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Klatsch und Tratsch » » Thema: Der BGH killt den Paypal-Käuferschutz
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.11.2017 um 09:32 Uhr   
Hallo ihr,

das Weihnachstgeschäft ist wohl schon voll im Gange und etliche werden auch im Internet einkaufen und über Paypal bezahlen. Ich habe bis jetzt zumindest immer darauf geachtet diese Bezahlmethode mit zu wählen und mußte die Rückerstattung auch schon einigemal nutzen.

Jetzt gibt es dieses neue Urteil und deshalb möchte ich Euch auf diesen Artikel hinweisen.
https://www.teltarif.de/paypal-kaeuferschutz-versicherung-bgh-urteil/news/70815.html

Viele Grüße Eggi

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   Ramius

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 12:55 Uhr   
Moin,

ja PayPal und Käuferschutz ist auch immer so eine Sache, wenn man mitunter bei Kleinanzeigen Artikel bis 50 € Verkauft, der Käufer mit PayPal bezahlt und der Kosten wegen als Päckchen / Brief versendet und der Käufer „sagt“ das Päckchen sie nie angekommen, bei einem Nachforschungsauftrag das Päckchen zum letzten Mal im Briefverteilungszentrum des Käufers gesehen worden und der Käufer das Geld über PayPal zurück fordert, finde ich das schon ne krumme Sache...

Wenn man als Verkäufer, durch Ehe/Partner oder Freund beweisen kann, dass man das Päckchen aufgegeben hat, und man dann doppelt das Nachsehen hat, Artikel "weg ist" und „Kohle“ auch, finde ich es gut, dass man jetzt mindestens noch den Klageweg hat, an sein rechtmäßiges Geld zu kommen!

Jedes Ding hat zwei Seiten!


--
Viele Grüsse

Ralf

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   QT

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 15:15 Uhr   


Ramius schrieb:

Jedes Ding hat zwei Seiten!
Genau Ralf!

Als Käufer gerne Paypal!

Als (Privat)Verkäufer auf keinen Fall Paypal!

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 17:23 Uhr   

So wie Achim sehe ich das auch. Entweder sagt dem Käufer mein Angebot als Privatverkäufer zu oder eben nicht. Ich habe auch keine Lust, immer die zusätzlichen Gebühren für Paypal Zahlung auszurechnen und dem Käufer dann mitzuteilen.
Als Käufer bei gewerblichen Einkäufen nutze ich schon Paypal wo immer es geht. Ware wird dann ratzfatz versandt. Und ich bin ja ein ehrlicher Käufer. Man sieht sich ja immer zweimal

Herzliche Grüße
Moni


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   Ramius

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 18:54 Uhr   


fritzi 280 schrieb:

So wie Achim sehe ich das auch. Entweder sagt dem Käufer mein Angebot als Privatverkäufer zu oder eben nicht. Ich habe auch keine Lust, immer die zusätzlichen Gebühren für Paypal Zahlung auszurechnen und dem Käufer dann mitzuteilen.
Als Käufer bei gewerblichen Einkäufen nutze ich schon Paypal wo immer es geht. Ware wird dann ratzfatz versandt. Und ich bin ja ein ehrlicher Käufer. Man sieht sich ja immer zweimal

Herzliche Grüße
Moni





Moin,

ich gebe meinen Kunden im Shop 2% Rabatt, wenn sie per Vorkasse und nicht per PayPal bezahlen, finanzieller Vorteil für meine Kunden.

Als Händler kann und will ich nicht mehr meine Waren bei eBay anbieten, da ich PP anbieten muss und auch noch on Top die normalen eBay Gebühren habe, somit sind dann knapp 12% vom Gewinn schon mal weg, die ich den Kunden besser in Shop anbieten kann.

Und:
Was viele nicht wissen:

Auf unsere 'Schweizer Mitbürger' bin ich nicht gut zu sprechen, wenn sie Waren in Deutschland kaufen und eine Versand Adresse in Deutschland angeben und mit PP CH bezahlen... dann wird es für den Händler doppelt teuer:

Der Händler bezahlt die ausländischen PP Gebühren von 4,5% +0,49€! und kann sich vorab noch nicht einmal gegen das Geschäft wehren...

Wohlmöglich verlangt dann der Scheizer Kunde vom deutschen Händler noch die deutsche MwSt. zurück und der Gwinn wird durch den Aufwand nochmals geschmälert...

Sorry liebe schweizer Kunden, den Deal mache ich nicht mehr mit und weise Geschäfte via PayPal zurück.



--
Viele Grüsse

Ralf

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 19:15 Uhr   
Hallo,

Frage:
Als Noch-Nicht-Paypal-Anwender stellt sich für mich das Ganze doch so dar:
Der Käufer kriegt auf jeden Fall erst mal sein Geld zurück, oder? Sollte was faul sein ist es nun ausnahmsweise mal am Händler rechtliche Schritte/Aufwendungen einzuleiten? Ich finde das mal einen schönen Ausgleich (läuft ja immer anders herum).

Demzufolge ist der Verkäufer erst mal besser gestellt, ist aber auch gezwungen selbst aktiv zu werden...sehe ich das richtig? Wer unversichert veschickt ist selbst schuld, by the way....

Dann wünsche ich den Herrn Händlern auch mal viel Spaß mit Mahnungen, Mahnverfahren und Klagen.... .

Will by the way nichts verallgemeinern. Ich rede von professionellen Betrügern.

Und noch was: Wie läuft das jetzt beim Kauf im Ausland? Gilt dann das einheimische Recht?

Gruß
Markus

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   TargaRobby

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 20:14 Uhr   
... ich kaufe seit 15 Jahren bei ebay ein, mit Vorkasse, es gab nicht ein einziges Problem bei mehreren hundert Abwicklungen ohne PP, ich bin einmal auf die Schnauze gefallen bei ebay Kleinanzeigen und einem Fake Online-Store aufgesessen ... lege mir trotzdem kein PP zu

--
Beste Grüße,
Robby

170.449 - 2001 - 17" Cromodora & Dunlop SP RT2 (19kg) - RS rn-etech & LLK TZB - Zimmermann - Ralf´s Powersprint - Olaf´s Airbox

"it´s miserable 2.3 liter engine belongs in a kitchen utensil, not a sportscar" (J. Clarkson)

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   Ramius

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 Geschrieben am 30.11.2017 um 20:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ramius am 30.11.2017 um 20:19 Uhr ]



SLK-M schrieb:
Hallo,

Frage:
Als Noch-Nicht-Paypal-Anwender stellt sich für mich das Ganze doch so dar:
Der Käufer kriegt auf jeden Fall erst mal sein Geld zurück, oder? Sollte was faul sein ist es nun ausnahmsweise mal am Händler rechtliche Schritte/Aufwendungen einzuleiten? Ich finde das mal einen schönen Ausgleich (läuft ja immer anders herum).

Demzufolge ist der Verkäufer erst mal besser gestellt, ist aber auch gezwungen selbst aktiv zu werden...sehe ich das richtig? Wer unversichert veschickt ist selbst schuld, by the way....

Dann wünsche ich den Herrn Händlern auch mal viel Spaß mit Mahnungen, Mahnverfahren und Klagen.... .

Will by the way nichts verallgemeinern. Ich rede von professionellen Betrügern.

Und noch was: Wie läuft das jetzt beim Kauf im Ausland? Gilt dann das einheimische Recht?

Gruß
Markus



Nabend Markus,

nicht ganz...

Ein Betrüger meinte vor 4 Jahren, als ich noch EasyRoofs verkauft habe, ich hätte kein Dachmodul ins Paket gelegt und somit Käuferschutz beantragt...mich zu betrügen und über den Tisch zu ziehen, PP hatte damals für mich und gegen Ihn entschieden.

PayPal forderte mich auf, sämtliche Unterlagen beizubringen und hochgeladen, und sein Anliegen auf Rückerstattung wurde abgewiesen und ich durfte rechtmäßig mein Geld behalten.

Dennoch sehe ich PP als Fluch und Segen zugleich, denn innerhalb der Euro Eu kostet PP 2,3% + 0,35€ also knappe 2,5%, nicht gerade wenig!


--
Viele Grüsse

Ralf

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 30.11.2017 um 20:42 Uhr   


SLK-M schrieb:
Hallo,

Frage:
Als Noch-Nicht-Paypal-Anwender stellt sich für mich das Ganze doch so dar:
Der Käufer kriegt auf jeden Fall erst mal sein Geld zurück, oder? Sollte was faul sein ist es nun ausnahmsweise mal am Händler rechtliche Schritte/Aufwendungen einzuleiten? Ich finde das mal einen schönen Ausgleich (läuft ja immer anders herum).

Demzufolge ist der Verkäufer erst mal besser gestellt, ist aber auch gezwungen selbst aktiv zu werden...sehe ich das richtig? Wer unversichert veschickt ist selbst schuld, by the way....

Dann wünsche ich den Herrn Händlern auch mal viel Spaß mit Mahnungen, Mahnverfahren und Klagen.... .

Will by the way nichts verallgemeinern. Ich rede von professionellen Betrügern.

Und noch was: Wie läuft das jetzt beim Kauf im Ausland? Gilt dann das einheimische Recht?

Gruß
Markus



Moin,

das Geld wird im Zweifelsfall erst einmal einbehalten. Die buchen Dir sogar einen Betrag auf dein Konto, aber dann in Minus, wenn bereits die Kohle wieder auf das normale Konto gebucht wurde. Wenn du Pech hast, dann ist Geld und Kohle weg. Da bekommt der VK nichts mehr.

Du könntest Dir zum Beispiel einen Haufen Ware bis zu 20 Euro bei den verschiedenen Chinaanbietern ordern. Wenn Du jetzt die Sachen doppelt brauchst, dann schreibst Du Paypal, dass die Ware nicht angeliefert worden wäre oder eben defekt. Der VK in China sendet Dir die Ware nochmals zu. Der hat keinen Nachweis. Selbst erlebt, das lag aber an dem Logistiker in Deutschland, der mein erstes Paket verschludert hatte und dann wieder gefunden hat.

Und als VK bei Ebay niemals PAYPAL anbieten. Bei jedem Artikel den du verkaufst, hat der Käufer etwas auszusetzen und will "Nachregulierung", also Ablass vom Kaufpreis.





--
Die, die nichts zu sagen haben, reden viel. Die, die was zu sagen haben, hingegen kaum.

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   haunter1982

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 Geschrieben am 01.12.2017 um 08:31 Uhr   
Als Privatverkäufer biete ich teilweise schon Paypal an, dann allerdings nur über die Funktion "Geld an Freunde senden" das bringt keine Gebühren allerdings auch keinen Käuferschutz mit sich. Man hat das Geld trotzdem genauso schnell wie sonst auch mit Paypal aber im Endeffekt ist es nichts anderes als eine Überweisung.
Das funktioniert natürlich nur wenn beide Seiten einverstanden sind und ist gegen die Regeln von Paypal.
Lässt sich der Käufer darauf nicht ein, bleibt Bar bei Abholung oder Überweisung. Die Gebühren zahle ICH nicht. Einer Bestand mal darauf, der hat dann allerdings auch die Gebühren übernommen (Mein Preis für ein gebrauchtes Handy war eh entsprechend niedrig, das hat er aber auch eingesehen).
Ich bin kein Gewerblicher Verkäufer und MUSS nicht verkaufen. Dann liegt das zeug halt weiter hier rum. Irgendeiner findet sich sicher der auch die Zahlungsweisen akzeptiert.

--
Gruß Matthias.

SLK 200K; Automatik; 163PS; Airscarf; BJ 2007;

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