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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Reifenhersteller-Freigabe oder nicht
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   zermanik

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 Geschrieben am 30.10.2016 um 22:11 Uhr   
Eigentlich gilt die Reifenhersteller- Bindung als Vorschrift abgeschafft.
Als sie in der EU im April 2000 per Gesetz entfiel .
Sollte sie nur noch als Empfehlung gesehen werden .Aber nicht als Verpflichtung.

Dennoch tun sich Reifenhändler KFZ-Überwachungsvereine und Ämter sich schwer damit und Schieben die Verantwortung von einem zum Anderen .

Zum Beispiel für das Einholen von schriftlichen Einverständnissen oder Zusagen der Betroffenen Fahrzeugbesitzern bei den jeweiligen Reifenfirmen .
Ein Hickhack der nicht mehr Nachvollziehbar ist .
Wer kann hier für Aufklärung sorgen und Licht ins Dunkle bringen und sagen wie der Aktuelle Stand der Lage ist .

In meinen Fahrzeugpapieren ist sie noch eingetragen .

SG
Werner

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 Geschrieben am 30.10.2016 um 23:07 Uhr   
Hallo Werner,

User accpralle hat da als Händler und Reifenexperte viel zu geschrieben.
Die Bindung ist aufgehoben.

Im alten (mittlerweile entwerteten) Fahrzeugbrief habe ich die Bindung auch noch drin stehen, im Fz-Schein nicht mehr (meine ich zumindestens, kannst ja mal in deinem nachschauen)

Die letzten 6 Sommer hatte ich Hankook drauf und niemals Ärger oder Probleme gehabt.

Die Ahnungslosigkeit anderer sollte uns nicht darin hindern die Reifenmarke unseres Vertrauens zu fahren!

Bei meinem 2.Wagen habe ich noch eine andere kuriose Story, obwohl lt. Papieren V Reifen bis 240km/h eingetragen sind, dürfte ich (auch im Sommer) H Reifen bis 210km/h fahren (hab aber noch V drauf, weil ich das nicht wusste).

Auch hier hat sich eine Richtlinie geändert, die natürlich nicht in den Papieren steht. Die früher üblichen Sicherheitszuschläge (die zu V-Reifen führten) sind seit 2005 für Fahrzeuge mit einer E-Zulassung entfallen, es gilt jetzt die zul. Höchstgeschwindigkeit und die beträgt 208km/h und dafür reichen H-Reifen. Und das erkläre mal jemanden...

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas

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   convertible

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 07:12 Uhr   
Hallo Werner,

es handelt sich dabei wohl um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hinsichtlich ABS/ESP Eignung.

--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock M113ego NonEco

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   U WE 55

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 16:05 Uhr   
Freigaben der Reifenhersteller bezogen sich
auf Tragelast des Reifens und max Geschwindigkeit des Reifens.

habe dazu bei Michelin und Conti jeweils per E-Mail Daten des
Fahrzeugs durchgegeben und dann die Unbedenklichkeit für den Reifen bekommen.

--
Du hast zwar Recht, ich finde meine Meinung aber besser!

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   zermanik

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 17:07 Uhr   
Danke für die Auskunft !

Laut Fahrzeugpapiere nur folgende Hersteller erlaubt .
Continental , Dunlop ,Michelin , Pirelli
Für die Größe 205 /55 R16 und 225 /50 R16 Die habe ich drauf .
Oder :

Bridgestone , Continental , Michelin .
Für die Größe 225 /45 ZR 17 und 245 /40 ZR 17
Und dann noch zig verschiedene Felgengrößen aber ich verschone euch damit . Die ganze Seite ist vollgeschrieben .
Aber beim nächsten Reifenkauf weiß ich mehr .

SG
Werner

--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand

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   U WE 55

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 19:33 Uhr   
Hallo Werner,
wichtig ist noch der Loadindex der die Tragkraft der Reifen beschreibt. Ist beim leichten SLK eventuell kein Problem, sollte aber passen, da eine Freigabe der V-Max die Tragkraft eine Rolle spielt.

http://www.reifen.de/static/de/tipps-tricks/reifentipps/loadindex

Der Loadindex von Autoreifen (auch als Lastindex oder Tragfähigkeitsindex bezeichnet) muss stets einem Fahrzeugmodell angepasst werden. Zwar darf er höher sein, als in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben, jedoch unter keinen Umständen niedriger. Ansonsten könnte ein Reifen aufgrund des zu hohen Fahrzeuggewichts während der Fahrt Schaden nehmen. Gemeinsam mit dem Geschwindigkeitsindex bildet der Loadindex die Betriebskennung eines Reifenmodells.

--
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   zermanik

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User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 31.10.2016 um 20:29 Uhr   
Wau Uwe !

Das ist aber schon sehr Fachspezifisch .
Danke fürs Reinstellen .
Hoffe ich finde es wieder wenn gebraucht wird .

Woher weißt du es ?

SG
Werner

--
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   U WE 55

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 20:41 Uhr   
Hallo Werner,
hatte mich mit dem Reifenthema beschäftigt nachdem ich 19 Zoll Felgen aufgezogen hatte. Da ich die neuen Conti 6 haben wollte, musste ich wissen ob diese für die Geschwindigkeit (hier VMAX des SLK55 300 km/h )die erforderliche Traglast haben.
Umso höher die VMAX ist die gefahren werden soll umso höher muss der Traglast Index und damit auch die Haltbarkeit der Reifen gewährleistet sein.

Wußte ich alles vorher auch nicht

--
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   QT

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 Geschrieben am 31.10.2016 um 21:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von QT am 31.10.2016 um 21:14 Uhr ]

Beim Lastindex wissen viele nicht, dass die hierdurch dokumentierte Leistung bei Geschwindigkeiten von mehr als 210km/h (also V, W und Y Reifen) in der Spitze gar nicht mehr gegeben ist, sondern nur noch einen kleineren Prozentwert davon. Hier muss manchmal mit spitzem Bleistift gerechnet werden:

http://www.auto-motor-oel.de/ratgeber/lastindex-reifen-tragfaehigkeitsindex/1216/#Lastindex-bei-Geschwindigkeiten-ueber-210-kmh

zB liefert ein W Reifen bei Fahrzeugen bis 260km/h Vmax nur noch 90% der aufgedruckten Traglast. Und hier wird die Vmax so berechnet, dass der Wert aus der Zulassung + 1% + 6,5 gerechnet wird. Ein KFZ mit abgeregelten 250km/h legt der TÜV Prüfer dann zB mit Vmax von 259km/h an.

--
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User seit 18.08.2015
 Geschrieben am 01.11.2016 um 15:30 Uhr   
Traglast: Das ist alles richtig, aber für den Ottonormal Anwender nicht wichtig, da dies bereits bei der der Erteilung der Betriebserlaubnis berücksichtig wurde. Ergo, egal wie schnell die Hütte fährt, mit den Angaben im Brief (für den Reifenkauf) ist das so zulässig.
Das weiß ich, da ich bei Eintragung des Tunings und damit auch Anpassung der Vmax im Brief, die Traglast und Geschwindigkeitsindex neu ausgerechnet und im Brief hinterlegt wurde. Im meinem Fall gab es dazu keine Änderung.
Im Brief ist also schon die bauartbedingte Hächstgeschwindigkeit in der Reifenfreigabe und Traglast berücksichtigt.

Zurück zum Thema:
Ich verstehe das Probleme noch nicht so recht. Reifenbindung (nicht an ein Hersteller, sondern an ein konkretes Reifenmodell) kenne ich nur vom Motorrad. Dort ist das in den Foren ein Streitfall, einige lehnen sich weit aus dem Fenster und sagen das gilt gar nicht mehr. Fakt ist aber, die Autoclubs sehen das anders und das KBA in einer offiziellen Stellungsnahme ebenfalls. Fakt ist auch das es diese Sache nur in Deutschland gibt, der Situation geschuldet das wird das einzigste Ländle sind in dem man fahren darf was der Ofen her gibt.
Fakt ist auch das überflüssige oder überholte Eintragungen bei der Zulassungsstelle geändert werden (Umschlüsselung) oder weg fallen. Die Reifenbindung gehört nicht dazu, wird also generell bei Ummeldung oder ähnlichem nicht ausgetragen. Die werden sich also schon was dabei gedacht haben. Da es für jeden Reifen zum Motorradmodell auch ne Freigabe gibt, ist auch nicht wirklich ein Problem.

VG

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