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| Geschrieben am 27.01.2016 um 09:14 Uhr  
| Hallo,
hier mal eine Grundsatzfrage zur Einzelabnahme von Felgen mit `ähnlichem` Gutachten.
Gesetz dem Fall ich möchte die AR1 in 17 Zoll in zwei Breiten fahren...ist dann eine Einzelabnahme problemlos möglich?
DENN
für die 17 Zoll gibt es nur Gutachten mit Breite 8x17 vorn und hinten (ET35).
Allerdings gibt es für die Version in 18 Zoll auch das Gutachten für 8 Zoll vorn + 9 Zoll hinten (ET35) beim R170.
Ich möchte jedoch 17 Zoll aufgrund vorhandener Reifen aber zwingend 8+9 Zoll.
Die Felgen sind auch einzeln in diesen Größen käuflich.
Kann der Prüfer nun das Gutachten der selben Felgen in 18 (8+9j) als Vergleichsgutachten
für die Eintragung in 17 Zoll (8+9j) verwenden oder würde ich Probleme bekommen?
Ich gehe davon aus, dass 17x8+9 ET35 bei 30mm TL ohne weitere Arbeiten passen.
Grz
Anbei Gutachten und Auflagen 8x17
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| Geschrieben am 27.01.2016 um 12:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 27.01.2016 um 12:13 Uhr ]
Hallo Mario,
im Zweifelsfall muss du das den Prüfer fragen, der dir das dann auch einträgt...
Gibts die Felge in 9x17 auch mit LKR 112? Für welche Fahrzeuge ist die Felge lt Gutachten vorgesehen?
Gude, Olli.
--
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| Geschrieben am 28.01.2016 um 14:53 Uhr  
| Vielen Dank für die Antwort.
Diese werden anscheinend mitgeliefert.
Mir geht es eher darum Nabenkappen mit MB-Logo zu finden und ich bin mir nicht
sicher, ob deren Durchmesser in direktem Zusammenhang steht.
Die ASA AR1 Nabenkappen haben entweder 60 oder 70 mm Durchmesser, hierzu gibt es
gespaltenen Angaben. Ich gehe davon aus, dass der Aufbau mal geändert wurde oder die
Nabenkappen evtl. mit der Zollgröße der Felge zusammenhängen.
Gruß | Antworten
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