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Klatsch und Tratsch » » Thema: Eine Frage an die Rechtsexperten
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   luftadler

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 Geschrieben am 12.12.2017 um 13:03 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von luftadler am 12.12.2017 um 13:46 Uhr ]

Eine Bekannte hat sich einen Gebrauchtwagen bei BMW gekauft
Erstzulassung war 2014, d.h. Reifensensoren sind Pflicht.
Es wurde ein Satz Winterreifen auf popligen Stahlfelgen dazu gelegt.

Jetzt, kurz vor der Auslieferung stellt der Verkäufer fest, dass Sensoren in die Winterräder müssen, mit Hinweis, dass der Kunde die Hälfte der Kosten dafür tragen soll. Preis für die Aktion 600 €, also 300€ für die Bekannte.

Ist das korrekt ?


Vielen Dank und sonnige Grüße !

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   lennon



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 Geschrieben am 12.12.2017 um 14:01 Uhr   
Servus,

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/winterraeder-reifendrucksensoren-machen-den-wechsel-teuer-a-995121.html

Da lese ich, dass das nur ab EZ nach dem 01.11.2014 gilt und auch nur dann in Bezug auf Sensoren an der Felge, wenn kein indirekt arbeitendes System installiert ist.

Das würde ich als erstes prüfen - auch im Hinblick auf Folgekosten bei der nächsten Umbereifung.


sG, Andy

--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm

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Beiträge: 8
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 Geschrieben am 12.12.2017 um 17:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marv am 12.12.2017 um 17:09 Uhr ]

Hallo!

Was heißt "dazu gelegt"?

Sind die Reifen im Kaufvertrag erwähnt?

Falls ja und deine Bekannte Verbraucherin ist, würde ich hier von einem Sachmangel ausgehen. Aber auch hier wieder mit der Einschränkung, dass der Wagen nach dem 1. November 2014 zugelassen wurde. Dann würden die Reifen sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignen, da deren Benutzung ohne Druckkontrolle rechtswidrig wäre.

Wurden die Reifen nicht im Vertrag erwähnt, wird ein findiger Verkäufer oder Rechtsanwalt auf eine Schenkung abstellen und so versuchen die Sachmängelgewährleistung zu umgehen.

Jedenfalls sollte man unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auffordern, am besten schriftlich.

Aber der Sachverhalt ist zu kurz dargestellt, sodass man nichts verbindliches sagen kann. Daher übernehme ich auch keine Haftung für meinen Post.

So, jetzt aber bitte 190,- EUR zzgl. USt


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   zermanik

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 Geschrieben am 12.12.2017 um 19:03 Uhr   


luftadler schrieb:

Ist das korrekt ?




Also ...da ringt man sich durch , und kauft schon einen gebrauchten BMW , dann sowas , dann bekommt man nicht mal anständige Alufelgen umsonst dazu.

So was , Boa ! Nee geht gar nicht.

Hoffentlich ist dann wenigstens die Anmeldung umsonst , und der Tank randvoll , das muss drin sein.
Sonst wäre ich dann aber dermaßen was von angefressen.

Geizig sind diese Händler heut zu Tage ... aber ehrlich jetzt!

--
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   luftadler

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 Geschrieben am 12.12.2017 um 21:04 Uhr   
Vielen Dank!

Die Winterreifen sind auch im Kaufvertrag aufgeführt.


--
Mit dem Versuch in meinen Beiträgen denglische Begriffe zu vermeiden.
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   luftadler

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User seit 12.09.2005
 Geschrieben am 12.12.2017 um 21:05 Uhr   
Ganz so geizig war er nicht, bis der Vertrag unterschrieben war.

--
Mit dem Versuch in meinen Beiträgen denglische Begriffe zu vermeiden.
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User seit 26.09.2017
 Geschrieben am 13.12.2017 um 11:16 Uhr   
Auf jeden Fall Mängelbeseitigung verlangen unter Fristsetzung!

Wenn der Wagen wg. EZ ohne Druckkontrolle gefahren werden kann, aber dann im Display immer ein Fehler auftaucht, würde ich darin auch einen Mangel sehen.

Ob man sich dann wegen 300,- EUR einen Anwalt nimmt, falls es keinen Erfolg hat, muss jeder selbst entscheiden. Ich hätte keinen Bock drauf. Termine, Post und das Herumschwirren im Hinterkopf...

Manchmal hilft auch nett sein und Enttäuschung zeigen. Vllt bekommt ja einen Werkstattgutschein o.ä. und man "verzeiht" sich.

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