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| Geschrieben am 12.09.2016 um 18:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von U WE 55 am 12.09.2016 um 18:17 Uhr ]
Hallo zusammen,
bei einem der Fahrzeuge haben wir am Samstag auf einer längeren Fahrt festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert.
Daraufhin wurde um 14: 15h mit dem Händler Kontakt aufgenommen und der Schaden telefonisch an der Annahme des Händler aufgenommen. Zusätzlich wurde um 14:30h am Samstag noch eine E-Mail an der Händler geschickt mit dem Hinweis, dass der Schaden bei Frau xxx um 14:15 h gemeldet wurde.
Die original Herstellergarantie (2 Jahre) lief am Samstag um 24 Uhr also ca. 10 Stunden nach der Meldung an den Händler ab.
Heute meldet sich der Händler telefonisch und meinte da kann man nix mehr machen, da das Fahrzeug ja am Samstag nicht vorgeführt wurde (weil ja auch keiner vom Service mehr da war) und der Schaden somit nicht aufgenommen wurde, es geht nur noch über einen Kulanzantrag.
Jetzt bin ich der Meinung> es zählt wann ich den Schaden melde und nicht wann der Händler das Auto auf dem Hof hat, sonst würde ja meine Gewährleistung 2 Tage beschnitten wegen des Wochenende.
Wer weiß was rechtlich richtig ist? | Antworten
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User seit 18.07.2007
| Geschrieben am 13.09.2016 um 08:38 Uhr  
| Hallo,
Ich würde das auch so empfinden wie Du.
Du hast den Schaden rechrzeitig gemeldet.
Wir hatten vor Jahren einen Opel Corsa der wenige Tage nach der Garantie ,damals noch ein Jahr,der Auspuff klapperte.Wir sollten den Auspuff komplett selber bezahlen.
Mein Einwand dass ein solcher doch wohl mindestens fünf Jahre halten sollte wurde mit der Begründung abgetan ich solle mich nicht aufregen ich hätte doch jetzt dafür einen komplett neuen.Für mich war der alte noch wie Neu.Wenn ich mich recht erinnere haben wir 70 % bezahlt.
Gruss
55er original | Antworten
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| Geschrieben am 13.09.2016 um 10:55 Uhr  
| Hallo Uwe,
nach meinem persönlichen Rechtsempfinden besteht die Gewährleistung für alle aufgetretenen Schäden, welche innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne auftreten.
Der Schaden ist innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten und von Dir sogar innerhalb dieser Frist angezeigt worden. Das der MB-Händler den Schaden nicht direkt hat begutachten können spielt für mich keine Rolle.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 13.09.2016 um 11:25 Uhr  
| Es handelt sich um einen Opel Corsa neu gekauft bei dem Händler der jetzt nur Kulanzabwickeln will ;-(
Die Frage ging dahin, reicht es den Schaden zu melden (telefonisch und per E-Mail) oder muss der Händler den Schaden aufnehmen also das Auto bei sich auf dem Hof haben?
--
Du hast zwar Recht, ich finde meine Meinung aber besser! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 13.12.2002
| Geschrieben am 15.09.2016 um 09:28 Uhr  
| Hi,
mein Schwiegervater hat auch Samstags bei Händler angerufen weil die Automatik nicht richtig schaltet. Der Mitarbeiter sagte er solle am Montag vorbei kommen das jetzt keiner mehr danach schauen kann.
Montag zur Werkstatt erste Diagnose Wandler defekt. Auch hier die Garantie am Sonntag ausgelaufen. Er sagte aber das er am Samstag den Mängel gemeldet hat. Er ließ es reparieren und schrieb gleich an Mercedes. Die haben dann alles übernommen.
Nur war der Wandler nach einigen Tagen wieder defekt und er wurde die Automatik getauscht. Hier musste er dann das öl nur bezahlen.
einige Tage drauf wieder das Problem. Jetzt wurde Wasser im Getriebe gefunden. Fehler behoben und nun hat er ein neuen Wandler und Automatiggetriebe für ca. 60€ bekommen.
Schon komisch das die Garantie am WE ausläuft
Gruß Foxi
--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja, Finja, Florian und Michael !!
12 Jahre http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.com | Antworten
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User seit 21.02.2016
| Geschrieben am 15.09.2016 um 11:16 Uhr  
| Als Altagsschleuder/Dienstwagen fahre ich einen Ford Mondeo Turnier. Genau einen Tag nach Ablauf der Garantie ging ein Stellmotor der elektrischen Sitzverstellung hops, nach Rücksprache mit Ford hat der Händler dann den Motor auf "Garantie" getauscht.
Ich finde das ein Hersteller das in diesem Fall schon aus zukünftiger Kundenbindung heraus unbürokratisch regeln sollte. Sowas brennt sich als Negativmerkmal ins Gedächtnis der Kunden ein. Vielleicht auch eine Argumentationsgrundlage zum verhandeln. | Antworten
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| Geschrieben am 15.09.2016 um 18:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 15.09.2016 um 18:37 Uhr ]
Hallo Uwe
Ja, von der mangelnden Kulanz und der Servicewüste bei den Opelhändlern kann ich auch ein Lied singen. Leider bleibt Silvia auch noch ihrem Corsa treu. Den wollte ich schon lange gegen einen A1 tauschen. Aber die Dame des Hauses liebt halt ihr Auto. Ich arbeite aber dran.
--
------ mike -------
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