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Klatsch und Tratsch » » Thema: Restaurant stellt keine Rechnung aus
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   SLK172

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 Geschrieben am 04.06.2016 um 12:12 Uhr   
Hallo zusammen,

Anfang der Woche war ich mit Kunden geschäftlich essen. Beim Bezahlen bat ich um eine Bewirtungsrechnung. Die Bedienung (und vermutlich auch Mitinhaberin) teilte mir dann mit, dass das Restaurant eine solche generell nicht sofort ausstellen könne, aber mir diese "in den nächsten Tagen" per Mail schicken würde, wenn ich eine Visitenkarte hinterlasse. Ich habe das akzeptiert und in bar bezahlt.

Nachdem ich 3 Tage später immer noch keine Rechnung erhalten hatte, habe ich diese per Mail nochmals angemahnt - bisher keine Reaktion.

Ich bin eigentlich jetzt schon so genervt von diesem Restaurant, dass ich keine Lust habe noch ein paar Mal nachzuhaken.

Daher meine Frage: wie lässt sich möglichst einfach eine Drohkulisse aufbauen, so dass ich schnell mit der Rechnung rechnen kann? Hilft ein Anruf mit der Ankündigung einer Meldung an Finanzamt und Gewerbeaufsicht? Gibt es andere Möglichkeiten? Was ist für Gastronomen besonders unangenehm?

Ohne Rechnung kann ich die ausgelegten Kosten für das Essen schlecht bei meiner Firma einreichen.

Gruß

Guido

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 04.06.2016 um 12:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 04.06.2016 um 12:27 Uhr ]

Hi Guido,

denke Gewerbeaufsicht und Finanzamt sind die richtigen Stellen um Druck zu machen.

Betreffs Abrechnung würde ich, habe ich auch schon gemacht wenn mir ein Beleg fehlte, einen Eigenbeleg ausstellen und wenn die Firma das nicht akzeptiert das Ganze durch eine eidestattliche Erklärung mit dem Hinweis Restaurant stellt keine Rechnung aus ergänzen. Der Hinweis gehört auch auf den Eigenbeleg.

Das müsste der Arbeitgeber eigentlich akzeptieren.

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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   Hamilkar Barkas

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Beiträge: 1285
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 Geschrieben am 04.06.2016 um 13:58 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Hamilkar Barkas am 04.06.2016 um 14:03 Uhr ]

Guido,
Du hast aber doch sicher einen Kassenbeleg, oder ?
Ich bin zwar schon eine Weile aus dieser Art geschäftlicher Bewirtung raus, denke aber, daß sich an den Usancen und Erfordernissen, die Firma und das FA betreffend, nichts wesentliches geändert hat. In Fällen wie Deinem war es zu meiner Zeit üblich, mit dem Kassenbeleg oder einer anderen Barzahlungs-Quittung einen Eigenbeleg anzulegen u. diesen mit den erforderliche Angaben (Ort u. Datum der Bewirtung, Namen u. Firma der Teilnehmer, Anlaß der Bewirtung) zu ergänzen und fertig. Im Auslandsgeschäft war dies oftmals gar nicht anders möglich.
Ansonsten: schicke dem Restaurant eine geharnischte mail unter Androhung weiterer Schritte.

Gruß Hans

Edit: was war mit Kreditkarten-Zahlung ?
--
Black is back and beautiful
seit 10/2012: SLK 200K (R 171 Facelift) obs.-schwarz, Sportpaket, Automatik, Leder
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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 04.06.2016 um 14:26 Uhr   
Hi Guido,

Du hast doch den Kassenbon (was ich hoffe), gib dem in der Firma ab. Es wird in der Buchhaltung ein Eigenbeleg ausgestellt mit dem Betrag, den bewirteteten Personen und Anlass der Bewirtung. Der Bon wird dann daran angeheftet.
Diese Belege werden vom Finanzamt anerkannt.
Wenn jedoch Dein Trinkgeld nicht auf dem Bon per Hand von der Kassiererin quittiert ist mußt Du dies abschreiben.



--
Herzlichst

Diana

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   S - FP 230

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 04.06.2016 um 15:38 Uhr   


Lady schrieb:

Wenn jedoch Dein Trinkgeld nicht auf dem Bon per Hand von der Kassiererin quittiert ist mußt Du dies abschreiben.

Herzlichst

Diana



****Rems-Murr-Stammtisch****



Hallo Diana,

in meiner Firma wird selbst das aktzeptiert wenn man das auf dem Eigenbeleg vermerkt.

Einfach kurz an der zuständigen Stelle fragen und dann ist das ggf. auch kein Problem.

Gruß

Frank

--
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   prof_dr_m

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User seit 22.07.2013
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 Geschrieben am 04.06.2016 um 19:30 Uhr   

SLK172 schrieb:

Daher meine Frage: wie lässt sich möglichst einfach eine Drohkulisse aufbauen, so dass ich schnell mit der Rechnung rechnen kann? Hilft ein Anruf mit der Ankündigung einer Meldung an Finanzamt und Gewerbeaufsicht? Gibt es andere Möglichkeiten? Was ist für Gastronomen besonders unangenehm?



WOW, na wenn ich sowas schon lese sträuben sich meine Nackenhaare!

Also ICH persönlich kläre sowas VORHER ab, und nicht danach!

Ging mir so bei meinem 25 Jährigen Geschäftsjubiläum – da musste ich auch erst rumfragen welches Restaurant eine „korrekte“ Rechnung ausstellte damit diese auch anerkannt wird. Manchen war es einfach zu viel Aufwand anstatt des „normalen“ Belegs eine separate Rechnung auszustellen.
Bei dem Restaurant wo es dann gemacht hatte, habe ich dann den gleichen Betrag nochmals oben drauf gelegt, mehr Gäste eingeladen und 2 getrennte Rechnungen schreiben lassen.


--
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   mike_bu

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 Geschrieben am 04.06.2016 um 21:34 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 04.06.2016 um 21:35 Uhr ]

Hallo

Bin auch sehr häufig mit Kunden essen. Immer wenn ich zahle, erfrage ich eine Bewirtungsquittung. Ohne Quittung, kein Bezahlen. Und wenn ich Zweifel hätte, zahle ich mit Karte. Dann hätte ich wenigsten den Beleg für die Transaktion und könnte einen Eigenbeleg erstellen. Ist aber bisher noch nicht passiert.

Bzgl. des Restaurants ist es eigentlich verschwendete Zeit.
Wenn es dich aber so anfrisst und du nachts nicht mehr schlafen kannst, gib den Finanzamt einen Tip das man dort ohne Kassenbeleg kassiert. Wenn du zudem noch Tag, Uhrzeit und Betragshöhe nennen kannst, hilft es sicherlich bei der nächsten Prüfung.

--
------ mike -------
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   Tom 712

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 Geschrieben am 05.06.2016 um 00:46 Uhr   
Hallo Guido,

ich würde dem Restaurant eine Frist von 2 Tagen geben mt dem Hinweis, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Rechnung erstellt und zugesendet ist an das Finanzamt eine kurze Meldung gemacht wird, womit der Gastronom richtig Probleme bekommt.

Ärgerlich ist für die Firma, dass bei einem Eigenbeleg keine Vorsteuer abgezogen werden kann, was immerhn 19% der Rechnungssumme ausmacht.

Also nicht ärgern, Frist setzen und danach das Finanzamt die Arbeit machen lassen - ich denke aber nicht das dieser Wirt so blöd ist und Harakiri begeht.

Bei Belegen Über 150,-- Euro den Leistungsempfänger (also deine Firma) und die Steuernummer des Wirts in der Rechnung mit angeben lassen.

Grüße
Thomas

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   SLK172

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 Geschrieben am 05.06.2016 um 11:24 Uhr   
Mahlzeit,

nein, ich habe leider gar keinen Beleg. Die Positionen und die Summe wurden mir auf einem handgeschriebenen Zettel präsentiert. Ich wollte in dem Moment vor den Kunden auch keine Diskussion anfangen, was im Nachhinein betrachtet wohl ein Fehler war.

Es handelt sich um ein Restaurant der gehobenen Mittelklasse.

@ Prof Dr. M: ich habe noch nie VOR einem Essen gefragt, ob ich hinterher eine Bewirtungsrechnung bekomme, da dies für mich selbstverständlich ist und auch noch nie Probleme gegeben hat.

Und ja, meine Firma würde auch einen Eigenbeleg akzeptieren. Diese Option möchte ich aber nur in "Notfällen" ziehen.

Gruß

Guido


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 Geschrieben am 05.06.2016 um 15:42 Uhr   


SLK172 schrieb:
Hallo zusammen,

Anfang der Woche war ich mit Kunden geschäftlich essen. Beim Bezahlen bat ich um eine Bewirtungsrechnung. Die Bedienung (und vermutlich auch Mitinhaberin) teilte mir dann mit, dass das Restaurant eine solche generell nicht sofort ausstellen könne, aber mir diese "in den nächsten Tagen" per Mail schicken würde, wenn ich eine Visitenkarte hinterlasse. Ich habe das akzeptiert und in bar bezahlt.

Nachdem ich 3 Tage später immer noch keine Rechnung erhalten hatte, habe ich diese per Mail nochmals angemahnt - bisher keine Reaktion.

Ich bin eigentlich jetzt schon so genervt von diesem Restaurant, dass ich keine Lust habe noch ein paar Mal nachzuhaken.

Daher meine Frage: wie lässt sich möglichst einfach eine Drohkulisse aufbauen, so dass ich schnell mit der Rechnung rechnen kann? Hilft ein Anruf mit der Ankündigung einer Meldung an Finanzamt und Gewerbeaufsicht? Gibt es andere Möglichkeiten? Was ist für Gastronomen besonders unangenehm?

Ohne Rechnung kann ich die ausgelegten Kosten für das Essen schlecht bei meiner Firma einreichen.

Gruß

Guido

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Das ist im Umsatzsteuerrecht klar geregelt: Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmen/Unternehmer, ist der Leistungserbringer zum Ausstellen einer Rechnung verpflichtet*. Als Privatperson besteht kein Anspruch darauf. In Deinem Fall ist aber der Leistungsempfänger offensichtlich die Firma, bei der Du arbeitest. Du hast den Betrag lediglich ausgelegt. Wenn also jemand Druck machen kann, ist das nur Dein Arbeitgeber.

Grüße

rab

* Zitat Kommentar § 14 UStG: "Eine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht demnach für einen Unternehmer nur in folgenden Fällen:

Ein Unternehmer tätigt ein Geschäft mit einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen
Ein Unternehmer führt eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus
In allen anderen Fällen – so also auch beim Verkauf von Waren über das Internet an private Endverbraucher – besteht eine derartige Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG nicht. Ein gewerblicher Verkäufer MUSS seinem privaten Kunden also keine Rechnung ausstellen, KANN dies aber, wenn er möchte. Die Rechnung ist jedoch weder Voraussetzung für die Entstehung, noch für die Fälligkeit einer Leistung.

Private Kunden haben demnach also keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung für ihre in einem Onlineshop erworbenen Waren. Gemäß § 368 BGB haben Private lediglich einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung, d.h. auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die von ihnen vorgenommene Zahlung."

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