Kurz vor der Urlaubszeit verlinke ich hier mal einen Artikel, in dem die Erlaubnis und/oder Strafen von Radarwarnern bzw. entsprechenden Apps im Ausland beschrieben werden:
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 18.06.2015 um 11:58 Uhr ]
Das Verbot von "echten" Radarwarnern ist nachvollziehbar und kann von der Exekutive auch entsprechend durchgesetzt werden. Die Geräte sind bei Verwendung an der Windschutzscheibe zu befestigen - somit bei Kontrollen sichtbar - und wenn ein entsprechendes Gerät von der Polizei später im Auto entdeckt wird, kann man sich auch nicht "herauswieseln". Schließlich ist meines Wissens schon allein das Mitführen eines solchen Radarwarners im Auto entsprechend strafbar.
Das Verbot von "Blitzer-Apps" ist jedoch eine Farce. Wie will die Exekutive denn jemals herausfinden, ob ich eine solche App auf meinem Smartphone installiert habe? Kann mir kaum vorstellen, dass Polizisten bei routinemäßigen Verkehrskontrollen die Smartphones auf entsprechende Apps durchsuchen bzw. dass Sie überhaupt ein Recht auf eine solche "Durchsuchung" haben.
Beim Einsatz von Blitzer-Apps würde ich mir also keinerlei Gedanken machen und weiterhin sorglos bleiben. Da können die angedrohten Strafen noch so hoch sein.