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Klatsch und Tratsch » » Thema: Punktesystem bei EU Bürgern die in Deutschland leben |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 05.11.2015 um 18:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 05.11.2015 um 18:19 Uhr ]
Moin !
Eine Frage die neulich im Auto aufkam und die ich auch nicht beantworten konnte.
Wie ist das mit den Punkten in Flensburg ?! Für wen gelten sie !
Situation:
- EU Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, sprich also mit ausländischem Führerschein
- Hauptwohnsitz und gemeldet in Deutschland
- hat Firmenwagen in Deutschland zugelassen
Also wenn Ticket und Blitzersachen kommen, bekommt die Firma ja die Tickets und leitet sie an den Fahrer weiter, in diesem Falle an die obige Person. Die zahlt auch brav.
Aber was passiert jetzt wenn sie was macht was Punkte bringt ?!
Werden die auch gespeichert ? Kann die Fahrerlaubnis für Deutschland auf Zeit oder Dauerhaft entzogen werden ? Sprich könnte in diesem Falle der tschechische Führerschein vom deutschen Ordnungsamt eingezogen werden, auf Grund von den 8 Punkten in Flensburg, bzw. 2 mal eine 1 Punkte Ordnungswidrigkeit innerhalb von 12 Monaten.
War eine reine Grundsatzfrage ohne einen Anlass, da noch nix passiert war was Punkte bringt. Wir kamen auf das Thema als wir auf der Stadtautobahn eine Frau überholten, die am Steuer telefonierte und ich so meinte.. "Ey .. das kostet nen Punkt bei 8 ist der Lappen weg !"
Da kam dann die Frage... von der Fahrerseite.. "Wie wäre das eigentlich bei mir ?!"
Tja und da stand ich nun... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 05.11.2015 um 18:29 Uhr  
| Hab es gerade selber gefunden
Begeht ein Deutscher oder in Deutschland lebender Ausländer (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland, so wird diese ab einem Betrag von 40,00 € in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.
Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so erlischt bei einer ausländischen Fahrerlaubnis das Recht zum Fahren innerhalb Deutschlands
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 136
User seit 09.11.2012
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 05.11.2015 um 22:26 Uhr  
| weitere Ergänzung: gilt auch für einen im Ausland lebenden Ausländer mit ausländischer Fahrerlaubnis, wenn ihm diese in Deutschland (zb. wg. Trunkenheit i.V. o.ä.) entzogen oder ihm ein Fahrverbot erteilt wurde.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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