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Klatsch und Tratsch » » Thema: Anzeige wegen Volksverhetzung - was steckt dahinter? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 03.02.2016 um 12:12 Uhr  
| Wahrscheinlich hat ja jeder davon gehört, das nun ein Anwalt aus Hannover eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Petry gestellt hat.
Mich wundert solches Gebaren doch sehr, vor allem wenn man sich das tatsächliche Interview im "Mannheimer Morgen" anhört und mit dem vergleicht, was diverse Medien dazu schreiben.
Wie kann es dazu kommen, das die Mainstreammedien voll auf diesen falschen Zug aufspringen?
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 03.02.2016 um 13:48 Uhr  
|
lennon schrieb:
Meinst Du einen falschen Bezug auf diesen Satz aus http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328 ?
Hi Andy,
ja, den meine ich
""
Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen.
Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.
Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
""
und hieraus kann ich beim besten Willen keine Stelle finden, in der gefordert wird Flüchtlinge zu erschießen.
Möglicherweise könnte man den Satz "Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen" so interpretieren, man könnte diesen aber auch so interpretieren, das z.B. ein Warnschuss gemeint ist.
Mir geht es gar nicht darum, ob es richtig oder falsch ist, was die Tusse sagt, mir geht es darum, ist das Volksverhetzung oder nicht?
Und wenn ja, wieso wird so etwas zur Anzeige gebracht, aber nicht z.B. die Forderung des Landtagsabgeordnete und Chef des CDU-Landesverbands Braunschweig, Frank Oesterhelweg:
Die Vorgänge in Köln, „mit organisierten Übergriffen Hunderter Migranten auf Frauen“, seien ungeheuerlich, schrieb Oesterhelweg am Sonntag im Anzeigenblatt „Wolfenbütteler Schaufenster“ und folgert: „Diese Verbrecher haben keine Toleranz verdient, sie müssen von der Polizei gestoppt werden - notfalls mit Gewalt, und, ja, Sie lesen richtig, auch mit Schusswaffen.“
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/CDU-Abgeordneter-irritiert-durch-Zeitungsanzeige,hallonds30874.html
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1113
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 03.02.2016 um 14:13 Uhr  
|
Gerd122 schrieb:
Möglicherweise könnte man den Satz "Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen" so interpretieren, man könnte diesen aber auch so interpretieren, das z.B. ein Warnschuss gemeint ist.
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Servus Gerd
Nein den Satz "könnte" man soooooo nicht interpretieren da ein Warnschuß nur dann abgegeben werden darf wenn ein Schußwaffengebrauch gerechtfertigt ist. Und nur wegen einem illegalen Grenzübertritt ist ein Schußwaffengebrauch eben NICHT gerechtfertigt also auch kein Warnschuß. Das sollte selbst diese Frau mit ihrer "Vorbildung" wissen.
--
Grüße
Heinz
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 455
User seit 10.01.2014
| Geschrieben am 03.02.2016 um 14:18 Uhr  
|
Was ich von Frau Petry halte möchte ich hier nicht genauer beschreiben. Dann würde ich in das abgleiten worüber ich mich in einem anderen Thread beschwert habe.
Das Interview habe ich gelesen. So sehr es mich sträubt eine Lanze für die Dame zu brechen: Das halte ich auch nicht für ein Interview, Fr. Petrys Beschreibung es sei mehr wie ein Verhör gewesen ist nicht ganz unzutreffend. Auf Basis dieses Interviews eine Anzeige wegen Volksverhetzung anzuleiern - wenn die Anzeige denn nur darauf basiert - halte ich für Unsinn.
--
Gruss
Folke
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Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 03.02.2016 um 14:31 Uhr  
|
Silversurfer350 schrieb:
Nein den Satz "könnte" man soooooo nicht interpretieren da ein Warnschuß nur dann abgegeben werden darf wenn ein Schußwaffengebrauch gerechtfertigt ist. Und nur wegen einem illegalen Grenzübertritt ist ein Schußwaffengebrauch eben NICHT gerechtfertigt also auch kein Warnschuß.
@ Heinz,
danke, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet - aber welche Gründe müssen denn vorliegen, das ein Warnschuss abgegeben werden darf?
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.02.2016 um 14:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 03.02.2016 um 15:37 Uhr ]
Das ist doch im Augenblick ein beliebtes Spiel der Presse und der TV-Moderatoren.
Egal welchen Politker man vor der Flinte hat, es werden abstruse oder suggestive Fragen gestellt um den Interviewten aufs Glatteis zu führen.
Noch leichter fällt es natürlich wenn man anlässlich einer Demonstration egal welcher Couleur einen "armen" Bürger überfällt und ihn zu "dummen" oder gar "grenzwertigen" Aussagen verleitet oder gar nötigt. Klar unterscheiden davon muss man natürlich Diejenigen, die von sich aus solche Aussagen tätigen.
So richtig glücklich bin ich damit nicht, bei den Politprofis akzeptiere ich es im gewissen Rahmen aber als notwendiges Mittel um überhaupt mal eine Statement zu bekommen.
Wenn nicht gezielt und tlw. suggestiv gefragt wird sondern die eh nur Müll, Nichtssagendes oder Plazebios ab. Politiker müssen mit so etwas rechnen und fertig werden! Dafür sollten Sie Profis sein.
Unakzeptabel halte ich solche Methoden beim "einfachen" Volk. Bsp. solcher Umfragen kann man ja auch gelegentlich bei der Heute Show sehen, wo unbedarfte Menschen übertölpet und tlw auch bloßgestellt werden. Mag zwar lustig sein, ist aber für die Betroffenen sicherlich zumindest peinlich!
Ob man deshalb gleich zu einer Anzeige greifen muss????
Die Aussage war sicherlich eher im Bereich grenzwertig zu sehen, aber wenn ich weiter oben so mitlese bin ich auch eher skeptisch ob das tatsächlich den angezeigten Sachverhalt erfüllt. Werden wir sehen"
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 03.02.2016 um 14:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 03.02.2016 um 14:55 Uhr ]
Gerd122 schrieb:
Silversurfer350 schrieb:
Nein den Satz "könnte" man soooooo nicht interpretieren da ein Warnschuß nur dann abgegeben werden darf wenn ein Schußwaffengebrauch gerechtfertigt ist. Und nur wegen einem illegalen Grenzübertritt ist ein Schußwaffengebrauch eben NICHT gerechtfertigt also auch kein Warnschuß.
@ Heinz,
danke, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet - aber welche Gründe müssen denn vorliegen, das ein Warnschuss abgegeben werden darf?
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Gerd der Warnschuß darf nur abgegeben werden wenn der Schußwaffengebrauch überhaupt gerechtfertigt und nötig ist.
Schußwaffengebrauch ist gerechtfertigt zur Abwehr von unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben anderer oder für sich selbst. Zur Abwehr oder Verhinderung schwerwiegender Straftaten und andere Mittel nicht einsetzbar sind oder nicht zum Ziel führen oder nach solchen Taten zur Verhinderung der Flucht.
Die Schußwaffe ist das LETZTE Mittel des unmittelbaren Zwangs wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen erfolglos angewandt wurden oder keinen Erfolg versprechen.
Darunter fällt nicht der illegale Grenzübertritt. Es müsste schon noch etwas hinzu kommen das zum Beispiel das Leben der Beamten vor Ort gefährden könnte. Oder andere Personen vor Ort gefährdet werden.
Aber das ist ja hier eigentlich nicht das Thema.
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| Geschrieben am 03.02.2016 um 15:05 Uhr  
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Silversurfer350 schrieb:
Gerd der Warnschuß darf nur abgegeben werden wenn der Schußwaffengebrauch überhaupt gerechtfertigt und nötig ist.
Schußwaffengebrauch ist gerechtfertigt zur Abwehr von unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben anderer oder für sich selbst. Zur Abwehr oder Verhinderung schwerwiegender Straftaten und andere Mittel nicht einsetzbar sind oder nicht zum Ziel führen oder nach solchen Taten zur Verhinderung der Flucht.
Die Schußwaffe ist das LETZTE Mittel des unmittelbaren Zwangs wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen erfolglos angewandt wurden oder keinen Erfolg versprechen.
Darunter fällt nicht der illegale Grenzübertritt. Es müsste schon noch etwas hinzu kommen das zum Beispiel das Leben der Beamten vor Ort gefährden könnte. Oder andere Personen vor Ort gefährdet werden.
Aber das ist ja hier eigentlich nicht das Thema.
nein, das ist hier nicht das eigentliche Thema, trotzdem Danke für deine Ausführung.
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