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Klatsch und Tratsch » » Thema: Zeugenfragebogen, wer hat Erfahrung, Tipps?
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 Geschrieben am 30.12.2017 um 12:29 Uhr   
Hallo,

Wir haben einen Zeugenfragebogen bekommen. Hab jetzt mal ein bisschen recheriert. Da heißt es auf einer Seite: Am Besten nicht wegschicken.
Punkte sind nicht fällig, aber 1 Km in der höheren Stufe.
Wer hat denn einschlägige Erfahrung?

--
Viele Grüsse

Gerhard, mit dem roten 172er
1. Erlebniswochenende von Astrid und Gerhard in der Nordpfalz 16.08.-19.08.2018

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   Micha21

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 12:51 Uhr   
Ich gehe mal davon aus, dass Du auch der tatsächliche „Sünder“ bist.
Solange keine Punkte oder gar Fahrverbot drohen: bezahlen und gut. Den Fragebogen brauchst Du dann auch nicht mehr ausfüllen.

Falls jemand anderes gefahren ist, oder es um kritische Punkte oder Fahrverbot geht, muss man neu überlegen.

--
Gruß, Micha

Man kann sich den ganzen Tag ärgern, muss man aber nicht.

+++ Niedersachsen +++

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.12.2017 um 14:17 Uhr   
Hallo,

du schreibst zwar nicht was und wieviel, aber ich gehe mal davon aus das du mit 21-22 km/h drüber geblitzt bist?

Bin auch die Tage erfasst worden, konnte mir aber leider nicht den Tachostand merken (Blitz, reflexartig vom Gas gehen und dann mal auf den Tacho sehen). Denke aber es wird eng (über 20 drüber).

Die Busgeldstelle schreibt dir zwar ne Rechnung, ist aber nicht(!) verpflichtet oder angehalten Punkte und Fahrverbote anzumerken. Das macht dann Flensburg.

Solltest du 21 drüber sein und ne Rechnung von 60-80 EUR bekommen haben kann es durchaus sein das der Punkt noch hinterherkommt - keine Erfahrung, nur Recherche...

Wie immer: Klappe halten, zahlen und beten bzw. die Kröte schlucken....wenn du gefahren bist. Falls nicht: Namen nennen. Falls Familienmitglied: keine Angabe wegen Angehörigem. Dann kommen ggf. die Polis nach Hause und checken deine Frau (z.B.) live mit dem Foto. Falls das nicht funzt kriegst du ggf. ein Fahrtenbuch aufgebrummt...

Nicht schön so ein Punkt, aber ein Fahrtenbuch macht auch nur bedingt Spaß.

Ich wünsch uns mal nen guten Rutsch
Markus

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User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.12.2017 um 14:33 Uhr   


SLK-M schrieb:
Hallo,

du schreibst zwar nicht was und wieviel, aber ich gehe mal davon aus das du mit 21-22 km/h drüber geblitzt bist?

Bin auch die Tage erfasst worden, konnte mir aber leider nicht den Tachostand merken (Blitz, reflexartig vom Gas gehen und dann mal auf den Tacho sehen). Denke aber es wird eng (über 20 drüber).

Die Busgeldstelle schreibt dir zwar ne Rechnung, ist aber nicht(!) verpflichtet oder angehalten Punkte und Fahrverbote anzumerken. Das macht dann Flensburg.

Solltest du 21 drüber sein und ne Rechnung von 60-80 EUR bekommen haben kann es durchaus sein das der Punkt noch hinterherkommt - keine Erfahrung, nur Recherche...

Wie immer: Klappe halten, zahlen und beten bzw. die Kröte schlucken....wenn du gefahren bist. Falls nicht: Namen nennen. Falls Familienmitglied: keine Angabe wegen Angehörigem. Dann kommen ggf. die Polis nach Hause und checken deine Frau (z.B.) live mit dem Foto. Falls das nicht funzt kriegst du ggf. ein Fahrtenbuch aufgebrummt...

Nicht schön so ein Punkt, aber ein Fahrtenbuch macht auch nur bedingt Spaß.

Ich wünsch uns mal nen guten Rutsch
Markus



Hallo Markus,

16km innerhalb drüber. Wie geschrieben ist es ein Zeugenfragebogen und kein Bescheid, d.h. der Schuldige ist noch gar nicht ermittelt. Es ist also eine Ordnungswidrigkeit und wir fallen da nicht sonderlich oft auf. Nur nachts und das mit unterschiedlichsten Fahrzeugen und Haltern, aber alles nicht im Bussgeldbereich.
Seid ihr denn alle so vorbildliche Autofahrer? Kann das gar nicht glauben, daß wir zu den alleinigen Sündern gehören. Oder haben die euch alle mit eurem eigenen PKW drangekriegt, dann entfällt zumindest der Zeugenfragebogen.
Vom Betrag ist das ja überschaubar, aber das war schon Weggelagerei und nennt mir einen, der nachts um 2:30 auf der leeren Autobahn in der Baustelle 60km fährt (das war nicht das Delikt um das es hier geht).

--
Viele Grüsse

Gerhard, mit dem roten 172er
1. Erlebniswochenende von Astrid und Gerhard in der Nordpfalz 16.08.-19.08.2018

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 14:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 30.12.2017 um 14:46 Uhr ]



SLK-RH schrieb:

Seid ihr denn alle so vorbildliche Autofahrer? Kann das gar nicht glauben, daß wir zu den alleinigen Sündern gehören. Oder haben die euch alle mit eurem eigenen PKW drangekriegt, dann entfällt zumindest der Zeugenfragebogen.
Ach sooooo (Bei mir gilt wohl zweiteres... ).

Dann hat die Stelle überhaupt kein Interesse den Verursacher zu ermitteln. Zahlen und fertig. Wer wann was überweist und warum ist den ja auch egal...Außerdem müsste ja auch klar drinstehen ob du das Teil zu welcher Frist zurücksenden "musst". Ich würde blechen und die Sache vergessen...peanuts . Mit nem zusätzlichen Paper gehst du denen nur auf die Nerven. Es ist "dein" Interesse wenn du als Zeuge auftrittst und die Zahlung vermeiden willst, nicht deren...

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 15:41 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mikesch am 30.12.2017 um 15:44 Uhr ]

so 1-2x im Jahr beteilige ich mich auch an diesen Spendenaktionen für unseren notleidenden Staat. Nun ja, Der Staat hat halt vielfältige Aufgaben ...

Zum Glück immer nur im Kleingeld Bereich, also max. 12-15 km/h drüber, versuche allerdings nur max. 10 km/h düber zu sein (lt. Tacho) dann ist es eigentlich preiswert zumindest in Deutschland. Schalte allerdings mittlerweile fast immer auf den städtischen Ausfall-und Umgehungsstrassen den Tempomaten ein. Die Oldies haben so etwas nicht und mit denen tappe ich dann auch immer mal wieder in diese Wegelagererfallen rein ...

Ich bezahle grundsätzlich, ohne Diskussion ... diskutieren bringt doch eh nichts. Zahlen und gut ist ...

--
Gruss Hartmut

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Rallyeauto: Alfa Romeo Giulia v. 76
Winterschlurre: Alfa 156 v. 03

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   zermanik

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 15:47 Uhr   


SLK-RH schrieb:

Seid ihr denn alle so vorbildliche Autofahrer? Kann das gar nicht glauben, daß wir zu den alleinigen Sündern gehören.




Guter Witz

Lieber Gerhard!

Du kannst doch alles machen auf der Straße , nur darfst du dich nicht dabei erwischen lassen.
Verkehrsschilder mit der vorgeschr. Geschw.angabe werden aufgestellt , das man sich dran hält, und weil dort sicher ein Unfallschwehrpunkt ist.

Das weißt du doch.

Was soll´s nächstes mal fährst du da sicher langsamer durch.
Ich will hier niemanden belehren , aber auch als älterer Autofahrer wird man von Zeit zu Zeit daran erinnert , das es ohne die Kontrollen in Straßenverk. leider nicht geht.

Ich gehöre auch zu den älteren Verkehrsteilnehmern die immer wieder solche schönen Briefe bekommen , obwohl ich ganz sicher kein Gasfanatiker bin.

Gruß
Werner

--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 16:17 Uhr   


zermanik schrieb:

Ich gehöre auch zu den älteren Verkehrsteilnehmern, die immer wieder solche schönen Briefe bekommen, obwohl ich ganz sicher kein Gasfanatiker bin.

Gruß
Werner


'n Abend,

bei Einheitstempo 70 inner- und außerorts passiert das schon mal.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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 Geschrieben am 30.12.2017 um 17:16 Uhr   


mikesch schrieb:

so 1-2x im Jahr beteilige ich mich auch an diesen Spendenaktionen für unseren notleidenden Staat. Nun ja, Der Staat hat halt vielfältige Aufgaben ...

Zum Glück immer nur im Kleingeld Bereich, also max. 12-15 km/h drüber, versuche allerdings nur max. 10 km/h düber zu sein (lt. Tacho) dann ist es eigentlich preiswert zumindest in Deutschland.
Ja, so mache ich das auch immer . Zum Glück geht mein 170er-Tacho ziemlich genau 5 km/h vor, 5 Km/h ziehen sie mit Poliscan ab, was dann immer locker reicht...außer vielleicht aktuell . Da ich in ner 30er-Zone wohne ist auch im unteren Tempobereich immer eine Spende drin...reine Statistik sage ich immer...

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   BI-SL 170

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.12.2017 um 17:19 Uhr   


SLK-RH schrieb:

16km innerhalb drüber. Wie geschrieben ist es ein Zeugenfragebogen und kein Bescheid, d.h. der Schuldige ist noch gar nicht ermittelt. Es ist also eine Ordnungswidrigkeit und wir fallen da nicht sonderlich oft auf. Nur nachts und das mit unterschiedlichsten Fahrzeugen und Haltern, aber alles nicht im Bussgeldbereich.



Hallo Gerhard,

bei allen Sachen im Bereich unter 20 km/h bzw. die noch im Verwarngeldbereich liegen lohnt sich der Aufwand nicht, einfach unter Kosten der täglichen Lebenshaltung (so wie: Brot, Butter Wurst und Käse) verbuchen und bezahlen.

--
Gruß aus Bielefeld

Stephan
Stammtisch Ostwestfalen-Lippe
Saisonplanung 2018: https://goo.gl/y7R2EJ

Der Vorsprung durch Technik bringt die Freude am Fahren

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