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Spaß und Witze » » Thema: Lustige und vor allem völlig überflüssige Warnhinweise auf Produkten
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   U WE 55

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 Geschrieben am 14.01.2017 um 20:17 Uhr   
In Gebrauchsanweisungen und auf Produktverpackungen stehen meist eine Vielzahl nützlicher Hinweise – dass man seinen Föhn nicht im eingeschalteten Zustand in die Badewanne tunken soll beispielsweise oder dass man vor dem Öffnen der Geräterückwand den Netzstecker ziehen soll. Befolgt man all diese Hinweise, vermeidet man eine unsachgemäße Behandlung des Produktes und hat viel länger Freude dran. Eine nützliche Sache also. Aber Hand auf’s Herz – wären folgende Warnhinweise wirklich nötig gewesen?

Ein Kettensägenhersteller aus Schweden emfiehlt:

‚Nicht versuchen, die Kette mit der Hand anzuhalten!‘



Hinweis auf einem Feuerlöscher:

‚Inhalt nicht entflambar!‘



Ein amerikanischer Tamponhersteller erinnert seine Kundinnen in der Gebrauchsanweisung:

Letzter Schritt: Ziehen Sie nach dem Einführen des Tampons Ihren Schlüpfer wieder hoch.



Die Schachtel eines Fotoapparates belehrt:

‚Funktioniert nur mit eingelegten Film‘



Der Bügeleisenhersteller ROWENTA warnt per Aufkleber:

‚Kleidung nicht am Körper bügeln!‘



Ein Rückspiegelhersteller mahnt:

‚Daran denken: Was im Rückspiegel erscheint, befindet sich hinter ihnen‘



Ein Warnhinweis auf einer Schachtel Streichhölzer:

Warnung! Der Inhalt dieser Schachtel könnte in Brand geraten!



Ein Haarfärbemittelhersteller mahnt:

Produkt nicht zum Verzieren von Speiseeis verwenden!



Ein deutscher Hersteller von Tischventilatoren warnt in der Gebrauchsanweisung:

Gerät nicht in Wasser oder andere Flüßigkeiten tauchen.



Gebrauchsanweisung auf der Erdnuss-Tüte einer US-Fluggesellschaft:

1. Päckchen aufreißen.

2. Nüsse verzehren!‘



Ein brit. Hustensaft für Kleinkinder:

‚Nach Genuß nicht ans Steuer setzen und Alkohol meiden!



Gebrauchshinweis eines Seifenfabrikanten:

‚Wie gewöhnliche Seife benutzen‘



Auf einer Dose Pfefferspray:

«Inhalt nicht ins eigene Gesicht spühen»



Hinweis auf einer Flasche Mineralwasser von Sainsburys:

«Für Vegetarier geeignet.»



Ratschlag auf einem faltbaren Kinderwagen:

«Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.»



Warnung eines amerikanischen Herstellers von Klobürsten:

«Nicht zur Körperhygiene benutzen»



Warnhinweis an einer Tischlerfräse:

«Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht»



Aufdruck auf einer Packung Angelhaken:

«Herunterschlucken schädlich»



Warnhinweis auf einem Kinderroller:

«Dieses Produkt bewegt sich, wenn es benutzt wird.»



Ein Hersteller von Fieberthermometern empfiehlt:

«Wenn dieses Thermometer rektal eingesetzt wird, sollte anschließend keine Messung im Mund durchgeführt werden.»



Ratschlag eines Produzenten von Haushaltsgeräten:

«Erlauben Sie Kindern nie, in der Spülmaschine zu spielen»



Ein an einer Kloschüssel angebrachtes Schild warnt:

«Abziehwasser nicht zum Trinken geeignet»



Ein Hersteller von Jet-Skis rät zur Vorsicht:

«Benutzen Sie niemals ein entzündetes Streichholz zur Überprüfung des Tankinhaltes»



Motorola rät allen Besitzern eines feuchten Handys:

«Versuchen sie niemals, ihr Handy in einem Mikrowellenofen zu trocknen»



Beladungshinweis eines Waschmaschinenproduzenten:

«Stecken sie unter keinen Umständen eine lebende Person in die Maschine!»



Der Telefondienstleister bellsouth warnt auf dem Titelblatt der ‚Gelben Seiten‘:

«Warnung: Lesen Sie dieses Verzeichnis nicht am Steuer eines sich bewegenden Fahrzeugs!»

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 Geschrieben am 14.01.2017 um 22:55 Uhr   
Amerika,da wirst du auf Millionen verklagt wenn nicht draufsteht das du das Baby vorn zusammenklappen des Kinderwagens entfernen mußt.
Zumindest dort sind diese Hinweise nötig.

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   jot-we

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 Geschrieben am 14.01.2017 um 23:05 Uhr   
Ich denke es gab bei Markteinführung all der genannten Sachen die Warnhinweise noch nicht, bis eines Tages irgendein Schlauberger genau das probiert hat, wovor dann gewarnt werden musste

--
Bis dann, Jörg

***Der beste Beweis dafür, dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist, dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen***

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   U WE 55

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 Geschrieben am 15.01.2017 um 10:32 Uhr   
und damit den Anwalt und sich reich gemacht hat..
da wurden die Amis hellhörig und probierten alles mögliche aus und wenn nicht davor gewarnt wird , dann klagen und reich werden

--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 16.01.2017 um 00:41 Uhr   
moin

auf dem Kaffeebecher bei Mc Donald steht, dass der Inhalt heiß ist.
Ja wie blöd ist dass dennn

Gruß...vom Johann

--
DMSB-Lizenz Nat. A
mit SLK 32 AMG
Performance Car

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 Geschrieben am 16.01.2017 um 11:05 Uhr   
Erst seit dem sie glaube 1,6 Millionen zahlen durften an jemanden der sich den Mund verbrüht hatte.Oder warens 6 Millionen?

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 Geschrieben am 16.01.2017 um 17:52 Uhr   
Also ich habe in meinem SLK noch keinen aufkleber der warnt:

ACHTUNG!! DREHEN DES LENKRADS KANN DIE FAHRTRICHTUNG BEEINFLÜSSEN !!

oder:

ACHTUNG; BERÜHREN DES BREMSPEDALS WIRKT SICH NEGATIV AUF IHRE VORWÄRTIGE GESCHWINDIGKEIT AUS !!

--
mfrGr,

RobertSLK

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 Geschrieben am 16.01.2017 um 20:06 Uhr   
Les mal die Betriebsanleitung.......
Ich hab nur ein Schild am Armaturenbrett.Testamentvordrucke im Handschuhfach.

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   U WE 55

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 Geschrieben am 17.01.2017 um 17:39 Uhr   
der war gut...ich habe nur Reisetabletten für die Mitfahrer im Handschuhfach

--
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Karl Valentin

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 Geschrieben am 17.01.2017 um 19:33 Uhr   
Da sind bei mir Kotztüten drin............

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