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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hilfe im Großraum Oldenburg gesucht |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 44
User seit 06.11.2011
| Geschrieben am 23.05.2017 um 22:54 Uhr  
| Hallo,
ich habe ein etwas ungewöhnliches Anliegen: für mein E-Klasse Cabrio habe ich einen schönen Satz Winterräder bei eBay-Kleinanzeigen in Oldenburg gefunden. Das Problem, Oldenburg ist 500km von mir entfernt.
Deshalb meine Bitte: gibt es jemanden im Großraum Oldenburg, der die Räder für mich begutachten und abholen könnte? Ich würde dann UPS beauftragen die Räder abzuholen nachdem vorher entsprechende Kartons angeliefert wurden (ein Service von Felgenkartons.de). Das Geld würde ich überweisen oder per PayPal bezahlen.
Hintergrund: es wäre gut, wenn jemand vorher die Räder vor Ort mal in Augenschein nimmt und außerdem überweise ich Geld lieber einem Forumsmitglied als irgendwelchen Wildfremden.
Ich weiß, eine etwas ungewöhnliche Bitte, aber auch nur weil die Räder sehr, sehr günstig und angeblich in sehr gutem Zustand sind. Vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.
Gruß Andreas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 09.07.2014
| Geschrieben am 24.05.2017 um 11:45 Uhr  
| Hallo Andreas,
warum lässt du sie dir nicht einfach zusenden und bezahlst mit PayPal. Vorher natürlich den genauen Zustand vom Verkäufer schriftlich und mit Foto's belegen lassen. Wenn der Zustand nicht stimmt,gibt es das Geld doch via PayPal zurück.
--
Gruß
Dirk
SLK 230 PreFl Baujahr 97
Mein SLK sagt immer....isch habe keine Rost. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.05.2017 um 18:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von cpelkowski am 25.05.2017 um 18:33 Uhr ]
Moin,
wieso gibt es denn Geld durch Paypal zurück?
Davon abgesehen, das der Verkäufer sich weigern könnte, das mit Paypal gezahlt wird, weil er vielleicht gar kein Paypal hat, kann Paypal ja bei einem Streit nicht machen was sie wollen.
Über Paypal stehen noch die Deutschen Gesetze. Das bedeutet das Gesetze nach dem BGB einzuhalten sind. So kann der Käufer Klage einreichen, wenn die Ware nicht so ist, wie sie beschrieben wurde, und ein Richter entscheidet dann über Rückzahlung des Kaufpreises oder Minderung. Aber doch nicht Paypal. Berichtigt mich, wenn ich da falsch liege, denn dann werde ich morgen meinen Paypal Account löschen. Wo leben wir denn?
Gruß Christoph
--
Mercedes Slk 230 mit üblichem Schnickschnack, Cl 230 Sportcoupe mit LPG | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 09.07.2014
| Geschrieben am 25.05.2017 um 22:02 Uhr  
| Vielleicht liest du dir mal die Geschäftsbedingungen von PayPal genau durch. Wenn du Ware über PayPal kaufst und diese nicht die versprochenen Eigenschaften hat oder irgendwelche dir nicht bekannte Mängel aufweist,bekommst du das über PayPal gezahlte Geld zurück und der Verkäufer seine Ware.
--
Gruß
Dirk
SLK 230 PreFl Baujahr 97
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 275
User seit 14.05.2016
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.05.2017 um 16:08 Uhr  
| Moin,
Das mit dem Käuferschutz bei Paypal ist Humbug.
Da kann Paypal entscheiden was die wollen, paypal hin oder her, der Verkäufer kann hinterher zum Anwalt gehen und auf Bezahlung des Artikels bestehen. Verkauf von privat an privat unterliegt dem Grundsatz "Gekauft wie gesehen" und findet ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung statt. Es müsste schon vorsätzliche Täuschung (Betrug) vorliegen und dass müsste der Käufer erstmal beweisen.
Jeder Richter würde sich totlachen, wenn ein Käufer so mir nichts, dir nichts den Kaufpreis zurückverlangt, nur weil ihm die gekaufte Ware auf einmal nicht mehr gefällt. Paypal und seine AGB´s interessieren den Richter nicht. Das BGB zählt und sonst nichts.
Gruß Christoph
--
Mercedes Slk 230 mit üblichem Schnickschnack, Cl 230 Sportcoupe mit LPG | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 09.07.2014
| Geschrieben am 26.05.2017 um 21:27 Uhr  
|
cpelkowski schrieb:
Jeder Richter würde sich totlachen, wenn ein Käufer so mir nichts, dir nichts den Kaufpreis zurückverlangt, nur weil ihm die gekaufte Ware auf einmal nicht mehr gefällt.
Das habe ich auch so nie geschrieben und wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Macht für mich jetzt auch wenig Sinn,darüber mit dir weiter zu diskutieren.
--
Gruß
Dirk
SLK 230 PreFl Baujahr 97
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| Geschrieben am 26.05.2017 um 22:00 Uhr  
| Moin,
aber das ist eh pillepalle. Paypal Käuferschutz hilft nicht, verzögert nur alles. Wenn Unstimmigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer bestehen, hilft im Ernstfall nur eine gerichtliche Entscheidung. Klar ist es dann vortrefflich, wenn über jeden Unsinn Fotos, schriftliche Erklärungen usw. vorliegen... dann hat der Richter was zu lesen. Aber welcher Verkäufer macht das schon mit?
Wegen einem Satz Felgen würde ich jedenfalls nicht mehr als zwei Fotos machen und schon gar nichts schriftlich bestätigen.... Unsinn.
Gruß Christoph
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8593
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 27.05.2017 um 06:29 Uhr  
| Die Diskussion über Paypal ist hier offtopic und hilft Andreas bei seinem Anliegen nicht weiter. Der Käuferschutz von Paypal darf gerne in einem eigenen Thema bis zum Abwinken diskutiert werden, aber hier sollte es nun um die von Andreas erbetene Hilfe gehen. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der ihm bzgl. dem Radsatz weiterhelfen kann.
Grüße,
Achim
--
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