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 | Geschrieben am 27.09.2015 um 01:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 27.09.2015 um 01:08 Uhr ]
Hallo
Möchte mal ein Thema aufnehmen, was mich gelegentlich beschäftigt.
Viele haben ja das Dachmodul von XCAR-Style. Und bei den meisten wird es so eingebaut sein, dass das Modul in der Tasche zwischen den Sitzen ist.
Wenn nun das Modul einmal defekt ist (kann ja bei Elektronik durchaus mal passieren) wäre es hilfreich einen Adapter zu haben, den man anstatt des Moduls auf den Stecker des Plug and Play Kabelsatzes steckt und der einfach die Werksfunktion ohne Modul wieder herstellt. Das Modul ist ja in die Steuerung eingeschleift.
Ich hatte dies auch mal Andy vorgeschlagen so einen "Nullstecker" doch anzubieten.
Mich würde interessieren ob hier neben mir auch weiteres Interesse dafür vorhanden ist. Bei ausreichenden Interesse würde es zudem Sinn machen und sich auch rechnen, so etwas anzugehen.
Wie ist eure Meinung dazu | Antworten
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 | Geschrieben am 29.09.2015 um 19:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 29.09.2015 um 19:40 Uhr ]
Wenn man die Belegung hätte, könnte man es ja selber machen. Zumal man mit einem solchen Stecker sofort die Betriebserlaubnis wieder herstellen kann.
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------ mike -------
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 | Geschrieben am 02.10.2015 um 15:35 Uhr  
|
mike1001 schrieb:
mike_bu schrieb:
Wenn man die Belegung hätte, könnte man es ja selber machen. Zumal man mit einem solchen Stecker sofort die Betriebserlaubnis wieder herstellen kann.
frag doch mal beim hersteller an
greets
mike
Hab ich.
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 | Geschrieben am 09.10.2015 um 13:26 Uhr  
|
mike_bu schrieb:
Wenn man die Belegung hätte, könnte man es ja selber machen. Zumal man mit einem solchen Stecker sofort die Betriebserlaubnis wieder herstellen kann.
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------ mike -------
Da bist du leider auf dem Holzweg!
•Einzelabnahmen sind immer nötig nach Einbau eines ungeprüften Zubehörs oder auch Einbau geprüften Zubehörs an unzulässigen Einbauorten. Ohne bestandene Einzelabnahme (mit Eintragung) erlischt mindestens die Betriebserlaubnis des veränderten Bauteiles, im schlimmsten Fall auch die des gesamten Fahrzeuges und damit auch der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf dann im Geltungsbereich der STVZO nicht mehr bewegt werden.
Es genügt der Einbau, es muss kein Betrieb erfolgen. Insoweit nützt eine Brückung auch nichts, da das unzulässige Gerät weiterhin eingebaut ist.
Das nur zur Klarstellung, da du meintest die Brückung reicht aus um wieder auf der sicheren Seite zu sein.
Gruß
Frank
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 | Geschrieben am 09.10.2015 um 21:51 Uhr  
|
mike1001 schrieb:
@sfp230: hast du den 1. post gelesen ?
es geht lediglich darum, falls das modul mal defekt sein sollte und in reparatur ist, das man weiterhin die "auf/zu" funktionalität benutzen kann.
greets
mike
Sorry Mike,
dann habe ich das tatsächlich mißverstanden!
Ich ging irrtümlich davon aus dass das Modul nur gebrückt wird und nicht dass es wegen Reparatur ausgebaut wird.
Gruß
Frank
--
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 | Geschrieben am 10.10.2015 um 13:30 Uhr  
| hallo frank,
...kein problem ...
die meissten , wie auch in der xcar-style anletung beschrieben, legen ihr dachmodul in die tasche an der rückwand....wenn du mal ein modul im r172 einebaut hast, weisst du warum .
(gefühlte 20 kunststoffschrauben die sich sehr schwer drehen lassen).
bei einem defekt ist diese dann sehr schnell tauschbar....
....und um die zeit zu überbrücken wäre ein kurzschluss-stecker gut
grüsse
mike
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 | Geschrieben am 10.10.2015 um 16:05 Uhr  
| Hallo Frank
Mein Namensvetter Mike hatte ja bereits gesagt, das es eigentlich eher um einen Notbetrieb geht wenn das Modul defekt ist. Wenn dann das Modul abgezogen wird und die Kabel einfach per "Nullstecker" gebrückt sind, so ist m.E. sogar die Betriebserlaubnis wieder gegeben. Denn außer einer "Verlängerung" der Kabel gibt es kenerlei zusätzliche Bauteile.
Das Brücken bei eingebauten Modul macht ja keinen Sinn.
Ich stelle mir nur vor, wie blöd es ist, z.B. in Italien am Gardasee zu sein und das Modul geht kaputt. Dann fährt man die ganze Zeit mit geschlossen Dach..... Dieser Gedanke war eigentlich der Ausgangspunkt der Idee.
--
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