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Klatsch und Tratsch » » Thema: Zwangsversteigerung! |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 12.02.2007
| Geschrieben am 22.01.2016 um 12:43 Uhr  
| Hallo zusammen,
mal wieder ein echtes Off-Topic Thema
Ich möchte eine Wohnung ersteigern. Der jetzige Besitzer ist seit einigen Jahren verschollen. Die Wohnung wird nun versteigert. Meine Frage: Angenommen ich bekomme die Wohnung. Darf ich mir nach dem Zuschlag ohne weiteres Zutritt in die Wohnung verschaffen? Die Wohnung konnte nur von aussen besichtigt werden. Was mache ich wenn in der Wohnung noch Möbel stehen? Muss ich die Wohnung mit Hilfe eines Gerichtsvollzeiher räumen lassen? Muss ich die Sachen Einlagern lassen? Und wenn Ja wie lange? Oder soll ich einen Müllcontainer bestellen und alles entsorgen?
Vielen Dank
Grüßle
Peter
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 22.01.2016 um 13:29 Uhr  
| Wenn nicht anders angegeben gehört dir die Wohnung mit allem Inhalt und eventuellen Mängeln.Hast du Pech war ein Messi drin oder durch nicht Nutzung sind Schäden entstanden die dir dann auch gehören.
Außerdem können alte Rechnungen auf dich zukommen wie Strom und Heizung.
Ist ein Glücksspiel auf das schon mancher reingefallen ist.
Vorher soviel Info sammeln wie möglich .
Ansonsten nur wenns supergünstig ist und genug Kohle in der Rückhand ist. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 116
User seit 19.09.2015
| Geschrieben am 22.01.2016 um 16:48 Uhr  
| Hallo,
vielleicht findest Du ja den verschollenen Vorbesitzer im Bett liegen. Der gehört Dir dann aber nicht, den musst Du zur Umbettung abgeben .
Du solltest im Grundbuch nachschauen, ob da noch Gläubiger oder Miteigentümer drin stehen. Ansonsten sollte die Wohnung keine Altlasten haben. Ich glaube nicht, dass man Forderungen alter Versorgungsrechnungen mit steigert. Wenn ich ein Auto kaufe oder ersteigere, muss ich auch nicht für Aussenstände an Steuern, Versicherung oder Knöllchen einstehen.
Gruss
Jamie
--
Gruss
Jamie
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.01.2016 um 16:51 Uhr  
| Hallo Peter,
wir haben uns im Jahr 2009 im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Haus gekauft.
Du hast Fragen, maile mich an und ich versuche sie dir zu beantworten..
Im Rahmen meiner Berufstätigkeit war ich als Vollstreckungsbeamter tätig und kenne mich da schon aus, deshalb mein Angebot....
Gruß
Heinrich
--
"Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt, und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt ?? Ich auch nicht !! "
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 85
User seit 13.04.2013
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.01.2016 um 17:55 Uhr  
| Zur Klarstellung:
mit dem Zuschlag sind alle Altlasten weg, dazu gehören auch Verbrauchsrechnungen wie Strom, Wasser, Grundsteuern etc..
Was im Grundbuch nicht gelöscht werden sind "lebenslange Wohnrechte" und sogenannte Wegerechte, die bleiben erhalten, alles andere ist bzw. wird gelöscht...
Wichtig ist immer beim zuständigen Amtgericht das Gutachten genauestens lesen, bei Fragen den Verfasser anrufen und versuchen das zu klären...
Man darf sich für seine eigenen Zwecke auf eigene Kosten beim AG Kopien vom Gutachten anfertigen...
Gruß
Heinrich
--
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