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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171

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Tipps und Technik R171 » » Thema: Mich hat es erwischt! Totalschaden :-(
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   micha_rav

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Beiträge: 20
User seit 16.08.2010
 Geschrieben am 10.08.2015 um 09:03 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von micha_rav am 10.08.2015 um 09:10 Uhr ]

Mir ist ein entgegenkommendes Auto einfach so vorne in die Seite reingefahren. Jeder ca. mit 50 km/h. Ich denke, dass der SLK einen Totalschaden erlitten hat. Mein Sommerfahrzeug hat erst 35T km weg und ist von Juni 2009. Was meint ihr wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist?
SLK 200, 184PS, Leder, Airscarf, APS50, Soundsystem und einiges mehr.
Die lange Haube und die Airbags haben meine Beifahrerin und mich hervorragend geschützt. Tolle Technik!
Denke, dass mein nächster wieder ein SLK wird.

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   lulu011

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 Geschrieben am 10.08.2015 um 09:21 Uhr   
Guten Morgen,
Erstmal mein Beileid aber am wichtigsten ist das ihr gesund seit. Mir das auch mal genauso passiert nur war ich im Smart unterwegs, eine Frau fuhr mir auf der Landstraße einfach so ungebremst in die Front. Die Tridionzelle im Smart rettete mir mein Leben, die Polizei vermutet das die Frau mit ihrem Handy gespielt hat.
Zum Wert des Fahrzeugs das ist immer schwierig die Versicherung hält sich klar an Fakten Bj. Laufleistung Ausstattung. Mein Gutachter ermittelte damals einen Wert von 5500,- Zahlen wollte die Versicherung 3000,-
Am Ende würden es dann 4500,- nach harten Verhandlungen Begründungen u.s.w euren 200er schätze ich auf 13000,- plus minus wartet ab was das Gutachten bringt.
Gruß Carsten

--
"Die Zeit ist zu kostbar, um sie mit falschen Dingen zu verschwenden"

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User seit 11.10.2014
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 Geschrieben am 10.08.2015 um 10:04 Uhr   
moin,moin,

also erst mal mein Beileid, weiss aus eigener Erfahrung wie es die geht, oder wie du dich fühlst.
So wie es sich anhört bist du nicht der Unfall Verursacher, zum Restwert des Fahrzeugs: ab zu einem Gutachter, um mit der gegnerrischen Versicherung abzurechnen geht es eh nicht ohne, ausserdem zum Rechtsanwalt, glaub mir es geht nicht ohne, die gegnerrische VS zieht dich über den Tisch, daß du nicht mals mehr ne Unterhose anhast, wenn du Rechtschutz hast, ruf ihn an und frag nach
einem RA .

Ich wünsch dir vieeeel Glück, lass dich nicht über den Tisch ziehen


--
Grüße von Bernd aus Kiel

da leben und wohnen, wo andere Urlaub machen

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   SLK172

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 Geschrieben am 10.08.2015 um 10:36 Uhr   


Luki-1 schrieb:

wenn du Rechtschutz hast, ruf ihn an und frag nach einem RA .


Moin,

bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet den RA zu zahlen.

Ich würde das also nicht von einer eigenen Rechtschutz abhängig machen, sondern mir ASAP einen Anwalt suchen.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212

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   lulu011

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User seit 28.08.2005
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 Geschrieben am 10.08.2015 um 10:36 Uhr   
Rechtsschutz ist nicht nötig das muss die generische Versicherung Zahlen. Der Anwalt holt sich sein Geld von denen, wenn kein Leihwagen nötig ist steht dir pro Tag Nutzungsausfall zu erhört den Gesamtbetrag.
Gruß Carsten

--
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   alex350

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 Geschrieben am 10.08.2015 um 17:49 Uhr   
Nimm am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Man kann eine Anwaltsuchmaschine bemühen ( z.b. Anwaltssuchservice) und sich dann die Internetseite der Kanzlei anschauen.
Lass kein Gutachten von der gegnerischen Versicherung erstellen, da die nötige Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist. Nimm einen Gutachter Deiner Wahl. Auftraggeber des Gutachtens bist aber Du. Dauert die Regulierung länger, kann es sein, dass der Gutachter auf Begleichung der Gebühren besteht. Das Gutachten wird den Restwert ausweisen, der vom Schadenersatz abgezogen wird. Häufig legt die Versicherung Restwertangebote vor. Rechtsschutz ist von Vorteil, da Anwälte häufig Vorschuss nehmen und nicht bis zur vollständigen Regulierung des Schadens (die Gebühren hängen nämlich vom Streitwert/Regulierungswert ab) warten (gebenenfalls vor Mandatierung telefonisch abfragen). Nutzungsausfall gibt es nur bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Unfallmitteilung der Polizei zum Anwalt mitnehmen.

Viele Grüße

Alex

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   Michael59

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Beiträge: 70
User seit 06.04.2012
 Geschrieben am 10.08.2015 um 20:10 Uhr   
Hallo Michael,
ist Dein Unfall gestern auf dem Weg durch das Örtchen Grürmannsheide passiert. Ich bin, als gerade ein schwarzer SLK auf den Abschleppwagen verladen wurde, mit meinem Motorrad vorbei gefahren. Der SLK sieht wirklich auf der Fahrerseite echt übel aus.

Aber Hauptsache ist, daß Euch persönlich nichts geschehen ist. Material lässt sich ersetzen. Auch wenn es z.Zt. erst einmal bitter ist.

Ansonsten kann ich mich nur den Ausführungen von Alex anschließen. Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Gruß
Michael

--
Lebe jeden Tag "First Class", bevor es Deine Erben tun!!!

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   micha_rav

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Beiträge: 20
User seit 16.08.2010
 Geschrieben am 11.08.2015 um 12:38 Uhr   


Michael59 schrieb:
Hallo Michael,
ist Dein Unfall gestern auf dem Weg durch das Örtchen Grürmannsheide passiert. Ich bin, als gerade ein schwarzer SLK auf den Abschleppwagen verladen wurde, mit meinem Motorrad vorbei gefahren. Der SLK sieht wirklich auf der Fahrerseite echt übel aus.

Aber Hauptsache ist, daß Euch persönlich nichts geschehen ist. Material lässt sich ersetzen. Auch wenn es z.Zt. erst einmal bitter ist.

Ansonsten kann ich mich nur den Ausführungen von Alex anschließen. Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Gruß
Michael

--
Lebe jeden Tag "First Class", bevor es Deine Erben tun!!!




Hallo Michael,

ja ist Sonntag Mittag in der Grürmannsheide passiert.

Habe gestern einen Anwalt beauftragt und den Gutachter ebenfalls.

Gruß
Micha

--
SLK200, R171, EZ06/2009, schwarz, Leder, Airscarf, Windschott, HK, Navi...

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Beiträge: 564
User seit 29.06.2009
 Geschrieben am 12.08.2015 um 08:42 Uhr   


Das Gutachten wird den Restwert ausweisen, der vom Schadenersatz abgezogen wird. Häufig legt die Versicherung Restwertangebote vor.


Moin,

ich glaube, es ist mal sinnvoll, verschiedene Begriffe zu erläutern.

Die Berechnung geht so: Der Gutachter berechnet den Wiederbeschaffungswert des Autos, also was es vor dem Schaden wert war.

Falls das Auto reparaturwürdig ist, werden die Reparaturkosten ermittelt und geprüft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diese Prüfung entfällt natürlich, wenn die Reparaturkosten offensichtlich deutlich unter dem Wert des Autos liegen.

In diesem Falle wird der Restwert ermittelt, meist dadurch, dass das kaputte Auto in eine Restwertbörse eingestellt wird. Hier gibt's professionelle Bieter, die Gebote auf die kaputten Autos abgeben. Das Höchstgebot erscheint im Gutachten als Restwert.



Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, diese Differenz erstattet der Versicherer, den Restwert gibt's dann vom Höchstbieter. Insgesamt wird also der Wiederbeschaffungswert gezahlt, nur eben von zwei Seiten.



--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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