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| Geschrieben am 21.05.2017 um 15:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 21.05.2017 um 15:30 Uhr ]
88dB, 74dB, Bj 09/2007, EZ01/2008
Da geht's ja bei den Werten zu wie bei Kraut und Rüben. Habe ich im Thread von Detlef schon gelesen. AMG lässt doch nicht jedes Jahr eine neue BE erstellen . Also wichtig finde ich auch, wenn das Datum der COC Papiere mit dabei stünde. Also bei mir steht die Typgenehmigungsnummer vom 01.02.2006 vervollständigt mit Datum vom 03.07.2006. Gehe mal davon aus, dass sich die Vervollständigung auf das PP Paket bezieht.
Herzliche Grüße
Moni
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| Geschrieben am 21.05.2017 um 19:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK55AMG am 21.05.2017 um 19:49 Uhr ]
fritzi 280 schrieb:
Also bei mir steht die Typgenehmigungsnummer vom 01.02.2006 vervollständigt mit Datum vom 03.07.2006. Gehe mal davon aus, dass sich die Vervollständigung auf das PP Paket bezieht.
Herzliche Grüße
Moni
Das gleiche steht auch bei mir drin.
Was ich aber mit Erstaunen festgestellt habe, in den COC-Papieren stehen 90dB drin
--
Grüßle Frank
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| Geschrieben am 21.05.2017 um 20:32 Uhr  
| N'abend Frank,
die genannten Werte (Standgeräusche) haben für sich genommen (die Fahrgeräusche sind verbindlich 74db) wenig Aussagekraft / Relevanz. Sie stehen ja in Verbindung mit einer Drehzahl.
Wenn jemand eine unverbastelte Originalanlage hat, wird er wohl immer innerhalb der Toleranz liegen.
Alle Umbauten müssen zur Einzelabnahme um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen. Im Gutachten steht dann alles drin, im Fahrzeugschein ist die geänderte Abgasanlage vermerkt. Die U.1 und U.2 Werte sind die einzigen Werte im Schein die nicht geändert werden dürfen.
--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
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