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| Geschrieben am 19.11.2015 um 10:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von U WE 55 am 19.11.2015 um 10:33 Uhr ]
Hi zusammen,
wie einige wissen habe ich einen neuen SLK als Vorführwagen gekauft, aber noch nicht abgenommen.
Mich machte die Fahrgestellnummer etwas stutzig EZ war 27.08.2015 und eine Ident NR von F097xxxx.
Da passte etwas nicht zusammen.
Heute beim freundlichen meines Vertrauen nachgefragt :
Fahrzeug wurde Ende Juni 2014 produziert
Muss man den Käufer hierüber nicht vorab aufklären wenn das Fahrzeug schon über 16 Monate steht also auch Modeljahr 2014 ist?
Ich habe den Kaufvertrag jetzt storniert.
Bin wieder mal schwer enttäuscht worden von MB
Was denkt ihr über solch einen Fall und wie würdet ihr handeln?
--
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 10:34 Uhr  
|
U WE 55 schrieb:
Muss man den Käufer hierüber nicht vorab aufklären wenn das Fahrzeug schon über 14 Monate steht also auch Modeljahr 2014 ist?
Nein.
Du hast ohnehin keinen Vertrag über einen Neuwagen oder ein "fabrikneues Fahrzeug" unterschrieben, sondern über einen Vorführwagen wie du selbst schreibst.
Dazu kommt noch die Tatsache, dass der technische Stand zum Zeitpunkt der EZ nicht von dem zum Produktionsdatum abweicht. Es gab dazwischen keine Modellpflege.
Also stell dich nicht so an, und nimm den Wagen.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 10:42 Uhr  
|
U WE 55 schrieb:
Hi zusammen,
wie einige wissen habe ich einen neuen SLK als Vorführwagen gekauft, aber noch nicht abgenommen.
Mich machte die Fahrgestellnummer etwas stutzig EZ war 27.08.2015 und eine Ident NR von F097xxxx.
Da passte etwas nicht zusammen.
Heute beim freundlichen meines Vertrauen nachgefragt :
Fahrzeug wurde Ende Juni 2014 produziert
Mus man dem Käufer hierüber nicht vorab aufklären wenn das Fahrzeug schon über 14 Monate steht also auch Modeljahr 2014 ist?
Ich habe den Kaufvertrag jetzt storniert.
Bin wieder mal schwer enttäuscht worden von MB
Was denkt über solch einen Fall und wie würdet ihr handeln?
U.WE aus D. hat ab Dezember einen neuen schwarzen Bollerwagen
Es zählt die Erstzulassung.
Da es ein Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug ist, kannst du froh sein, wenn du ohne zusätzliche Kosten aus dem Vertrag kommst.
Bei einem Neuwagen sieht das anders aus. Frage mal beim ADAC nach.
Viele neue 55er haben sich damals die Reifen plattgestanden, weil sie als Neufahrzeug einfach zu teuer waren.
Wenn der Wagen sonst o.k. ist und der Preis stimmt (oder noch fällt!), würde ich ihn nehmen.
Gruß Detlef | Antworten
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 10:51 Uhr  
|
Det 59 schrieb:
Es zählt die Erstzulassung.
Da es ein Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug ist, kannst du froh sein, wenn du ohne zusätzliche Kosten aus dem Vertrag kommst.
Gruß Detlef
Hallo Detlef,
habe im Kaufvertrag ein paar Bedingungen drin, die zumindest in einem Fall nicht erfüllt wurden und die Unterschrift unter dem Vertrag wird erst gültigt wenn diese alle erfüllt sind.
Außerdem habe ich auch ein 14 tägiges Widerrufsrecht, da bisher alles nur per E-Mail abgewickelt wurde.
--
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 11:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 19.11.2015 um 11:18 Uhr ]
Hallo
Also ich sehe das ähnlich wie Guido - es ist ein Vorführwagen!
Egal ob ich einen NEUEN vom Hof kaufe oder einen VORFÜHRWAGEN, man fragt doch IMMER wie alt der ist, bzw. wie lange der schon rumsteht!?
--
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AMG-Styling:AMG-Sitze*17“Styl.3*CL-Kü-Grill*Hecksp.Lippe
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 11:30 Uhr  
| U WE 55 schrieb:
Ja stimmt ein Vorführwagen der 3 Monate alt sein sollte..zumindest hat mir der Händler dies so mit diversen Unterlagen so vermittelt.
Hm, na dann ist das ja schon arglistige Täuschung ...
--
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 11:39 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Also stell dich nicht so an, und nimm den Wagen.
Moin Uwe,
Guido hat Recht! Und außerdem ist so ein Sahnestück von V8 eh bald nicht mehr zu bekommen. Ich würde eher versuchen, dem Verkäufer noch ein paar Euros aus den Rippen zu schneiden.
--
Viele Grüße, Bernd
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