahre ohne Rotlichtverstoß gefahren" bist, bist Du wohl mindestens 68. Da muss man -leider- schon achtgeben, dass die Behörden nicht entweder eine Fahrprüfung verlangen oder gleich den Führerschein entziehen. Das klingt (und ist!) zwar hart, aber kommt immer mal wieder vor.
Deshalb:
Unbedingt zum Anwalt, damit solche Folgen vermieden werden! Ich will Dir gewiss keine Angst machen, aber besser man geht mal vom Worst Case aus, als dass man später das Nachsehen hat!
Grüße
rab | Antworten
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User seit 24.02.2007
| Geschrieben am 20.01.2018 um 17:28 Uhr  
| Danke erstmal für die Antworten.
Es sind genau 49Jahre als Autofahrer.
Punkte habe ich keine. Vielleicht vor 20-30Jahre mal.
Nicht erwischt worden
Nach meiner Recherche handelt es sich wohl nicht um einen "Qualifizierten Rotlichtverstoß" d.h <1sek..
Die rote Ampel zeigte 0,6se. Rot.
na denn, schaun mer mal
grüße
--
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| Geschrieben am 20.01.2018 um 18:49 Uhr  
| Klar kein Problem Manfred
Hab mich da gemeldet mit einer Schilderung der Vorwürfe. Kostenlose Prüfung und dann Anforderung der schriftlichen Behördenpapiere und der persönlichen Daten nebst Rechtschutzversicherung. Ab da haben die nur noch mit der Behörde verhandelt. Ich habe jedes behördliche Schreiben an mich der Kanzlei per upload zur Verfügung gestellt. Der Vorwurf scheiterete an nicht gemachten regelmäßigen TÜV-Protokollen und fehlenden schriftlichen Überwachungsprotokollen der Anlage plus "nur" einem Bild von hinten. Verfahren wurde deswegen eingestellt. Fahrtenbuch-Auflage kam keine obwohl ich mich beim besten Willen nicht erinnern konnte wer da gefahren ist. Die Abrechnung erfolgte zwischen Kanzlei und Rechtschutz.
--
Grüße
Heinz
"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
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| Geschrieben am 21.01.2018 um 11:23 Uhr  
| Mich hat es vor Jahren auch so erwischt.
0,99s abzgl. 0,5s Toleranz macht 0,49s. Daraus resultierte kein Fahrverbot aber Punkte (die Grenze war damals 0,5s). Wieviele Punkte das waren weiß ich nicht mehr. Seither sind Ampeln in der Gelbphase für mich schon rot.
Gemeinerweise wurde mein Delikt mit Video festgehalten und ich sofort rausgewunken, mit rausreden bzgl. Firmenwagen usw. war da nichts zu machen...
--
Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 119tkm, in 3.Hd. | Antworten
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| Geschrieben am 21.01.2018 um 19:14 Uhr  
| Ich würde zum Anwalt gehen und fragen, ob man was machen kann bezüglich
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'n Abend,
Manfred schreibt, dass das Bild OK ist, daher dürfte der Einwand eines anderen Fahrers nichts bringen.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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