Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
 Beiträge: 11
User seit 12.09.2017
| Geschrieben am 08.11.2017 um 12:43 Uhr  
| Hallo an die erfahrenen SLK-Fahrer,
hoffentlich noch in dieser Woche erhalte ich meinen feueropal-farbenen 200er .
Drehregler des Heizungsgebläses ist kaputt, muss erst von MB gewechselt werden. Kostet wohl richtig viel Zunder, was der Händler noch übernehmen muss.
Was ich fragen möchte:
Habe vorne 225er und hinten 245er mit 18 Zoll im Schein eingetragen. Montiert sind aber 225er vorne und hinten auf 17 Zoll Original MB-Felgen (R37).
Brauche ich für diese nicht eine ABE/ ein Gutachten?
VG!
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an MX-5 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 775
User seit 08.04.2011
| |
 |
Affiliate-Anzeigen:
| |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 42
User seit 24.08.2017
| Geschrieben am 08.11.2017 um 14:58 Uhr  
| Hallo MX5,
ich habe da gerade selber einen ganz aktuellen Fall.
Nach Aussage aller Beteiligten stehen in der Tat nicht mehr alle
zulässigen Kombinationen im Schein.
Entscheidend ist, dass es eine ABE mit Gutachten zur Felge gibt.
Dieses sollte der Verkäufer mitgeben. Viele Anbieter halten das Gutachten auch zum Download bereit.
Grüße
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Rickyman Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 775
User seit 08.04.2011
| Geschrieben am 08.11.2017 um 15:10 Uhr  
| Wobei die ABE ja nur für Zubehörfelgen (also nicht Original MB) benötigt wird. Ab Werk hatte ich bei meinem Wagen ja auch keine ABE dabei. Dann gilt die Liste der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen vom Hersteller. Hier sind ja auch alle zulässigen Felgen mit Teilenummern pro Fahrzeugtyp aufgeführt. Vermutlich ist inzwischen die Anzahl der zulässigen Kombinationen so groß, dass die nicht mehr in den Fahrzeugschein passen.
--
Gruß
mm-slk | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an mm-slk Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Affiliate-Anzeigen:
| |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 19151
User seit 26.07.2000

 | |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
 Beiträge: 42
User seit 24.08.2017
| |
 |
Affiliate-Anzeigen:
| |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
 Beiträge: 75
User seit 04.05.2007
| Geschrieben am 08.11.2017 um 16:23 Uhr  
| wie Rickyman schon schrieb muss bei Zubehörfelgen eine ABE bzw. Gutachten für
die Felge passend auf das jeweilige Fahrzeug mit richtigen Reifengrößen da sein -
ist meist downloadbar bei den Felgenherstellern.
Andere Rad und Reifenkombinationen sind auch möglich, aber meist nur mit
Einzelabnahme - was teuer ist.
--
SLK 200 R172 selenitgrau 01/2016
SLK 200 R172 tenorit 05/2015
SLK 200 R171 iridiumsilber 05/2009
SLK 200 R171 iridiumsilber 05/2005
SLK 230 R170 Special Edition 02/2003 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an hohab Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
 Beiträge: 11
User seit 12.09.2017
| |
 |
Affiliate-Anzeigen:
| |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 19151
User seit 26.07.2000

 | Geschrieben am 08.11.2017 um 19:33 Uhr  
| Genau, grundsätzlich muß man erstmal unterscheiden ob es original Daimler Felgen (-> Teilenummer) oder Zubehörfelgen (-> ABE oder Gutachten) handelt. Je nach dem von wem die Felgen sind, schaut man dann nach der Freigabe.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Olli aus Mainhattan Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenstudent
 Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
 | Geschrieben am 09.11.2017 um 20:22 Uhr  
|
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung I sind die Räder eingetragen, mit denen das Auto ausgeliefert wurde. In den COC-Papieren sind die zusätzlichen Möglichkeiten aufgelistet. Bei den jetzt montierten MB-Rädern in 17" muss halt in der Freigabeliste nachgeschaut werden. Dürfte aber passen.
Dass nicht die 18" montiert sind wäre für mich ein fettes Verhandlungsargument über den Preis.
Zumal die 17" schon auf dem 171er sehr bescheiden aussehen. Zuviel Luft .
Herzliche Grüße
Moni
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an fritzi 280 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |