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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 09:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 24.09.2015 um 09:25 Uhr ]
Moin,
mal eine Frage: ein DPD-Fahrer hat bei der Auslieferung einer Sendung bei einem Bekannten zum zweiten Mal dessen Unterschrift gefälscht und die Sendung einfach vor die Tür gelegt.
Beim ersten Fall hatte sich der Bekannte bereits beschwert, nun ist es wieder passiert. Die Sendung wurde bei Regen einfach hinter den Zeitungskasten geklemmt.
Er überlegt nun Anzeige zu erstatten.
Liegt hier eine strafbare Handlung des Fahrers vor? Evtl. im Hinblick auf §269 StGB?
Gruß
Guido
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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 09:58 Uhr  
| Hat er wirklich die UNTERSCHRIFT gefälscht, oder z.B. nur mit seinem Namen unterschrieben um eine Unterschrift auf seinem Beleg/Gerät zu haben?
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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 12:26 Uhr  
| Hallo Frank,
danke für die Urteile, es ist also eine Straftat, die nicht unerheblich geahndet wird. Nun ja, mal sehen was der Bekannte machen wird. Immerhin hatte der Zusteller nach der ersten Beschwerde die Möglichkeit damit aufzuhören.
@Markus: selbst zu behaupten, dass das Paket nicht angekommen sei, ist aber auch nicht viel besser, oder?
Gruß
Guido
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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 12:35 Uhr  
| Ich würde auf jeden Fall den Versender informieren. Er ist sowieso der Einzige, der als Auftraggeber des Versands eine Beschwerde bzw. Nachforschungsantrag einreichen kann und mit der Lieferfirma quasi ein Geschäft eingegangen ist. Der Empfänger hat da kaum eine Handhabe.
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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 13:56 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
wie oben geschrieben geht es nur um die Unterschrift, es ist kein Paket verloren gegangen.
Auch das würde ich dem Sender melden, denn es ist quasi eine Steilvorlage für die Behauptung man habe keine Lieferung erhalten. Der Versendershop dürfte da schon ein Interesse daran haben und je nach Größe (zB Amazon oder so) hat er auch vermutlich mehr "Punch" mit seinen Aussagen bei der Lieferfirma.
Als das bei mir damals passierte, war man beim Versendershop (großer Elektronikversender) sehr interessiert.
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 | Geschrieben am 24.09.2015 um 15:36 Uhr  
| Ich kann zu diesem Zeitpunkt beim besten Willen kein Interesse des Versenders erkennen aktiv zu werden. Haften muss der Dienstleister bei Verlust, der Händler wird niemals von selbst Anzeige erstatten. Und das Paket ist ja angekommen.
Interessanter wird es vielleicht allenfalls nach einer Verurteilung für den Versender, wenn er solche Infos über das Versandunternehmen erhält.
Gruß
Guido
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