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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Eintragungen im KFZ Schein? |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.08.2016 um 19:51 Uhr  
| Hallo Forum,
Auf dem neuen KFZ-Brief und Schein sind die Eintragungen des alten Briefs (etwa Räder, 17 Zoll, 225/245) nicht übernommen. Reicht es, wenn ich bei einer Kontrolle den alten Brief dabei habe?
Danke Euch,
Grüße
Roland
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SLK 230 Kompressor FLift, EZ 2001, 82000 km | Antworten
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| Geschrieben am 07.08.2016 um 20:20 Uhr  
| Hallo Roland,
da der alte Brief ungültig gestempelt wird, hilft er dir an der Stelle nicht weiter. Um welche Eintragungen geht es denn bei dir? Zusätzliche Eintragungen, die ich habe machen lassen, wurden in meinen neuen Fahrzeugschein übertragen. Lediglich die Eintragungen ab Werk haben sich reduziert.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.08.2016 um 22:15 Uhr  
| Hallo,
Also im alten Brief standen etwa eine ganze Liste felgen/reifen-kombinationen einschließlich der Räder, die ich drauf habe (225/245 auf 17 Zoll inklusive Reifenhersteller). Mich irritiert, dass ich im KFZ Schein und im neuen Brief nichts davon sehe. Was mach ich also, wenn ich in eine Kontrolle komme?
Viele Grüße,
Roland
--
SLK 230 Kompressor FLift, EZ 2001, 82000 km | Antworten
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User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 07.08.2016 um 23:11 Uhr  
| Hallo Roland,
was du machen sollst?
Auf keinen Fall irgendwelche Sorgen.
Zitat sh. unter Die "Zulassungsbescheinigung Teil1...":
"Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen."
Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/
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Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Beiträge: 8593
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 08.08.2016 um 09:36 Uhr  
|
jw61 schrieb:
CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten
Ich habe den entscheidenden Teil nochmal hervorgehoben. Für viele Diebe sind die CoC Papiere interessant. Von daher auf keinen Fall das Original mitführen.
Ansonsten stehen im CoC natürlich nur Rad-/Reifendaten, welche vom Hersteller und ab Werk erlaubt sind. Daten von anderen Rad-/Reifen muss man daher in die Zulassung eintragen lassen bzw. zumindest das Gutachten bzw. die ABE des Herstellers mitführen.
Bei mir war es gar kein Problem, alle Daten der alten Zulassung in die neue Zulassung zu übernehmen. Ich habe insgesamt 3 Seiten Eintragungen
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
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